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Ich arbeite in einem kleinen Betrieb mit 10 Leuten, von denen 9 auf 450€ Basis beschäftigt sind. Wegen einiger Probleme mit der Geschäftsleitung würden wir gerne einen Betriebsrat gründen. Leider sind wir uns trotz umfangreicher Googelei nicht ganz sicher, ob Aushilfen wahlberechtig, vor allem passiv, sind.
Außerdem wissen wir immernoch nicht, ob es einen Unterschied zwischen "normalen" Aushilfen und studentischen Aushilfen gibt.
"Aushilfen" bzw. Mini-Jobber sind grundsätzlich stinknormale Teilzeit-AN.
Ausnahmen vom aktiven oder passiven Wahlrecht müssten im Gesetz (BetrVG) normiert sein. Das Du diese Ausnahmen nicht findest liegt daran, daß es sie nicht gibt.
Es macht auch keinen Unterschied, ob es sich um Studenten oder Nicht-studenten handelt
Alle Besonderheiten dieser Arbeitsverhältnisse betreffen lediglich die Sozialversicherung - zB Pauschalbeitrag oder Beitragsfreiheit - nicht aber den AN-Status.