ab wann rückt man als Ersatzmitglied nach ?

  • Hallo zusammen !!!

    Wir haben in unserem Betrieb bei der letzten BR-Wahl eine Listenwahl durchgeführt.

    Meine Liste errang 27 Mandate.

    Zur Vertreterregelung besteht folgende Vorgehensweise:

    Einen Tag vorher bekommen wir folgende E-Mail aus einem automatisiertem

    Ablauf:

    Mit Erhalt dieser E-Mail werden Sie als Nachrücker für das Betriebsratsgremium benannt.
    Für das Datum : 02.01.2019

    Dieses würde sich bei weiterer Vertretung jeden Tag wiederholen.

    Das ist alles. Es wird mir nicht mitgeteilt für wem ich Vertretung habe.

    Meine BR Geschäftsführung besteht darauf das man mit erhalt dieser Mail noch gar keine Vertretung hat !!!

    Sondern erst wen wir von so genannten Koordinierungsbetriebsräte angerufen werden !!!

    Sie sind die einzigen die einen genauen Vertreterplan bekommen.

    Ob die reihenfolge eingehalten wird ist von uns Vertretern nicht zu überprüfen.

    Mir wird keine Möglichkeit gegeben mich mit dem zu Vertretenden abzusprechen ob eventuell BR Arbeit anliegt.

    Ich komme mir vor wie jemand der weiss das er Rufbereitschaft hat und jeden Tag auf einem Anruf wartet........

    Das kann doch nicht richtig sein....oder ????:roll:

    Vielen Dank und allen Kollegen und Kolleginen einen guten Rutsch

    und ein erfolgreiches und ganz besonders gesundes 2019

    Jürgen

  • Hallo Jürgen,

    willkommen im Club.

    Bei einem großen Betriebsrat ist das Nachrücken nicht ganz so einfach.

    Normalerweise ist der BRV dafür zuständig, in Eurem Fall wurde es offenbar delegiert.

    Zitat von JoJo-DU

    Es wird mir nicht mitgeteilt für wem ich Vertretung habe.

    Du vertrittst nicht einen bestimmten BRM, sondern rückst nach, wenn alle vor Dir auf der Liste verhindert sind.

    Wie das aussieht müsstest Du aus dem Wahlergebnis ablesen können. Allerdings kann es dann auch durch das Minderheitengeschlecht zu einem Listensprung kommen (deshalb nicht einfach).

    Freistellen für Betriebsratsarbeit kannst Du Dich erst, wenn Du vertretungsweise nachgerückt bist. Ob dann BR-Arbeit anliegt, erfährst Du z.B. aus der Einladung zu einer BR-Sitzung. BR-Arbeit aus eigenem Antrieb musst Du schon gut begründen können.

    Lies Dir doch mal hier im Betriebsratslexikon die entsprechenden Punkte durch, vielleicht hilft Dir das weiter.

  • also grundsätzlich rückt man nach, sobald das BR-Mitglied das man im jeweiligen Falle vertritt verhindert ist, also beispielsweise Mitglied A ist ab dem 07.01 bis 18.01 in Urlaub, wenn Du das Ersatzmitglied bist, das für ihn nachrückt bist Du ab dem 07.01 bis zum 18.01 vollwertiges Mitglied des BR mit allen Rechten und Pflichten, nicht nur für Sitzungen. Ich kann mir aber vorstellen, dass das in großen Gremien durchaus schwierig ist nachzuhalten aber das ist ganz eindeutig die Aufgabe des BRV.

    Wie groß ist euer Gremium denn insgesamt und an welcher Stelle der Liste stehst du?

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Zitat von rtjum

    also grundsätzlich rückt man nach, sobald das BR-Mitglied das man im jeweiligen Falle vertritt verhindert ist, also beispielsweise Mitglied A ist ab dem 07.01 bis 18.01 in Urlaub, wenn Du das Ersatzmitglied bist, das für ihn nachrückt bist Du ab

    sorry rtjum, aber so woie du das schreibst ist es falsch

    Wie Caro9 schon schrieb - Du vertrittst nicht einen bestimmten BRM, sondern rückst nach, wenn alle vor Dir auf der Liste verhindert sind.- ist es korrekt.

