Hallo, ich arbeite in einer Druckerei und bin für die Wartung und das Reparieren der Maschinen zuständig.
Nach Feierabend habe ich jede 2te Woche noch Rufbereitschaft und zwar 24h von Montag bis Sonntag.
In wie weit darf mir der Arbeitgeber vorschreiben wie lange ich zur Firma brauchen darf. Also die Anfahrtszeit.
Gibt es da ein Gesetzt das z.B vorschreibt der arbeitegeber darf nichts unter eine Stunde verlangen?
Man kann sich vorstellen wie toll es ist wenn man jede zweite Woche sich nicht mehr als 20min von der Firma wegbewegen darf.
Tim