Hallo, unser Fall: Der Tarif:IG BCE ,Außertarifliche Mitatbeiter sind Kollegen die mind. 10% über Entgeltgruppe 13 bekommen. Unsere GL möchte Mitarbeiter einstellen, der gerechnet mit Bonuszahlung dann ein AT´ler ist. Von der Einstufung des Entgeltes liegt er unter der Entgeltgruppe E13. Die Begründung : Alle Gehaltsbestandteile (Bonus) sind zu berücksichtigten. Aber wir als BR finden dies nicht gerecht. Weil die AT-Kollegen niemals 100% Bonus erhalten, in diesem Bonus sind auch Gruppenziele vereinbart, die die Kollegen nicht alleine beeinflussen können und die deshalb nie100% erreicht werden.
Ist die Argumentation der GL rechtsmäßig??
Die Geschäftsleitung könnte ja dann jeden Kollegen als AT´ler einstellen mit niederiger Entgeltgruppe und einfach nur Bonus hochgenug festlegen.
Unsere AT´ler haben 200 Stunden mit dem Entgelt abgegolten, wenn man dies runtergerechnet hätten die Kollegen einer niedrige Entgeltgruppe als E13.
Wir als BR würden Einstellung zu stimmen, aber der Eingruppierung nicht...geht dies so einfach , was passiert dann??
Die neuen Kollegen würden selbstverständlich trotzdem den Job nehmen , weil E13 ist auch auch nicht wenig Geld, aber da wie im Arbeiterverband sind, gilt doch die Regelung für die AT-Beschäftigten. Aber so genau ist es dort nicht beschrieben, oder ich habe es nicht gefunden....wäre schön wenn ihr mir helfen könntet.