Neu Im Forum und bitte um Hilfe zu folgendem Problem

  • Hallo zusammen,

    ich bin seit Mai neu im Betriebsrat und benötige Unterstützung von erfahrenen Leuten im BR. Ich möchte einer Kolleginn helfen die mich zu diesem Thema um Rat gefragt hat.

    Die Kollegin war im Mutterschutz und ist jetzt wieder in der Firma und macht Wareneingang eine andere Arbeit als vor dem Mutterschutz. Sie hat Ihren Vorgesetzten um eine Arbeitsplatz beschreibung gebeten damit das Gehald geprüft werden kann für diese Stelle. Ihr Vorgesetzter schrieb folgendes auf ihre E-Mail

    Die Arbeitsinhalte für "Mitarbeiterin im Wareneingang Service" werden nicht durch die Mitarbeiterin selbst definiert.

    Wer kann mir sagen wie wir hier vorgehen können wer muss eine Arbetisplatzbeschreibung machen? Wo kann diese eingefordert werden?

    Vielen Dank für eure Untertützung.

  • Ich verstehe die Frage nicht.

    Wenn die Mitarbeiterin zurück aus dem Mutterschutz ist (also nur 14 Wochen gefehlt hat) wieso macht Sie dann nicht das, was Sie auch vorher gemacht hat?

    Wenn Sie aus der Elternzeit zurück ist (also eine längere Zeit gefehlt hat9 dann muss es doch eine Aufgabe geben die gleichweirtig ist und benannt ist.

    Hierfür ist der Vorgesetzte verantwortlich.

    Also gehe mit der Mitarbeiterin als BR hin zum Vorgesetzten und bitte diesen, eine Arbetisplatzbeschreibung zu erstellen. Wenn der sagt, die macht das gleiche wie Herr Müller, dann las die die Arbeitsaufgabe von Herr Müller zeigen.

    Richtig ist, nicht der Mitarbeiter beschreibt seine Aufgabe sondern der Arbeitgeber benennt diese.

    Gruß

    rabauke