Ablehnung besuch WA Seminar

  • Moin zusammen,

    ich bin ordentgewähltliches BR Mitglied und in den WA des GBR gewählt worden.

    Unser BR ist ein Gemeinschafts-BR von 2 Gesellschaften unter einer Niederlassung.

    Ich bin kein MA des einen Betriebes aber trotzdem Mitglied im WA dessen Betriebes. Es hat sich kein anderes BR-Mitglied gefunden.

    Nun verweigert der AG mir die Teilnahme an einem Seminar Mitglied WA, mit der Begründung ich sei ja kein MA dieser Gesellschaft.

    Hinzu kommt noch das der Betrieb in 2 Jahren einen Betriebsübergang durchführen wird. Der AG argumentiert für diese kurze Zeit benötige ich kein Seminar.

    Ich hoffe ihr habt einige Anregungen.

    Gruß Raban

  • Guten Morgen,

    euer BR muss deine Teilnahme an dem Seminar beschließen (Entsende-Beschluß) und dies dem AG mitteilen. Dabei ist eine Begründung hilfreich und WA-Arbeit ist ja nicht davon abhängig, für welchen Betriebsteil Du arbeitest und zuständig bist. Seminarinhalte sind eher Grundlagen und Spezialwissen für WA-Mitglieder, nicht betriebsspezifisch.

    Sollte der AG der Meinung sein, eine Teilnahme ist für Dich nicht angebracht, kann er das zwar dem BR mitteilen, aber zum Seminar bist Du trotzdem entsendet. Der AG muss dann die Einigungsstelle anrufen, wenn er verhindern möchte, das Du zum Seminar fährst. Macht er das nicht, fährst Du.

    Deshalb Seminare immer zeitig genug beim AG anzeigen, damit er auch die Möglichkeit hat, die Einigungsstelle anzurufen.


    CU Gerd

  • Hallo Raban,

    wie ich das sehe seit ihr ein Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen. Der Fitting sagt unter §106 RN18, daß der BR des Gemeinschaftsbetriebes einen WA bildet. Dieser WA ist auf Ebene der Trägergruppe zu bilden, nicht für die einzelnen Unternehmen. Allerdings werden auch unterschiedliche WA´s gebildet, wenn eines oder beide Trägerunternehmen noch weitere Betriebe hat. Diese werden dann nur noch auf Unternehmensebene errichtet.

    Je nachdem, wie eure Struktur ausschaut muss die Antwort unterschiedlich lauten.

    Wenn keine weiteren Betriebe bestehen bist du im richtigen WA und hast damit Anspruch auf die entsprechenden Schulungen.

    Gibt es einen oder mehrere Betriebe bist du zu unrecht im WA. Dann wäre die Schulung nicht erforderlich.

    Hier muss der AG nicht zur Einigungsstelle sondern er könnte dich theoretisch auf die Schulung gehen lassen und kann dann im Nachhinein ein Beschlussverfahren einleiten, dass dir die Schulungskosten nicht bezahlt werden, weil die Schulung nicht erforderlich war. (Weil kein rechtmäßiges WA-Mitglied)

    Dass mit der Einigungsstelle ist Quatsch, da sie nur bei der Beachtung der betrieblichen Belange bei der zeitlichen Lage der Schulung zuständig ist.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.