Versetzung, Umsetzung, Neue Stelle?

  • Hallo Kollegen,

    folgendes Szenario:

    Mitarbeiterin (IT) wird von Personalabteilung gegen ihren Willen "umgesetzt" in eine andere Abteilung (Labor). Dies wird ihr in einem Gespräch mitgeteilt und auch gleich schriftlich überreicht. Auch eine Stellenbeschreibung wird ihr überreicht. Gründe sind eher "vorgeschoben" eine Dringlichkeit besteht betriebsbedingt nicht.

    Aufgaben bleiben die gleichen, Gehalt bleibt das Gleiche, im Arbeitsvertrag ist Verwaltungsangestellte benannt.

    Vorgesetzte wechseln komplett, Kollegen wechseln komplett, Räume wechseln in ein anderes Gebäude.

    Dauer der Massnahme: für immer

    Personalabteilung beruft sich auf Direktionsrecht GewO §106 und da es sich nur um eine Umsetzung handelt wird auch der BR nicht informiert nach §99

    Bisher gab es in dieser Abteilung (Labor) keine Verwaltungsangestellten, die Stelle wurde nicht ausgeschrieben, da die Personalabteilung dies nicht als neue Stelle ansieht.

    Fragen:

    1. handelt es sich um eine Versetzung nach §99 BetrVG

    2. wurde hier eine neue Stelle geschaffen?

    3. Person ist Betriebsratsmitglied, hat das hier Relevanz

    4. wie würdet ihr vorgehen?

    Beste Grüße

  • Zitat von Brahmaner

    1. handelt es sich um eine Versetzung nach §99 BetrVG

    Zitat von Brahmaner

    Vorgesetzte wechseln komplett, Kollegen wechseln komplett

    Damit eindeutig ja.

    Zitat von Brahmaner

    2. wurde hier eine neue Stelle geschaffen?

    Zitat von Brahmaner

    Aufgaben bleiben die gleichen

    Vermutlich eher nein.

    Zitat von Brahmaner

    3. Person ist Betriebsratsmitglied, hat das hier Relevanz

    Wohl eher nicht, es sei denn ihr könntet eine "Strafversetzung" wegen der Mitgliedschaft im BR belegen.

    Zitat von Brahmaner

    4. wie würdet ihr vorgehen?

    Das ist stark davon abhängig, wie der BR entschieden hätte, wenn er angehört worden wäre.

    Hätte er ohnehin zugestimmt, würde ich dem AG deutlich klarmachen, dass es sich hierbei selbstverständlich um eine Versetzung handelt, weil sich die Umstände der Arbeit (neue Vorgesetzte und neue Kollegen) geändert hätten. Das vom AG in Anspruch genommen Direktionsrecht erlaube ihm selbstverständlich den AG da hinsetzen zu wollen und liege im Rahmen des Arbeitsvertrages, habe aber nichts mit der Beteiligung des BR gem. § 99 BetrVG zu tun. Und im Wiederholungsfall wäre der BR gerne bereit, dass dem AG vom ArbG erklären zu lassen. Für diesmal würde er Gnade vor Recht ergehen lassen. (Oder auch weniger launig formuliert.)

    Würde der BR widersprechen wollen, muss er das genau jetzt tun (mit Gründen) und kann dann direkt zum Anwalt rennen, der den AG dann vor den Kadi zerrrt.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.