Hallo Kollegen,
der Arbeitgeber baut bei uns eine Videoüberwachungsanlage auf. Dies ist ja bekanntlich mitbestimmungspflichtig. Wir haben den AG aufgefordert bis zum Abschluß einer Betriebsvereinbarung den weiteren Ausbau zu unterlassen und die Anlage nicht einzuschalten. Der AG argumentiert, die Kameras werden vom Gelände- und Gebäudeeigentümer zur Grundstückssicherung aufgebaut. Da dies ein anderes Unternehmen ist, was allerdings zur Unternehmensgruppe gehört, seien wir aus der Mitbestimmung raus. Ich sehe das anders, es betrifft ja unsere Mitarbeiter, zumal auch zwei Kameras innen im Lager aufgehangen worden sind.
Wie ist eure Einschätzung dazu?
Danke schonmal