Moin,
unser Arbeitgeber hatte seit Jahren die Mitbestimmung bei der Gewährung von Einmalzahlungen nicht eingehalten, d. h. die Betriebsräte erhielten immer erst über die Gehaltslisten Info dazu.
Nachdem unsere Mahnungen mehrere Jahre ins Leere liefen, wurde im vergangenen Jahr eine Einigungsstelle gebildet.
Die Einigungsstelle stellte dann wie vorhersehbar das Fehlverhalten des AG fest und sprach den in der Vergangenheit unberücksichtigt gebliebnen Mitarbeitenden eine Entschädigungszahlung zu.
Kurz vor Bildung der Einigungsstelle schaffte der Arbeitgeber es einige Standort-BRe (die kaum Einmalzahlungen bekommen hatten) mit dem Angebot einer kollektiven Anpassung aus dem ursprünglichen GBR-Beschluss herauszulösen, so dass am Ende 2 Standort BRe die Einigungsstelle durchzogen und das Angebot der Aufrechnung mit einer kollektiven Anpassung (die in Summe natürlich deutlich höher war) ablehnten. 2 Standorten war aber das Ergebnis der Einigungsstelle auch als Aussage für die Zukunft wichtig.
Sicherlich gab es auf dem Weg zu diesem Ergebnis einige taktische Fehler, dennoch will der neue GBR im Rahmen von Gesprächen mit der neuen Heeresleitung dieses Thema nochmal aufwärmen, weil die benachteiligten Belegschaften immer noch sauer auf den AG sind. Die Standort-BRe hatten sich nämlich damals den Rückhalt ihrer Belegschaft gesichert.
Ich bräuchte mal ein paar Argumente für ein Schreiben an den neuen Vorstand. Nur mit Moral um die Ecke zu kommen, ist vielleicht etwas platt. Aber die Durchsetzung eines Rechtsanspruchs mit einer - im übrigen vor der Einigungsstelle schon bekannt gegebenen - kollektiven Anpassung aufzurechnen, ist m. E. nicht nur moralisch verwerflich, sondern zerstört das Vertrauen der Belegschaft in das Unternehmen.
Gibts hier Philosophen?
Danke
Christian