Verkürzung der AZ - worauf achten?

  • Hallo,

    ich bin nun nach langem Überlegen zu dem Schluss gekommen, dass ich Vollzeit gesundheitlich nicht mehr schaffe. Daher will ich mit dem AG über eine AZ-Reduzierung von 3 Stunden pro Woche sprechen (von 38 auf 35 h).

    Gibt es dabei wichtige Dinge, die ich beachten muss? Spielt mein SB-Status von GdB 50 eine Rolle?

    Wie sieht es aus mit einer evtl. Rückkehr in die Vollzeit? Nicht, dass ich das in nächster Zeit kann, aber ich würde es gern als Option wissen.

    Und noch eine Frage: Ich möchte wie folgt arbeiten:

    Mo-DO 7,5 h und Fr 5 h. Unsere Pausenzeiten sind (angeblich) fest und starr im System hinterlegt. Das hieße, wenn ich Freitg bspw. von 8-13 Uhr arbeite, müsste ich noch 45 Minuten Pause rausarbeiten (also bis 13:45 Uhr). Könnte ich vertraglich vereinbaren, dass ich die 5 Stunden ohne Pause arbeiten kann?

    LG Kieslheuerin

  • Hallo,

    wenn Du die Teilzeit aus behinderungsbdingten Gründen, d.h. aus Gründen, sich aus Auswirkungen einer Behinderung ergeben, beantragst, hast du einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Teilzeit gem. § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX:

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__164.html

    Hierfür solltest Du eine ärztliche Empfehlung vorlegen, die dann ggfs. vom betriebsärztlichen Dienst überprüft wird.

    Bei schwerbehinderten/gleichgestellten AN geht das SGB IX dem TzBfG vor.

    Gibt es denn in Eurem Betrieb eine SBV ?

  • Zitat von Kieslheuerin:

    ich bin nun nach langem Überlegen zu dem Schluss gekommen, dass ich Vollzeit gesundheitlich nicht mehr schaffe. Daher will ich mit dem AG über eine AZ-Reduzierung von 3 Stunden pro Woche sprechen (von 38 auf 35 h).

    Wie sieht es aus mit einer evtl. Rückkehr in die Vollzeit? Nicht, dass ich das in nächster Zeit kann, aber ich würde es gern als Option wissen.

    Aus meiner Sicht ist es ganz wichtig, unabhängig von der Schwerbehinderung das du die AZ Reduzierung nur befristest machst. Und sei das 3 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre.
    Damit kommst du nämlich automatisch wieder auf die 38 Stunden zurück.

    Was so einfach, selbst als Schwerbehinderter, nicht ist wenn das nicht vereinbart ist.

    Hängt aber auch davon ab ob der Arbeitgeber das so mitmacht, gesetzlich verpflichtet ist er dazu nämlich nicht.

    Sind 35 Stunden bei Euch Teilzeit?

    Bei uns sind Vollzeit 40 Stunden bis 35 Stunden, Regelarbeitszeit 40 Stunden.
    Alles unter 35 Stunden ist Teilzeit.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo,

    wieso schreibst Du über Sachen, von denen Du offensichtlich keine Ahnung hast ?

    Zitat von suppenkasper

    Was so einfach, selbst als Schwerbehinderter, nicht ist wenn das nicht vereinbart ist.

    Literatur und Rechtsprechung haben schon lange dargelegt bzw. entschieden, daß die spezielle Vorschrift des § 164 Abs. 5 SGB IX so zu interpretieren ist, daß bei Wegfall der Gründe für die behinderungsbedingte Teilzeit ein Recht auf Erhöhung besteht.

    Und diese Rechte auf Reduzierung und Erhöhung bestehen quasi sofort, ohne den Fristenvorlauf des TzBfG.

  • Zitat von whoepfner:

    Hallo,

    wieso schreibst Du über Sachen, von denen Du offensichtlich keine Ahnung hast ?

    Literatur und Rechtsprechung haben schon lange dargelegt bzw. entschieden, daß die spezielle Vorschrift des § 164 Abs. 5 SGB IX so zu interpretieren ist, daß bei Wegfall der Gründe für die behinderungsbedingte Teilzeit ein Recht auf Erhöhung besteht.

    Und diese Rechte auf Reduzierung und Erhöhung bestehen quasi sofort, ohne den Fristenvorlauf des TzBfG.

    ist doch schön und gut das die Rechtsprechung und Literatur so sieht. Das hilft in dem Fall überhaupt nicht wo ein Arbeitgeber das nicht machen will. Dann bleibt im schlimmsten Fall nur der Weg einer Klage. Und diese Klage kostet dann auch Zeit und Neven auch wenn das Ergebnis relativ klar ist.

    Und nicht jeder Arbeitnehmer ist in einer Gewerkschaft mit Rechtsschutz oder hat eine Rechtsschutzversicherung.

    Deshalb mein Vorschlag mit einer befristeten, und für beide Seiten klaren und planbaren, Teilzeit.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Zitat von suppenkasper:


    Und nicht jeder Arbeitnehmer ist in einer Gewerkschaft mit Rechtsschutz oder hat eine Rechtsschutzversicherung.

    und hat dadurch ja Jahrelang soviel Geld gespart, dass er sich dann im Bedarfsfall ja ruhig einen Anwalt leisten kann. 8)

  • hallo,

    es ist trotzdem nicht zielführend, zwei von der Qualität her völlig unterschiedliche Rechtsansprüche einfach in einen Topf zu werfen.

    Zitat von suppenkasper

    ist doch schön und gut das die Rechtsprechung und Literatur so sieht. Das hilft in dem Fall überhaupt nicht wo ein Arbeitgeber das nicht machen will.

