Mitbestimmung Einmalzahlungen vs. kollektive Gehaltsanpassungen

  • Moin,

    unser Arbeitgeber hatte seit Jahren die Mitbestimmung bei der Gewährung von Einmalzahlungen nicht eingehalten, d. h. die Betriebsräte erhielten immer erst über die Gehaltslisten Info dazu.

    Nachdem unsere Mahnungen mehrere Jahre ins Leere liefen, wurde im vergangenen Jahr eine Einigungsstelle gebildet.

    Die Einigungsstelle stellte dann wie vorhersehbar das Fehlverhalten des AG fest und sprach den in der Vergangenheit unberücksichtigt gebliebnen Mitarbeitenden eine Entschädigungszahlung zu.

    Kurz vor Bildung der Einigungsstelle schaffte der Arbeitgeber es einige Standort-BRe (die kaum Einmalzahlungen bekommen hatten) mit dem Angebot einer kollektiven Anpassung aus dem ursprünglichen GBR-Beschluss herauszulösen, so dass am Ende 2 Standort BRe die Einigungsstelle durchzogen und das Angebot der Aufrechnung mit einer kollektiven Anpassung (die in Summe natürlich deutlich höher war) ablehnten. 2 Standorten war aber das Ergebnis der Einigungsstelle auch als Aussage für die Zukunft wichtig.

    Sicherlich gab es auf dem Weg zu diesem Ergebnis einige taktische Fehler, dennoch will der neue GBR im Rahmen von Gesprächen mit der neuen Heeresleitung dieses Thema nochmal aufwärmen, weil die benachteiligten Belegschaften immer noch sauer auf den AG sind. Die Standort-BRe hatten sich nämlich damals den Rückhalt ihrer Belegschaft gesichert.

    Ich bräuchte mal ein paar Argumente für ein Schreiben an den neuen Vorstand. Nur mit Moral um die Ecke zu kommen, ist vielleicht etwas platt. Aber die Durchsetzung eines Rechtsanspruchs mit einer - im übrigen vor der Einigungsstelle schon bekannt gegebenen - kollektiven Anpassung aufzurechnen, ist m. E. nicht nur moralisch verwerflich, sondern zerstört das Vertrauen der Belegschaft in das Unternehmen.

    Gibts hier Philosophen?

    Danke

    Christian

  • Hallo butzeman,

    um es auf den Punkt zu bringen:

    Vergütung ist die Orginäre BR angelegenheit und nicht eine GBR Angelegenheit.

    Der GBR kann auch nur für die Betriebe Aktiv werden, die ihn hierzu beauftragen.

    Aus meiner Sicht ist der GBR hier eh aussen vor!

    jetzt gehe ich sogar noch weiter: Wenn einzelne Standorte tarifgebunden sein sollten, dass seit ihr eh aussen vor, weil die Tarifverträge in der Regel "standortbezogen" sind, also z.B. in NRW wird mehr gezahlt als in Küste und in BW wird mehr bezahlt als im Rest von D bei der IGM für die gleiche Qualifikation und Einmalzahlungen sind auch Inhalt eines TV. Da endet dann der Anspruch auf zwingende Mitbestimmung.

    Daher: von mir kannst du nur Argumente bekommen die gegen eine GBV sprechen und damit gegen eine berechtigte Mitbestimmung.

    Gruß

    Rabauke

  • Zitat von Rabauke:

    Der GBR kann auch nur für die Betriebe Aktiv werden, die ihn hierzu beauftragen.

    Aus meiner Sicht ist der GBR hier eh aussen vor!

    hallo raubauke - da widersprichst Du dir doch selber.

    @ TE - wenn der GBR von allen BR die Beauftragung einholt - kann der GBR natürlich tätig werden.

    So wie ich dich verstanden haben, war das aber bei der Einigungsstelle damals nicht der Fall bzw. hat der AG es geschafft eine Standort BR davon zu überzeugen, die Beauftragung wieder zurückzuziehen.

    Habt ihr denn einen gemeinsamen Tarifvertrag bzw. einheitliche Entgeltgeltgrundsätze die für alle Standorte gelten? oder z.b einen einheitlichen THaustarifvertrag wir z.B. haben in unserem Unternehmen einen Haustarifvertrag der für alle in D -Standorte den Manteltarifvertrag der Chemischen Industrie West - aber den Entgelttarifvertrag der chemischen Industrie Ost beinhaltet.

    (und ja lieber rabauke das ist möglich)

  • Zitat von Ohadle:

    hallo raubauke - da widersprichst Du dir doch selber.

    @ TE - wenn der GBR von allen BR die Beauftragung einholt - kann der GBR natürlich tätig werden.

    So wie ich dich verstanden haben, war das aber bei der Einigungsstelle damals nicht der Fall bzw. hat der AG es geschafft eine Standort BR davon zu überzeugen, die Beauftragung wieder zurückzuziehen.

    Habt ihr denn einen gemeinsamen Tarifvertrag bzw. einheitliche Entgeltgeltgrundsätze die für alle Standorte gelten? oder z.b einen einheitlichen THaustarifvertrag wir z.B. haben in unserem Unternehmen einen Haustarifvertrag der für alle in D -Standorte den Manteltarifvertrag der Chemischen Industrie West - aber den Entgelttarifvertrag der chemischen Industrie Ost beinhaltet.

    (und ja lieber rabauke das ist möglich)

    hallte o.....

    ein TV ist keine GBV nur mal so angemerkt

    von einem TV war hier aber nie die rede!

    sondern der GBR will was für alle erreichen. Da ist und bleibt er aussen vor ohne beauftragung! habe fertig

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.