Abfindung aus Auflösungsvertrag trotz vorzeitiger Eigenkündigung

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Bekannte, die vor Kurzem einen Auflösungsvertrag unterschrieben hat. Grund war, dass die Filiale, in der sie Arbeitet zum Jahresende schließt. (Betriebsbedingt)

    In dieser Auflösungsvereinbarung war ihr eine Abfindung versprochen worden. Grund hierfür eben der Verlust des Arbeitsplatzes.

    Jetzt ist es so, dass diese bekannte sich natürlich nach einer neuen Arbeitsstelle umgesehen und auch eine gefunden hat.

    Nun meine Frage: Hat sie irgendeine Möglichkeit, den Vertrag vorher zu beenden ohne dabei die versprochene Abfindung zu verlieren? Ich persönlich glaube nicht, aber vielleicht hat ja einer von euch Erfahrungen mit solch einem Fall oder hat ein Urteil über so etwas gelesen.

    Eine entsprechende Klausel im Auflösungsvertrag gibt es auf alle Fälle nicht und ich habe Zweifel, dass der AG von sich aus sagt, dass das in Ordnung geht und sie die Abfindung trotzdem bekommt. Es geht um einen großen Lebensmittelhändler.

    Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Sorry, aber das ist doch wieder ein klassischer Fall von: nur sprechenden Menschen kann geholfen werden...

    Hey Chef, wir haben doch einen Aufhebungsvertrag zum...

    Ich habe jetzt die Möglichkeit schon zum ... einen neuen Job anzufangen, d.h. du sparst dir sogar noch mein Gehalt für die x Monate. Ist das OK für dich?

    Ja - bestens. Nein - dann eben Vertrag erfüllen. (Oder eben auf das Geld verzichten.) Alternativ noch mit dem neuen Chef verhandeln: ich kann erst zum ... bis dahin bin ich vertraglich gebunden. Brauchst du mich vorher, musst du mich "freikaufen"...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Moritz,

    so weit war ich auch schon. Mir ging es nur darum ob jemand etwas gegenteiliges weis, weil er/sie sich genauer mit dem Thema befasst hat und es irgendwelche Urteile gibt, dass der Anspruch auf Abfindung doch nicht untergeht. Was ich persönlich aber nicht glaube.

    Aber trotzdem Danke!

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Zitat von Markus 1973 ED:

    Hallo Moritz,

    so weit war ich auch schon. Mir ging es nur darum ob jemand etwas gegenteiliges weis, weil er/sie sich genauer mit dem Thema befasst hat und es irgendwelche Urteile gibt, dass der Anspruch auf Abfindung doch nicht untergeht. Was ich persönlich aber nicht glaube.

    Aber trotzdem Danke!

    Hallo Markus,

    genau damit sich diese Fragen bei uns nicht stellen regeln wir in den Aufhebungsverträgen bei den Personen von denen wir wissen, dass diese sicher zukünftig nicht mehr gebraucht werden auch die Möglichkeit mit einer Ankündigung von 6 Wochen das Arbeitsverhältnis vorher zu beenden. Die Abfindungsansprüche bleiben dann bestehen und damit sind dann alle Ansprüche gegenüber den Ag die sich aus zeitkontenstände, Resturlaub etc. ergeben abgegolten.

    Also hin zum Arbeitgeber un den Aufhebungsvertrag auf eine früheres Ende umwandeln mit den Grund, damit hast du jetzt schon ein Problem weniger und muss für die nächsten 3 Monate keine Entgeltkosten zahlen.

    Bei zukünftigen Aushebungsverträge darauf achten, das auch ein früheres Aussteigen geregelt möglich ist.

    Gruß

    Rabauke

    PS: Sollte es einen Intressenausgleich geben, dann darin diese Möglichkeit schon festhalten. Hatten wir vor ca. 10 Jahren gemacht, "Sprinterprämie", wer es schaffte früher einen Job zu finden als im Auflösungsvertrag datiert bekam zur berechneten Abfindung noch einen Ausgleich von 0,25 eingesparten Monatsgehälter on top.

  • Moin Rabauke,

    das ist ja im Prinzip ein begrüßenswerter Ansatz, der sich so sicher in jedem "gesundschrumpfenden" Unternehmen umsetzen lässt, da jeder Weggang auch entlastet.

    Ob ein AG aber, so wie hier daran ein Interesse hat, wenn es doch "nur" um die AN einer speziellen Filiale geht - schließlich soll die Filiale ja zumindest auch bis zum Schluss noch arbeitsfähig bleiben.

    Will sagen: ich kann verstehen, wenn ein AG aus nachvollziehbaren Gründen keinen vorzeitigen Abgang unterstützen will. Ob solche Gründe hier vorliegen? Keine Ahnung. Aber am Ende gilt natürlich der alte Rechtsgrundsatz: pacta sunt servanda - Verträge sind zu erfüllen.

    Das hindert einen ja nicht daran freundlich nachzufragen, ob sich da nachverhandeln lässt - nur ein Rechtsanspruch lässt sich hier wohl nicht finden (und auch nicht immer durchsetzen).

    Gruß

    Moritz

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Tja lieber Rabauke,

    wäre es in meinem Betrieb gewesen hätte ich als BR auch so gehandelt, wie du es beschreibst. Aber leider ist es "nur" eine Bekannte und keine Kollegin.

    Allerdings kann ich mir auch vorstellen, dass ich da auf Widerstand gestossen wäre, so wie es Moritz sagt. Der AG möchte ja seine Filiale nach Möglichkeit in bestmöglicher Besetzung bis zum letzen Tag laufen lassen. Und den Aufwand aus anderen Filialen noch Leute zu der zu schließenden Filiale zu schicken, den wird der AG nicht betreiben wollen.

    Aber trotzdem Danke für eure Hilfe, auch wenn ihr nur meine eigene Meinung bestätigt habt.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.