    Das Rückkehrrecht nach SGB IX kann man schon bei Anmeldung des Teilzeitwunsches dem AG klar machen.

    Und wenn ein AN in diesen zeitem am falschen Punkt spart,

    Zitat von suppenkasper

    Und nicht jeder Arbeitnehmer ist in einer Gewerkschaft mit Rechtsschutz oder hat eine Rechtsschutzversicherung.

    dann muß er oder sie halt auch die Konsequenzen tragen.

    Aber selbst dann ist immer noch die mögliche Hilfe des Integrationsamtes eine mögliche Option.

  • Guten Abend und Danke für Eure Hinweise. Jetzt bin ich auf jeden Fall schlauer :)

    Natürlich werde ich versuchen, alles schriftlich zu vereinbaren. Wäre es denn z. B. okay, wenn ich u. a. folgendes vereinbaren würde: "Frau.... arbeitet ab dem ..... für mindestens 1 Jahr wöchentlich 35 Stunden. Frau... hat jährlich die Möglichkeit, entsprechend ihres Gesundheitszustandes wieder volle Arbeitsstunden zu leisten oder ihre AZ weiter zu reduzieren."

    Eigentlich gehe ich davon aus, dass der AG mir keine Steine in den Weg legt. Immerhin spart er ja Lohnkosten. Wir haben auch eine SBV, ich bin in der Gewerkschaft und habe auch eine private Rechtsschutzversicherung. Und wenn ich realistisch bin, glaube ich kaum, dass ich nochmal Vollzeit packen werde. Trotzdem hätte ich gerne diese Option mit drin. Bin jetzt 53 und gehe mit 65 - also in 12 Jahren - in Rente. Zumindest ist das der Plan... Bin bei meinem AG jetzt 32 Jahre beschäftigt.

    Mir ist es eben wichtig, dass ich eine für mich rechtssichere Vereinbarung bekomme.

    Ach, noch eine Frage: Habe jetzt 30 + 5 (Zusatzurlaub SB) Tage Urlaub. Wird der dann gekürzt?

    LG

  • Zitat von Kieslheuerin:

    Ach, noch eine Frage: Habe jetzt 30 + 5 (Zusatzurlaub SB) Tage Urlaub. Wird der dann gekürzt?

    Wenn Du vorher 5 Tage in der Woche beschäftigt warst und mit der Stundenreduzierung immer noch 5 Tg / Woche #ndert sich dein Urlaubsanspruch (der in Tagen gerechnet wird) nicht. Solltest Du deine Stunden aber in 4 Tagen "abreissen" dann schon.

  • Zitat von Kieslheuerin:

    Und noch eine Frage: Ich möchte wie folgt arbeiten:

    Mo-DO 7,5 h und Fr 5 h. Unsere Pausenzeiten sind (angeblich) fest und starr im System hinterlegt. Das hieße, wenn ich Freitg bspw. von 8-13 Uhr arbeite, müsste ich noch 45 Minuten Pause rausarbeiten (also bis 13:45 Uhr). Könnte ich vertraglich vereinbaren, dass ich die 5 Stunden ohne Pause arbeiten kann?

    Danke, so hatte ich es auch im Gefühl. Und was ist mit der Pause bei 5 Stunden? Ich weiß ja, der der AG ab 6 h eine Pause machen lassen muss. Würde aber gern die 5 h durcharbeiten. Durch meine Bildschirmarbeit mach ich ja ohnehin immermal Kurzpausen.

    LG

  • Hallo,

    bei weniger als 6 Std- Arbeitszeit/Tag mußt du keine Pause machen, kannst aber eine machen.

    Und die Bildschirmpausen sind nicht zwingend echte Pausen, der AG kann sehr wohl andere Tätigkeiten ohne Bildschirmarbeit verlangen.

    Bei der Vereinbarung zur TZ würde ich unbedingt ausdrücklich mit hineinnehmen, daß die TZ aus "behinderungsbedingten Gründen gem. § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX" vereinbart wird.

  • das Arbeitszeitgesetz ist ein Arbeitsschutzgesetz.

    Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsschutz ernst nimmt, dass wird er auch weiterhin auf eine Pause bestehen.

    Wieso sind es nun 6 Stunden, die am Stück gearbeitet werden können (und nicht müssen). Nun als das Arbeitszeitgesetz erneuert wurde, wurden viel Dinge durchgesetzt, die die Arbeitgeber haben wollten. 6 Stunden am Stück arbeiten war so eine Sache, weil dann können Sie 4x6=24 stunden am stück arbeiten lassen ohne Pauseablösungen zu benötigen. In der alten Arbeitszeitordnung war eine erste Pause schon früher vorgesehen und im Jugendarbeitsschutzgesetz ist es imemr noch so.

    Aus meiner Sicht ist ein Durcharbeiten von 6 Stunden nicht gesundheitsförderlich.

    Wenn also der Arbeitgeber auf 30 minuten nach 3,5 bis 4 Stunden besteht, weil er sicher gehen will, dass der Gesundheitsschutz eingehalten wird, dann ist das so.

    Wenn euer BR eine Pause nach 2,5 Stunden von 15 minuten und nach weiteren 3,5 stunden von 30 Minuten für alle mit dem Arbeitgeber vereinbart hat (was seine Pflicht ja ist, beginn und Ende der Pause) dann ist das auch so.

    Gruß

    Rabauke

    PS: ich will auch 41000,-€ pro Tag verdienen (wie der Portugiesische Superfußballer), und rechtlich möglich ist das ja auch, aber bekommen werde ich das nie in meinem Job.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.