Hallo Kollegen,
folgendes Szenario:
Mitarbeiterin (IT) wird von Personalabteilung gegen ihren Willen "umgesetzt" in eine andere Abteilung (Labor). Dies wird ihr in einem Gespräch mitgeteilt und auch gleich schriftlich überreicht. Auch eine Stellenbeschreibung wird ihr überreicht. Gründe sind eher "vorgeschoben" eine Dringlichkeit besteht betriebsbedingt nicht.
Aufgaben bleiben die gleichen, Gehalt bleibt das Gleiche, im Arbeitsvertrag ist Verwaltungsangestellte benannt.
Vorgesetzte wechseln komplett, Kollegen wechseln komplett, Räume wechseln in ein anderes Gebäude.
Dauer der Massnahme: für immer
Personalabteilung beruft sich auf Direktionsrecht GewO §106 und da es sich nur um eine Umsetzung handelt wird auch der BR nicht informiert nach §99
Bisher gab es in dieser Abteilung (Labor) keine Verwaltungsangestellten, die Stelle wurde nicht ausgeschrieben, da die Personalabteilung dies nicht als neue Stelle ansieht.
Fragen:
1. handelt es sich um eine Versetzung nach §99 BetrVG
2. wurde hier eine neue Stelle geschaffen?
3. Person ist Betriebsratsmitglied, hat das hier Relevanz
4. wie würdet ihr vorgehen?
Beste Grüße