Temperaturen am Arbeitsplatz

  • Hallo Kollegen,

    wir haben hier einige Probleme, mit den Temperaturen.
    An einigen Arbeitsplätzen in unserem Lager übersteigt die Temperatur die 40° Marke. Die Kollegen, die dort arbeiten müssen körperlich richtig ran. Unsere Lagerleitung ist durch die Geschäftsleitung befugt, an die Abteilungen, in denen das am schlimmsten ist kostenloses Wasser aus zugeben.

    Eigentlich müsste hier eine Lüftungsanlage, oder Klimaanlage eingebaut werden, dies ist aus Kostengründen leider nicht möglich.
    Außerdem würde das kurzfristig nicht helfen.
    Jetzt drohen einige Kollegen mit der Berufsgenossenschaft.

    Wo kann ich den genauen Gesetzestext downloaden?

    Ich kann die Kameraden ja verstehen, aber kurzfristig geht nichts und der Aufwand für so eine Klima/Lüftung wär immens. Außerdem wäre die Kosten dafür Wahnsinn.

    Was können wir als Betriebsrat tun????


    Gruß aus dem Münsterland

    Frank

    P.S.: Bei uns im Büro ist es um 09:20 bereits 27°, wir hatten bereits in der letzten Woche 37°, Wasser kaufen wir uns selbst, die Kühlung dafür und die beiden Ventilatoren bezahlt der Chef.
    Am Nachmittag fällt das Denken auch recht schwer, alles wird dann langsamer.

  • Hallo nikonf90
    für Dich was zum lesen. :wink:
    Abschnitt 2 ASR 6
    Hinweise für Arbeitsräume mit technologisch bedingten Klimaanforderungen
    1. Die Bestimmung der Lufttemperatur allein reicht nicht aus, wenn Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit und/oder Wärmestrahlung erheblichen Einfluss auf das Klima ausüben. Dann sind diese Klimagrößen zusätzlich einzeln oder gegebenenfalls nach einem Klimasummenmaß zu bewerten.

    Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG sind besondere Schutzmaßnahmen vorzusehen, wen die Lufttemperaturen des Arbeitsraumes unterhalb der in Tabelle 3.1 angegebenen Mindestwerte oder oberhalb + 26 Grad Celsius liegen.

    1.1 Liegen die Lufttemperaturen unterhalb den in Tabelle 3.1 angegebenen Mindestwerten, ist für die Tätigkeit im Stehen oder Gehen der Schutz gegen zu niedrige Temperaturen durch ein geeignetes Aufwärmpausenregime und/oder persönliche Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Für sitzende Arbeitshaltung und leichte körperliche Arbeit muss zunächst geprüft werden, ob die Absenkung der Lufttemperatur durch geeignete klimawirksame Maßnahmen (z.B. nach den Regeln der Technik ergonomisch gestaltete Wärmestrahlungsheizung (1) , Fußbodenheizung) kompensiert werden kann. Wenn technische Maßnahmen nicht angewendet werden können, sind persönliche Schutzmaßnahmen einzusetzen.

    1.2 Liegen die Lufttemperaturen im Bereich oberhalb + 26 Grad C, ist der Schutz gegen zu hohe Temperatur durch technische Maßnahmen (z.B. Luftduschen, Wasserschleier), organisatorische Maßnahmen (z.B. Abschwitzpausen) und /oder persönliche Schutzausrüstung (z.B. Hitzeschutzkleidung) zu gewährleisten.

    2. Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass betriebstechnisch unvermeidbare Wärmestrahlung nicht in unzuträglichem Ausmaß auf die Beschäftigten einwirkt (siehe auch § 16 Abs. 5 ArbStättV).

    3. Die Lufttemperatur in Fluren und Treppenräumen,die Hitzearbeitsplätze mit Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitärräumen verbinden, muss mindestens + 18 Grad Celsius betragen.

  • Hallo,

    Gutes Fundstück, was der Werner da beibringt. Ihr solltet als BR prüfen, was an technischen Maßnahmen möglich ist, aber auch bzgl. organisatorischer Maßnahmen (z.B. zusätzliche, bezahlte Pausen, kostenlose Versorgung mit Getränken etc.) und darüber eine BV abschließen.

    Ggf. besorgt Ihr Euch einen Gutachter, was kostengünstige Varianten wären. Bzw. redet als BR mit der BG, die haben mit sowas doch Erfahrung und können Euch Tipps geben.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zur Zeit wohl überall das gleiche Thema. Wir haben jetzt den Betriebsärztlichen Dienst mit ins Boot genommen.
    Man merkt auch schon, es tut sich was. Die GL wird auf einmal rührig.
    Also, wendet euch mal an die Leute

  • ...und guckst Du in die aktuelle Ausgabe von Arbeitsrecht im Betrieb. Kurzzusammenfassung unter http://www.aib-web.de/aib/Ausg…enfassung_sommerhitze.php

    Sommerhitze – und was tun?
    Betriebsräte können Linderung schaffen (Zusammenfassung)

    Eine tropische Sommerschwüle hält Deutschland fest im Griff. Arbeitsplätze werden zu Backöfen. Mitarbeiter fließen förmlich dahin. Allgemeine, gesetzlich festgelegte Höchstwrte für die Temperaturen am Arbeitsplatz existieren nicht. Wenn sich draußen kein Lüftchen regt, das die ersehnte Kühlung bringen kann, dann muss der Betriebsrat für Bewegung sorgen. Die technischen und organisatorischen Mittel, um das Arbeiten trotz Hitzewelle erträglich zu machen, sind von Arbeitplatz zu Arbeitsplatz sehr unterschiedlich. Sie reichen von Ausgabe von Erfrischungsgetränken über die Schaffung zusätzlicher Pausen bis hin zur Anschaffung von Ventilatoren, Sonnenblenden oder einer Klimaanlage. Die Maßnahmen sind abhängig von den individuellen Bedürfnissen eines jeden einzelnen Unternehmens. Die rechtlichen Möglichkeiten hingegen, die den Betriebsräten zur Linderung der Wärmebelastung zur Verfügung stehen, sind in allen Betrieben gleich.
    Wenn der Arbeitgeber in Sachen Hitzeschutz nicht von sich aus aktiv wird, hat der Betriebsrat ein Initiativrecht, kann also von sich aus Maßnahmen vorschlagen. Kommt es über diese Empfehlungen nicht zu einer Einigung, kann die Arbeitnehmervertretung auch gegen den Willen des Arbeitgebers die Entscheidung einer Einigungsstelle erzwingen. Um einem Streit vorzubeugen, kann der Betriebsrat auf den Abschluss einer Betriebsvereinbarung hinwirken. Die sorgt vor allem dafür, dass die Betriebsparteien nicht jeden Sommer aufs Neue wegen derselben Streitpunkte aneinander geraten. Bei seinen Bemühungen hat der Betriebsrat zudem, trotz der Kosten möglicher Wärmeschutzmaßnahmen im Zweifel die besseren Argumente auf seiner Seite. Denn nur bei einigermaßen erträglichen Temperaturen können die Mitarbeiter ihre volle Leistungsfähigkeit erbringen. Daran muss auch dem Arbeitgeber gelegen sein.

    Einen ausführlichen Fachartikel zu diesem Thema finden Sie in »Arbeitsrecht im Betrieb«, Ausgabe 08/2006.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.