Praktischer Umgang mit IT Rahmenbetriebsvereinbarungen

  • Hallo,

    wir sind mit unserem Gremium (11 BR davon 1 freigestellter) gerade dabei eine RBV über den Einsatz der IT Systeme zu erstellen.

    In dieser werden Seitens des BR viele Dinge festgelegt und gefordert, wie z.B. die Mitbestimmung nach §87 BetrVg. bei der Einführung von Software. Vor einigen Jahren hat der alte BR der Einsführung von SAP zugestimmt. Dies passierte leider auf sehr kurzem Dienstwege, zwar mit Beschluss, aber ohne sich halt groß vorher über das mächtige SAP genauer zu informieren oder eine BV zu erstellen. Um hier nun wieder einen Fuss in die Tür zu bekommen, wollen wir das Einspielen eines großen SAP Enhancement Packages zum Anlass nehmen um wieder in das Recht der Mitbestimmung zu gelangen und auch eine BV für den Einsatz von SAP aufzusetzen. Dieses dann als zusatz zur allgemeinen RBV. Dabei stellt sich nun folgende Frage:

    Wie macht hr das in Eurem Unternehmen wenn z.B. für SAP ein größeres Update mit vielen Änderungen kommt. Wer kann das prüfen oder prüft das? Nach welchen Kriterien gebt ihr die Installation eines solchen Updates frei? Holt Ihr Euch jedesmal externe Hilfe um solche Updates, oder Neuinstallationen einzuschätzen und zu genehmigen, oder winkt Ihr das "einfach" so durch?

    Freue mich auf viele hilfreiche Antworten.

    Gruß

    matzb

  • Hallo Matze,

    wir haben keine RahmenBV zum Thema EDV weil aus unserer Sicht das nicht den ständig wechselnden Anforderungen der IT Landschaft gerecht wird.

    Wir haben einen Rahmen zu den MS Anwendungen, mit in der Anlage geregelt die einzelnen Werkzeuge

    einen Rahmen zu SAP mit in den Anlagen geregelt, welche Module hier verwendet werden, wie die Schnittstellen sind, welche Rollen es gibt und auf welche Datenfelder diese Rollen Zugriff haben

    Wozu das jeweilige Modul genutzt werden darf, und damit ist der Nutzen für andere ggf. möglich Anwendungen erst mal verboten da nicht geregelt.

    Wieso habt ihr bei 11 BR nur 1 Freistellung statt 2 oder 1 ganze und 2 Halbe, seit ihr so deutlich unter 500 regelmäßig Beschäftigter (incl. der Leiharbeit, Studenten, Azubis, Praktikanten etc.)

    Wenn es um IT geht, z.B. und SAP würde ich mir immer Sachverstand rein holen (zum Glück ist einer unserer Vertrauensvollen BR's ein SAP KEy-user) der uns erklärt, was die einzelnen Module alles können, so dass der Leihe es auch versteht.

    Weiterhin würde ich hier mir auch eine Rechtliche Beratung rein holen (RA oder Gewerkschaft) die mich auf die Gefahren und Erfordernisse aufmerksam macht, so dass ich den höchst möglichen Schutz der Personen und personenbeziehbaren Daten erlange und eine Leistungsüberwachung des einzelnen mit der Software so weit wie möglich ausschließen.

    Gruß Rabauke

  • Wir haben eine solche IT Rahmenbetriebsvereinbarung und wäre ohne wohl auch kaum arbeitsfähig.

    Da wir selber IT Unternehmen sind, haben die Kollegen im BR üblicherweise mehr Sachverstand als die Kollegen von HR. Wichtigste Regelung in der Rahmenbetriebsvereinbarung ist ein generelles Verwertungsverbot für alles, was nicht explizit erlaubt und vereinbart ist.

    (Bei uns sind Testinstallationen von irgendwelchen Systemen mehr oder weniger Standard. Und wir können (und wollen) sie nicht alle im Vorfeld checken. Erst wenn eine Software flächendeckend eingeführt werden soll, prüfen wir sie näher um dann festzuhalten, was geht und was nicht.)

    Was die Updateproblematik angeht: üblicherweise liefert der Hersteller eine genaue Beschreibung, was an dem Update neu ist. Die schauen wir uns an. Sind das alles nur Fehlerkorrekturen oder irgendwelche Features die nicht mit personengebundenen Daten in Zusammenhang stehen (oder gebracht werden können), sind wir da entspannt. Fällt uns da etwas auf, dann schauen wir genauer hin.

    Kommen (z.B. bei SAP) neue Module hinzu, dann "gönnen" wir uns einen Sachverständigen, der die Software kennt und uns erklärt, was genau da neu ist und wo wir hinschauen müssen. Das passiert nicht so oft, ist also machbar.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Wir arbeiten gerade an einen IT RAhmenvereinbarung. Wir haben derzeit viele Einzelne - und ja gerade wegen der ganzen Neuereungen / stichwort Digitalisierung kommt immer mehr Software neu dazu.

    In einer Rahmenvereinbarung läßt sich vieles, was generell gilt schon mal abhandeln ohne das man jedes Mal bei einer Neu Einfürhrung oder Änderung von vorne anfängt. z.B. wie schon Moritz schieb - Sach und Beweisverwertungsverbot für Teile die nich explizit genehmigt wurde, aber auch eine Beweislastumkehr, Datenschutz bzw. Datenschutzprüfung, Berechtigungskonzept, Zugriffrechte etc.

    In der Rahmenvereinbarung steht das dann nicht für jede Software drin sondern generell das bei Einführung diese Dinge beigebracht werden müssen, bevor der EDV Ausschuss sich überhaupt damit befasst. Die Einführung erfolgt ja oft von verschieden Abteilungen oder wie z.B. bei uns auch durch die "ausländische Mama", die mal einfach eine Software einführen möchte.

    Für SAP gibt es durchaus auch betriebsratsnahe Beratungssachverständige, also Leute die sich mit BR und SAP auskennen. In SAP gibt es nämlich durchaus Prüfmodule in denen man Zugriffe / Protolle etc. kontolieren kann.