@Forenadmin: Falls das Thema besser zum Brett "Datenschutz" passt, bitte in das entsprechende Forum verschieben, Danke!
Hallo,
ein Kollege (bis Mai diesen Jahres war er BR-Mitglied) wird zum 31.12.2018 das Unternehmen verlassen (per Aufhebungsvertrag). der AG hat ihn ab sofort freigestellt. Er war in einem Gewerk bei einem Kunden tätig, zu dessen Betriebsgelände Zutrittsbeschränkungen bestehen (Drittfirmenausweis). Der Kollege hat an verschiedenen Arbeitsplätzen im Schichtdienst gearbeitet, dort gibt es auf den PCs lokale Nutzerprofile mit jeweiligen lokalen Datenverzeichnissen. Die MA waren berechtigt, dort auch persönliche Dateien abzulegen. Da auch private Internet-Nutzung erlaubt war, existieren wohl auch Daten in Browser-Caches etc.
Welche Rechte hat der Kollege denn, wenn es um diese Profile und seine persönlichen Daten dort geht? Gibt es z.B. seitens des BR Kontrollrechte, ob die Verzeichnisse und Nutzerprofile gelöscht werden? Der Kollege hat bei uns (BR) deshalb angefragt. Der Arbeitgeber hat ihm mit sofortiger Wirkung seiner Freistellung den Zutritt zur Arbeitsstätte untersagt.