Hallo
Meine Stellvertreterin und ich sind demnächst in Urlaub.
Darf der rest vom BA die Tagesordnung machen und die Einladung verschicken?
Gruß Ratz
BA und Einladung zur Sitzung
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- Geschlossen
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Wenn ihr beide im Urlaub seid, dann habt ihr doch noch ein ganz anderes Problem:
Wer ist Ansprechpartner/Sprachrohr vom/zum AG?
Darf dann jedes BRM zum AG rennen uns sagen, ach übrigens, der BR hat beschlossen... und der AG muss folgen? (nein, rein rhetorische Frage!)
Wenn ihr also wisst, dass beide gesetzlichen Vertreter demnächst im Urlaub sind, tut der BR gut daran eine weitere Vertretungsreihenfolge festzulegen. Geht per einfachem Beschluss, wird dem AG mitgeteilt und er weiß von ... bis ... hat der Meier das Sagen.
Ich würde dafür jemanden aus dem BA nehmen und damit wäre auch klar, wer den Vorsitz im BA führt, solange BRV und Stellv weg sind. (Und evtl. auch gleich noch Nachrücker für den BA bestimmen/wählen, dem fehlen ja dann auch zwei Mann)
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hallo,
unter bestimmten Bedingungen hat ein BR ein sog. "Selbstzusammentrittsrecht". Dies ist aber in der Umsetzung recht fehleranfällig.
Wenn es denn schon sein muß, daß BRV und stellv. BRV gleichzeiig Urlaub machen, dann sollte der BR so schnell wie möglich eine Vertretungsreihenfolge über die gewählte stellv. BRV hinaus beschließen. Dann ist die weitere Vertretung rechtssicher geklärt und das als 2., 3., 4 Stellvertretung nachnominierte und dann auch "nachgerückte" BRM kann entsprechend agieren wie ein "Stellvertrer im Amt".
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Danke aber das hat ja nichts mut der Frage zu tun.
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Doch, das hat es. § 26 BetrVG regelt, dass es einen Vorsitzenden und/oder Stellvertreter geben muss und nur die vertretungsberechtigt sind, § 29 BetrVG dass der Vorsitzende die Tagesordnung festlegt und die Sitzungen einberuft.
Dafür, dass das irgendwelche "übriggebliebenen" BA-Mitglieder in Eigenregie machen dürfen gibt es keinen Hinweis.
Ihr braucht eine Vertreterregelung. Punkt!
Und lediglich in Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden gilt das Selbstzusammentrittsrecht. Für eine normale BR-Sitzung mit TO nicht.
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Der BA bereitet doch die Sitzung vor. Deswegen.
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Zitat von Ratz:
Der BA bereitet doch die Sitzung vor. Deswegen.
So ein Quatsch, wie Moritz schon schrieb, der Betriebsratsvorsitzende - und nur der - legt die Tagesordnung fest und beruft die Sitzungen ein.
Ist der/die verhindert, dann der/die Stellvertreter/in. Und genau da habt Ihr jetzt dss Problem, sind die beiden nicht da und es gibt keine anderen offiziellen Vertreter/innen, dann hat der BA diesbezügl. auch nicht mehr viel zu melden, zumindest wird es nicht einfach.
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Die Kernaufgabe des Betriebsausschusses ist es, die laufenden Geschäfte des Betriebsrats zu führen. Dazu gehören u. a. folgende Aufgaben:
Ausführung der Beschlüsse des Betriebsrats,
Erledigung des Schriftverkehrs,
Organisation des Betriebsratsbüros,
Organisatorische, räumliche und inhaltliche Vorbereitung der Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen, -
aber eben nicht die Einladung zu den Betriebsratssitzungen, glaub einfach das, was die anderen sagen. Ansonsten steht im Fitting §29 Rn 23 und 24 näheres.
Organisation der BR-Sitzung bedeutet Raum herrichten, Material bereitstellen, benötigte Schriftstücke ausdrucken, Medien vorbereiten usw.
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Also in meinem Fitting steht auch: Die Sitzungen des Betriebsrats hat der BRV anzuberaumen und die Teilnehmer unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. Ist der BRV verhindert, erfolgt die Einberufung der weiteren BR-Sitzungen durch den stellvertretenden BRV. Andere BR-Mitglieder sind nicht berechtigt, zu einer BR-Sitzung einzuladen.
Sind sowohl der BRV als auch sein Stellvertreter verhindert hat der BR vorsorglich einen weiteren Stellvertreter zu wählen.
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Zitat von Markus 1973 ED
glaub einfach das, was die anderen sagen
Also so weit würde ich nicht gehen... auch wenn ich weiß, was Markus hier meint
Mein Tipp ginge eher in die Richtung:
Stell keine Fragen, wenn du die Antworten nicht wissen willst!
Juristisch ist deine Frage klar und eindeutig zu beantworten und beantwortet. Wenn ihr das anders machen wollt... du weißt doch, wo kein Kläger, da kein Richter. -
Zitat von Ratz:
Die Kernaufgabe des Betriebsausschusses ist es, die laufenden Geschäfte des Betriebsrats zu führen. Dazu gehören u. a. folgende Aufgaben:
Mal eine wesentliche Frage, eine Schulung zum Thema "BR-Vorsitz" bzw. "Stellvertretung" hattest Du und Deine Stellvertretung aber noch nicht, oder?
Die würde ich einmal dringend und vor allem kurzfristig besuchen, dann stellt sich so eine Frage nämlich nicht.
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Zitat von Ratz:
Hallo
Meine Stellvertreterin und ich sind demnächst in Urlaub.
Darf der rest vom BA die Tagesordnung machen und die Einladung verschicken?
Gruß RatzNein, alles weitere ist gesagt.
Nehmt in der Geschäftsordnung, die sich der BR selber gibt auf, wie die Stellv. Regelung bei euch anzuwenden ist, wenn Vors. und Stellv. fehlen, teilt dieses dem Arbeitgeber mit, dann kann nach dieser Regelung der nun dran ist zur Sitzung einladen und die Sitzung leiten.
Wenn euer BR hierfür die Mitglieder des BA vorschlagen will, dann macht das.
bei uns ist die Reihenfolge nach den Stimmen für die Mitgliedschaft im BA erfolgt(personlichkeitswahl)
dieses wurde dem AG so auch mitgeteilt.
Sehr geehrter Hr Arbeitgeber, der BR hat auf seiner Sitzung am xy.dc.xlhk beschlossen den BA wie folgt zu besetzen :
Hr. Müller,Fr. Maier, Fr. Schuster, erster Ersatz hr. Glückauf und zweiter Ersatz Hr. Fleischer.
Weiterhin wurde beschlossen die stellv. Regelung des BRV wie folgt vorzunehmen:
Sollte der BRv und der stellv. BRV verhindert sein wird in dieser Reihenfolge die weitere Stellvertretung vom BR wahrgenommen:
2.stellv. BRv Hr. Müller
3. stellv. BRV Fr. Maier
4. stellv. BRV Fr. Schuster
5.stellv. BRV Hr. Gückauf
6. stellv. BRV Hr. Fleischer
Mit freundlichen Grüßen
Rabauke
BRV
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Team-ifb
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