    Jo-Jo schrieb ja das seine Liste 27 ! Mandate errang.

    Da jo-Jo "nur" Ersatzmitglied ist liegt er folglich auf Rang 28 bzw wahrscheinlich noch tiefer (da bei einem so großen Gremium wohl eher jeden Tag jemand fehlt).

    Und ja das kann aufgrund von Listensprüngen (Minderheitengeschlecht) auch shcon mal komplizierter sein.

    Aber der BRV oder die eingestzte Kommission wird dir das erklären können und müssen. Denn transparent muss das sein.

  • Hallo Jürgen,

    den Sinn dieser Meldung/Mail, die Du da aus dem automatisierten Ablauf bekommt, kann ich nicht erkennen. So wie ich das verstehe, bedeutet diese Mail ja anscheinend nur, dass Du am folgenden Tag theoretisch nachrücken würdest.

    Tatsächlich rückst Du aber nur dann nach, wenn eine Betriebsratssitzung stattfinden soll und Du an diesem Tag aufgrund anderer Verhinderungen "dran" bist. Auf diese Information hast Du Anspruch - und zwar sobald dieser Sachverhalt bekannt ist.
    Zusätzlich hast Du ab diesem Moment Anspruch auf alle weiteren Informationen, die für die Vorbereitung auf die BR Sitzung notwendig sind. Ansprechpartner ist für Dich dabei der BRV. Möglicherweise ist das aber bei Euch per Geschäftsordnung in anderen Händen. Das wird Dir der BRV dann mitteilen.

    Ab dem Moment der Einladung zur Sitzung (als Nachrücker), hast Du wie jedes (Voll)Mitglied die Berechtigung während Deiner Arbeitszeit Betriebsratsarbeit (Vorbereitung auf die Tagesordnung) zu leisten.

    Ulli

  • Zitat von Ulli_P:

    Tatsächlich rückst Du aber nur dann nach, wenn eine Betriebsratssitzung stattfinden soll und Du an diesem Tag aufgrund anderer Verhinderungen "dran" bist.

    (...)

    Ab dem Moment der Einladung zur Sitzung (als Nachrücker), hast Du wie jedes (Voll)Mitglied die Berechtigung während Deiner Arbeitszeit Betriebsratsarbeit (Vorbereitung auf die Tagesordnung) zu leisten.

    Ulli

    Das ist einer Mythen, die immer wieder auftauchen. Man rückt nicht nur für BR Sitzungen nach, sondern für den gesamten Zeitraum des verhinderten BR Mitglieds. Während dieser Zeit ist die nachgerückte Person vollwertiges BR Mitglied mit allen Rechten und Pflichten, auch wenn in dieser Zeit keine BR Sitzung stattfindet.

  • Zitat von markus-gt:

    Das ist einer Mythen, die immer wieder auftauchen. Man rückt nicht nur für BR Sitzungen nach, sondern für den gesamten Zeitraum des verhinderten BR Mitglieds. Während dieser Zeit ist die nachgerückte Person vollwertiges BR Mitglied mit allen Rechten und Pflichten, auch wenn in dieser Zeit keine BR Sitzung stattfindet.

    So kenne ich das auch! Ab dem Zeitpunkt des Nachrückens bist du Vollwertiges Mitglied, egal ob eine Sitzung stattfindet oder nicht. Man erhält sogar den nachwirkenden Kündigungsschutz.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Zitat von markus-gt:

    Das ist einer Mythen, die immer wieder auftauchen. Man rückt nicht nur für BR Sitzungen nach, sondern für den gesamten Zeitraum des verhinderten BR Mitglieds. Während dieser Zeit ist die nachgerückte Person vollwertiges BR Mitglied mit allen Rechten und Pflichten, auch wenn in dieser Zeit keine BR Sitzung stattfindet.

