Muss der AG auf Verlangen BWA vorlegen?

  • Hallo zusammen,

    ich benötige mal eure fachmännische Hilfe.

    Nach der letzten WiA -Sitzung weigerte sich unser GF, dass der WiA in die BWA Einblick nehmen darf.

    Nach Meinung bzw. Wissen unseres WiA, ist aber der GF verpflichtet dem WiA die BWA nach Aufforderung sogar monatlich vorzulegen.

    Was meint ihr dazu?

    Ist der GF dazu verpflichtet, oder nicht?

    Wenn "Ja", was kann man tun, wenn er sich weigert?

  • Fangen wir mal mit dem einfacheren Teil an:

    Zitat von Hasi

    was kann man tun, wenn er sich weigert?

    guckst Du § 109 BetrVG, der dafür den Weg vor die E-Stelle vorsieht.

    Zitat von Hasi

    Nach Meinung bzw. Wissen unseres WiA, ist aber der GF verpflichtet dem WiA die BWA nach Aufforderung sogar monatlich vorzulegen.

    Die schlaueste Anwort dazu ist wohl: vermutlich ja, womöglich nein...

    § 106 BetrVG verlangt die rechtzeitige und umfassende Unterrichtung unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen. Welche Unterlagen das aber genau sind, ist vom Gesetz nicht definiert. Wenn bei euch im Unternehmen mit BWA gearbeitet wird, könnt ihr die Vorlage sicher dann verlangen, wenn der AG bestimmte Maßnahmen plant und sie mit der Rentabilität einzelner Bereiche verargumentiert. Dann dürft ihr natürlich auch selber prüfen, wie die Zahlen aussehen.

    Wird bei euch aber keine BWA erstellt (solche Fälle gibt es ja auch), braucht der der AG keine für euch zu erstellen.

    Am Ende des Tages wird euch wohl nichts anderes übrig bleiben, als den Weg vor die E-Stelle zu machen und dort ein für alle Mal zu definieren, welche Unterlagen der AG euch wann vorzulegen hat. Anders sind die wachsweichen Bestimmungen aus dem Gesetz kaum mit Inhalt zu füllen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • die Abkürzung BWA kenne ich nicht, ich gehe mal davon aus, dass du hiermit eine Bilanz des Unternehmen meinst.

    diese muss nach meiner bescheidenen Ansicht der GF dem WA nicht monatlich vorlegen (wenn er Sie nicht monatlich erstellt, wieso auch?).

    Der WA tagt monatlich. Der Wa sollte auf BR Seite für sich festlegen welche Zahlen Daten Fakten er monatlich haben will.

    Z.B. Geplante Produktionsmenge der zurückligenden Monate, Produzierte Mengen, nach Typen aufgeteilt, hieraus erzielte Einnahmen, etc.

    Welche genau die Zahlen Daten Fakten sind auf die Ihr monatlich einen Anspruch habt erarbeitet ihr ggf. auf einem Seminar zu WA selbst heraus.

    Dann definiert ihr die Zahlen Daten Fakten, die ihr Quartalsweise diskutieren wollt (Abschreibungen, Investitionen, Kosten, Einnahmen, Quartalsbilanz etc.)

    und zum Schluss die Zahlen die Ihr 1xjährlich haben wollt (Bilanz und Geschäftsbericht des Unternehmens in allen Einzelheiten)

    Mit diesen von euch festgelgeten Zahlen geht ihr in die WA. Sollte es hierbei keine Einigung mit dem GF geben, dann gibt es immer noch den Weg der Gerichte, die einem zu ihrem Recht helfen.

    Gruß

    Rabauke

  • Moin Rabauke,

    mit BWA ist eine sogenannte BetriebsWirtschaftliche Analyse gemeint.

    Wie die en détail aussieht bestimmt jede Firma für sich. Aber grob gesagt kann man sagen handelt es sich dabei um eine GuV (also Gewinn- und Verlustrechnung) pro Kostenstelle. Sprich daraus lässt sich ableiten, welche Abteilung Profit abwerfen und welche nicht.

    Muss man nicht kennen, ist schon sehr spezifisch aus dem Rechnungswesen, Abteilung Berichtswesen ;)

    Gruß

    Moritz

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  • Boah ey... jetzt soll ich die Artikel, die ich verlinke, auch noch selber lesen... :shock:

    jahaa.... Auswertung... von mir aus... :oops:

    (Irgendwann mal falsch abgespeichert, nie verifiziert... Danke für den Hinweis!)

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  • wenn wir von Korintenkackern reden dann kacke ich mal Korinten: diese Begriffe stehen alle für die Abkürzungen BWA

    BWA: Bedeutung

    BWA = Baptist World Alliance

    BWA = Betriebswirtschaftsakademie

    BWA = Betriebswirtschaftliche Abteilung

    BWA = Betriebswirtschaftlicher Ausschuss

    BWA = Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau

    BWA = Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit

    BWA = Bundes-Wertpapieraufsicht

    BWA = Botsuana

    BWA = Betriebswirtschaftliche Auswertung[Einnahmen-Ausgabenrechnung]

    daher, vom Bericht der Betriebswirtschaftakademie (die sicher nicht auf einer Wirtschaftsausschusssitzung vorliegen muss) bis zum Lagebericht von dem schönen Afrikanischen Staat Botsuana ist da doch alles drin. darum kenne ich weiterhin nicht. ;)

  • Zitat von Rabauke

    dann kacke ich mal Korinten

    Ich merke schon, man kann das auch zur Kunstform erheben... ;)

    Von Dir kann ich noch was lernen - und das, wo mir die Kollegen schon vor Jahren die "Goldene Erbse" verliehen haben 8)

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  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.