Betriebsratsarbeitszeit

  • Hallo und guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen.
    Wir haben eine Anweisung das zukünftige Betriebsratsarbeit nicht mehr von zu Hause oder in „Kaffes“ geleistet werden kann sondern nur noch vom Arbeitsplatz aus!!!
    Ist das rechtens ?
    Manchmal muss doch ein Gespräch oder dergleichen in neutraler Umgebung gemacht werden oder ?
    Viele Grüße

  • Moin,

    wer hat Euch diese "Anweisung" gegeben? Nach meinem Wissen nach ist jegliche Einflussnahme auf die Art der Ausübung der BR-Tätigkeit von außen her nicht statthaft. Jedes BRM organisiert und erledigt seine Tätigkeit eigenverantwortlich.

  • Hallo,

    diese "Anweisung" ist so erst mal rechtsunwirksam. Der BR organisiert seine Arbeit eigenverantwortlich.

    Allerdings besteht schon ein besonderer Rechtfertigungszwang im Einzelfall, wenn ein BRM nicht die ihm vom AG bereit gestellten Ressourcen nutzt bzw. BR-Tätigkeit außerhalb seiner normalen Arbeitszeit verrichtet - insbesondere dann, wenn mit so einem "Außeneinsatz" zusätzliche Kosten für den AG verbunden sind. Der AG kann dann im Zweifelsfall die entstandenen Kosten ganz oder teilweise anzweifeln.

  • Verstehe ich es richtig das es also keinen sachlichen Grund dafür gibt, wenn ein Betriebsratsmitglied z.B. Ein Gespräch mit Mitarbeitern oder anderem BR Mitglied an einem beliebigen Ort führt dieses zu verbieten?

  • Hallo freeman,

    das ist doch nicht schwarz / weiß.

    Das BRM braucht schon einen Grund, warum er seine BR - Arbeit nicht im Unternehmen ausführen kann. Natürlich dann wenn der AG Möglihckeiten zur Verfüg stellt, also z.b ein BR Büro / Besprechungszimmer oder ähnliches vorhanden sind.

    Dann kann das BRM nicht einfach mal so entscheiden - ach heut ist schönes Wetter ich geh mal mit dem MA ins 5 km entfernte See Cafe, da spricht es sich schöner.

    #Natrülich kann da auch mal ein Außentermin z.B. beim Anwalt / Spezialisten / gewerkschaft sein.

    aber vom Grundsatz eher - Arbeit (auch BR Arbeit) erst einmal im Unternehmen zu leisten, sprechen andere Umstände für eine auswärtige Tätigkeit muss man das im Einzelfall betreachten.

    Ansonsten wird der AG schwierigkeiten mit der Anerkennung der erforderlichkeit machen und evtl. die Fortzahlung der Vergütung verweigern. Spätestens dann wird man das dann vor Gericht erklären können müssen.

  • Wir sind halt ein kleiner Metall betrieb übersichtlich Übersichtliches Gelände und der Betriebsrat ist ein nicht so erfreuliches Thema in diesem Familien unternehmen. Doch Danke für die Beiträge !

  • Zitat von Freeman6603

    Wir sind halt ein kleiner Metall betrieb

    Dann habe ich schon so in etwa eine Idee, woran es bei euch "krankt". Sich in Unterlagen zu einer BV, Gesetze usw.usf. einzuarbeiten ist schwer an der Werkbank. Mal in Ruhe mit einem Kollegen sprechen ist ebenfalls schwer in der Werkhalle.

    Wenn dann aber plötzlich der BR mit "irgendwelchen" Zetteln kommt, auf denen er Stunden aufschreibt, die er gerne vergütet hätte, die sich aber vollkommen der Kontrolle des AG entziehen, dann findet der AG das nicht lustig. Kann man ja erst einmal ein Stück weit nachvollziehen. (Muss man nicht gutheißen, aber verstehen lässt es sich.)

    Bevor ihr es hier zur offenen Eskalation kommen lasst, würde ich dem AG in etwa so antworten:

    Lieber AG,

    vielen Dank für deine Freundlich Mail vom...

    Wenn wir in der Vergangenheit Betriebsratsarbeit zu Hause oder im Café erledigt haben, dann nicht um uns dem Betrieb zu entziehen, sondern um ... und um... (hier werdet ihr hoffentlich Gründe haben, nur Themengebiete, keine Details (also um uns in ... einzuarbeiten oder um ein ungestörtes Mitarbeitergespräch zu führen)) und damit unserer gesetzlichen Aufgabe nachzukommen.

    Selbstverständlich sind wir gerne bereit diese Aufgaben auch innerhalb des Betriebes auszuführen. Dafür benötigen wir dann aber ... einen Besprechungsraum, Computerarbeitsplatz... (was euch halt fehlt).

    Solange wir keine Möglichkeit haben ungestörte Personalgespräche zu führen oder uns in Unterlagen einzuarbeiten, solange werden wir auch in Zukunft auf Ausweichmöglichkeiten zurückgreifen müssen.

    Selbstverständlich werden wir das, wie schon in der Vergangenheit, auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränken.

    Mit feuchtem Fuß...

    Damit weist ihr seine Anweisung nicht komplett zurück, zeigt aber auf, wo die Grenzen sind.

    Alternativ könnt ihr natürlich gleich die Notwendigkeit der o.g. Mittel beschließen und dem AG zukommen lassen. Frei nach der Devise: ok, dann eben so!

    Welcher Weg da pauschal der bessere ist, lässt sich nicht sagen, da es dazu wichtig wäre zu wissen, wie die beteiligten Personen "ticken". Das könnt nur ihr entscheiden.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.