Videoüberwachung durch Gebäudeeigentümer.

  • Hallo Kollegen,

    der Arbeitgeber baut bei uns eine Videoüberwachungsanlage auf. Dies ist ja bekanntlich mitbestimmungspflichtig. Wir haben den AG aufgefordert bis zum Abschluß einer Betriebsvereinbarung den weiteren Ausbau zu unterlassen und die Anlage nicht einzuschalten. Der AG argumentiert, die Kameras werden vom Gelände- und Gebäudeeigentümer zur Grundstückssicherung aufgebaut. Da dies ein anderes Unternehmen ist, was allerdings zur Unternehmensgruppe gehört, seien wir aus der Mitbestimmung raus. Ich sehe das anders, es betrifft ja unsere Mitarbeiter, zumal auch zwei Kameras innen im Lager aufgehangen worden sind.

    Wie ist eure Einschätzung dazu?

    Danke schonmal

  • Es ist völlig unerheblich WER da die Kamera's aufbaut und WEM die gehören.

    Wenn am Arbeitsplatz (dazu gehören natrülcih auch Eingangsbereich, Flure etc.)

    Kamera's aufgestellt werden (egal ob aufzeichned oder nur beoachtend)

    greift die Mitbestimmung nach § 87 BetVG.

    Der AG ist ja Mieter des Objekt. Und auch als Mieter braucht er sich natrülich eine Überwachung durch den VErmieter nicht gefallen lassen.

    P.S. so hat unser AG auch mal argumentiert - bis wir mit der Einstweiligen gedroht haben, dann war er gesprächsbereit.

  • Die Argumentation kommt mir doch so bekannt vor...

    Wie Ohadle schon richtig schrieb, die freundlichen Vorsitzenden des örtlichen ArbG erklären eurem AG gerne die notwendigen Fakten, wenn sie es anders nicht verstehen!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Danke. Für eure Antworten.

    Wir haben die Sache nun unserem Rechtsanwalt übergeben. Er hat den AG aufgefordert die Anlage abzuschalten bis zum 28.12. anderenfalls werden wir das Arbeitsgericht einschalten. Der AG teilte uns am Montag mit er wolle ein Betriebsvereinbarung ausarbeiten und uns vorlegen.

  • Weist aber euren AG darauf hin, dass er bis zum Abschluss der Betriebsvereinbarung die Anlage nicht betreiben darf. Oder wenn ihr ihm entgegenkommen wollt, dass er sie betreiben darf aber die Auswertungen des Bildmaterials nicht für personelle Maßnahmen verwendet werden dürfen.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Team-ifb

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