    Danke - gut dass Du das richtig gestellt hast.

    Anscheinend stehe ich heute neben mir :(

    Mein Text ist tatsächlich Unfug!

    Insofern ist die Vorgehensweise bei Euch vorbildlich, denn in vielen Gremien wird die Stellvertretung oft nur im Zusammenhang mit der nächsten Sitzung geprüft.

    Da darfst aufgrund der Mail (eigentlich) davon ausgehen, dass Du für den benannten Tag Nachrücker bist - also wie ein vollwertiges BR Mitglied zählt.

    Dazu würde dann aber auch gehören, dass Du aus Eigeninitiative BR Arbeit leisten darfst, wie z.B. im Internet nach irgendwelchen relevanten Themen recherchieren, Meinungen oder Interessen von Kollegen abfragen ...

    Wenn Deine BR Geschäftsführung nun aber meint, dass das nicht so ist und diese abschließend über die Vertretung entscheiden wollen, sollten Dir diese Leute einmal erklären, welche Aussagekraft diese Email denn überhaupt hat, bzw. was die denn noch entscheiden wollen, wenn die Sachlage für die Vertretung bereits sachlich geklärt ist.

    Ulli

    Ps. Dummerweise kann ich meinen "Unsinnsbeitrag" naachträglich nicht mehr bearbeiten und z.B. mit durchstreichen als falsch kenntlich machen ...

  • Danke für die Info's.

    So ähnlich haben meine Kollegen und ich es uns eigendlich gedacht.

    Das Problem hier ist auch, das es Betriebsräte gibt die während ihrer abwesenheit gar keinen Vertreter wollen oder nur bestimmte Vertreter für ihren Bereich wollen.

    Nochmal zu der Mail.

    From: XXX
    Sent: Friday, December 21, 2018 10:40:16 AM (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rome, Stockholm, Vienna
    To: XXX
    Subject: Stellvertretung von Betriebsratsmitgliedern gem. § 25,1 BetrVG
    Workflow-Benachrichtigung

    Mit Erhalt dieser E-Mail werden Sie als Nachrücker für das Betriebsratsgremium benannt.
    Für das Datum : 31.12.2018

    Diese bekommt mein Vorgesetzter und ich.

    Deswegen ist die Frage an meiner BR Geschäftsführung wirklich berechtigt welchen Sinn diese Mail denn macht wenn man erst auf einen Anruf warten soll.

    Nun, wenn man hier kein Ja Sager ist hat man es eh schwer. Aber ich bin in einem Alter und so lange in der Firma das ich mich davon nicht beeindrucken lasse.

    vielen Dank und mal schauen wie es weiter geht.......

    Jürgen

  • Die nachrückenden Personen vertreten nicht die verhinderten BR Mitglieder, sondern handeln eigenständig. Das geschieht automatisch kraft Gesetz. Es ist ja schön, wenn du darüber per Mail informiert wird. Dem Arbeitgeber geht das aber eigentlich gar nichts an. Erst wenn du BR Tätigkeiten ausüben möchtest, musst du dich abmelden.

  • Zitat von JoJo-DU

    Das Problem hier ist auch, das es Betriebsräte gibt die während ihrer abwesenheit gar keinen Vertreter wollen oder nur bestimmte Vertreter für ihren Bereich wollen.

    Die Rangfolge des Nachrückens bestimmt das Gesetz. BRM'glieder haben nicht das Recht, Nachrücker abzulehnen und/oder bestimmte Nachrücker zu 'wollen'

  • Ettliche Dinge sind ja schon angesprochen worden, aber mir scheint da sind noch ein paar grundsätzliche Denkfehler vorhanden.

    Zitat von JoJo-DU

    Meine Liste errang 27 Mandate.

