Hallo Kollegen,
ich hatte die Tage bereits um Hilfe gebeten wegen einer Jubiläumszuwendung, die einer Kollegin seit Wochen vorenthalten wird.
Nun haben wir gestern per Mail angefragt, ob die Kollegin zur nächsten Gehaltszahlung damit rechnen kann.
Die Antwort dann heute in einem Gespräch: Hat sich erledigt, da wir Frau XX kündigen werden, hier ist die Anhörung für sie.
Die Kündigung: Es wird Bezug genommen auf eine Abmahnung vom 29.07.15 wegen Portobetruges. Daher wäre das Arbeitsverhältnis nicht unbelastet und sie würde aus folgenden Gründen den Betriebsfrieden stören: am 17.5.18 stand eine Kollegin längere Zeit vormittags und nochmals am Nachmittag bei Frau fkldldsf und es wurde ausführlich über das Thema "Urlaub" gesprochen. Das zu dem Zeitpunkt offene Büro des Vorgesetzten befindet sich gegenüber, daher konnte er den persönlichen, länger andauernden Gesprächsaustausch hören. Am gleichen Tag hat der Vorgesetzte der Kollegin per E-Mail eine Arbeit übertragen woraufhin die Kollegin dann persönlich antwortete, dass sie das nicht schaffen würde, da sie kaum mit ihrer Arbeit rumkommen würde. Die Antwort des Vorgesetzten: Dir scheint doch genügend Zeit zu bleiben, wenn du dich heute zweimal mit einer Kollegin ausgiebig unterhalten konntest. Die Kollegin darauf: Mein Gott, jetzt steht sie einmal bei mir. Vorgesetzter: Es ist nicht nur heute einmal, es sind häufiger Kolleginnen und Kollegen bei dir. Ich kann es dir gerne jedes Mal sagen, wir hatten das Thema bereits schon.
Am 16.6.17 war die Kollegin dfsfkldj bei Frau lkdfjsdklfj im Büro und die beiden Mitarbeiterinnen haben dann ca. eine halbe Stunde zusammen erzählt. Der Vorgesetzte hat beide angesprochen und darum gebeten, bitte nicht so viel zusammenzustehen und zu quatschen. Die Antwort der beiden: Wir erzählen doch kaum, wir sehen uns ja kaum.
Frau lksjdf zeigt leider selten bzw. keine Einsicht an ihrem Verhalten etwas zu ändern. Aufgrund der vorher geschilderten Vorgänge ist das Vertrauensverhältnis mit Frau dlkfjlk erheblich gestört und wir sehen keine Möglichkeit, dieses wieder herzustellen.
Soweit also das Kündigungsschreiben.
Wir setzen uns morgen früh mit der Kollegin zusammen und wollen mal hören, was da genau passiert ist. Da der Vorgesetzte auch mein Vorgesetzter ist weiß ich, dass es eine persönliche Sache von ihm ist, warum auch immer.
Einen Widerspruchsgrund habe ich hoffentlich auch: Im Haus wird eine Mitarbeiterin für die Buchhaltung gesucht, interne Stellenausschreibung existiert noch. Und die gekündigte Kollegin ist gelernte Bürokauffrau.
Ansonsten werden wir Bedenken äußern: Die alte Abmahnung hat nichts damit zu tun. Man hätte die Kollegin in dieser Sache auch erst einmal abmahnen können, da sie seit 25 Jahren im Unternehmen ist, und wohl erst seit drei Jahren untragbar ist.
Fällt jemandem sonst noch was ein... bin seit 10 Uhr dauergeschockt.
Christine