Hallo zusammen,
endlose Diskussionen bzgl. Erstattung von Kosten für Sehhilfen:
1) was / wieviel muss der Arbeitgeber für betrieblsärztlich - bescheinigt - erforderliche Sehhilfen erstatten ?
2) gibt es Musterbetriebsvereinbarungen zu diesem Thema?
3) sonstige Infos zu diesem Thema
.. schon mal vorab danke für die Antworten...
Gruß
Bernhard
.... hab' natürlich das wichtigste vergessen:
Ich denke, der Arbeitgeber ist verpflichtet die Kosten (ohne Sonderausstattung) zu tragen.
In unserm Fall möchte der AG eine Betriebsvereinbarung abschliessen, mit "Höchsterstattung" von 80 € (dafür gibt's heute auch keine einfache Brille mehr).
Kann ich überhaupt eine Betriebsvereinbarung abschliessen, die m.E. in diesem Fall die gesetzliche AG Verpflichtung ausser Kraft setzt (d.h. zum Nachteil der AN) ??
Gruß
Bernhard