Hallo Ihr Lieben,
Der AG hat vor, kurzfristig eine Veranstaltung zu organisieren, die an einem Sonntag stattfinden soll. Er offeriert hier eine absolute Freiwilligkeit und verspricht ein tolles Event. So schön, so gut. Der Betriebsrat meldet hier Bedenken an, da Sonntagsarbeit nicht branchenüblich ist und die "Freiwilligkeit" bereits in der Vergangenheit keine war, da Filialleiter auf die AN einwirkten und sie sich gedrängt gefühlt hatten. Auf Nachfrage vermeidet der AG zudem die Vergütung der Arbeitszeit. Der Betriebsrat hat der Durchführung nicht zugestimmt.
Nun vertritt der AG den Standpunkt, oben genannte Maßnahme dennoch durchzuführen, auch ohne Zustimmung des BR. Immerhin handelte es sich um eine kostspielige Veranstaltung, zu dessen Besuch niemand gezwungen wäre. Es soll ein gemütlicher Tag werden, Speis' und Trank selbstverständlich inklusive. Das Thema des Ganzen ist sehr wohl fachbezogen und diente hier natürlich langfristig dem Unternehmen und vor allem der Motivation der MA (Fortbildung?).
Kann der AG oben genannte Maßnahme ohne Zustimmung des BR durchführen, wenn er unverbindliche Einladungen und uneingeschränkte Freiwilligkeit ausspricht? Unverbindlich gilt hier auch nur eingeschränkt, da aufgrund der Planung Zu - bzw. Absagen notwendig sind.
Vielen Dank!