    Echt? Darf ich fragen, wie groß Euer Gremium ist? Und wie die anderen Listen aufgestellt sind? (Denn wenn diese Zahl so stimmt, dann ist die Vertretungsregelung so komplex, dass ich den Job nicht machen möchte! ;) )

    Zitat von JoJo-DU

    Es wird mir nicht mitgeteilt für wem ich Vertretung habe.

    Das tut auch nicht Not, weil ein Nachrücker immer nur die Kollegen vertritt, die ihn gewählt haben, nicht die Kollegen für die er nachrückt.

    Zitat von JoJo-DU

    Meine BR Geschäftsführung besteht darauf das man mit erhalt dieser Mail noch gar keine Vertretung hat !!!

    Das ist, wie hier ja schon richtig geschrieben worden, Unsinn. (Zumindest theoretisch. Faktisch mag es tatsächlich so aussehen, dass die eigentliche Gremiumsarbeit in diversen Ausschüssen erledigt wird (denen du als Nachrücker aber nicht angehörst!), so dass sich die übliche Arbeit auf die Teilnahme an Sitzungen beschränkt. (Was aber nichts daran ändert, dass du das Recht hast, dich auf Sitzungen vorzubereiten oder dir eine Meinung von Kollegen zu holen, wenn du weißt, es ist gerade Thema im Gremium!))

    Zitat von JoJo-DU

    Ob die reihenfolge eingehalten wird ist von uns Vertretern nicht zu überprüfen.

    Das ist auch nicht eure Aufgabe. Du kannst/darfst/musst darauf vertrauen, dass der Vorsitzende (in dessen Verantwortung das letztlich liegt) hier richtig organisiert hat.

    Zitat von JoJo-DU

    Mir wird keine Möglichkeit gegeben mich mit dem zu Vertretenden abzusprechen ob eventuell BR Arbeit anliegt.

    S.o. Nicht deine Aufgabe und nicht notwendig. Du hast das Recht (oder sogar die Pflicht) auf eine eigene Meinung und bist nicht bloß "Erfüllungsgehilfe" für ein verhindertes BRM. (Zumal du, bei der angenommenen Größe eures Gremiums, vermutlich jeden Tag jemand anderes vertreten würdest!)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Aha,

    ein Betrieb mit mehr als 5000 Beschäftigte, davon gibt es nun mal nicht soviele in D.

    Eine Listenwahl

    Vertretungen

    ich gehe davon aus, du warst nicht auf der Gewerkschaftsliste, sonst würdest du nicht die Frage nach der vertretung stellen, denn die wird dann in der regel von dem Hauptamtliches Gewerkschaftssekretär der für Betriebe in dieser Größenordnung zuständig ist geklärt.

    somit mehr als 9000 Beschäftigte.

    du bist kein Vertreter einer Person sondern ein Listenvertreter, somit muss dir als Listenmitglied doch klar sein, wann du deine Liste vertritts. Ich gehe davon aus, dass ihr euch mit euerer Liste regelmäßig vor den großen Sitzungen trefft um euch auf die kommende Sitzung vorzubereiten. Immer wenn du dabei bist, bist du als ordentliches BR-Mitglied dabei, da scheinbar ausreichend Listenvertreter fehlen um sicher zu stellen die 27 Plätze zu besetzen die eure Liste hat.

    Wenn also von eurer Liste 5 fehlen wegen Urlaub, Seminar, Termine in einem weit entfernten ort, Montage etc. und du bist unter den ersten 5 Ersatzvertreter bist du für die Dauer des Fehlens dieser Personen ordentliches Ersatzmitglied. Da erwarte ich bei einer so großen Liste schon eine Eigeniniative zwecks Sicherstellung der Listenvertretung in gesetzlicher Größe.

    habt ihr mit eure Liste keine Anwesenheits-/Arbeitsplanung, dann kann ich nur empfehlen, macht mal einen Projekttag mit dem Thema, wie Organisiere ich die BR-Arbeit als Liste richtig.

    gruß

    rabauke

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.