BR gründen in 1 oder 2 Betrieben nötig

  • Hallo liebe Leser,

    wir hätten mal eine Frage, wir planen bzw. spielen mit dem Gedanken einen BR zu Gründen. Vorab stellt sich aber schon eine Frage ob es einer oder zwei werden müssten.

    Hauptunternehmen (gehört einem größeren Verbund an) und dem kleinen Tochterunternehmen. Beide sind im selben Gewerbegebiet / Grundstück angesiedelt. Beide haben die selbe Geschäftsleitung. Tochterunternehmen stellt Material für Mutterfirma her. Personal, Buchhaltung und IT übernimmt Mutterkonzern mit und bekommt dies Vergütung. Genauso ist das Tochterunternehmen nur eingemietet in die Hallen vom Mutterkonzern.

    Daher nun die Frage, zählt dies als eine Einheit und somit ein gemeinschaftlicher BR oder 2 getrennte für beide Unternehmen.

  • Die Frage lässt sich noch nicht eindeutig beantworten, da ich mir gerade nicht sicher bin, ob die Verwendung von "Unternehmen" lediglich eine sprachliche Ungenauigkeit ist und eigentlich Betriebe meint, oder ob es sich dabei wirklich um unterschiedliche Firmierungen, und damit wirklich getrennte Unternehmen handelt.

    Wäre es ein Unternehmen mit zwei Standorten im gleichen Gewerbegebiet wäre die räumliche Trennung nicht so groß, dass man das nicht als ein Betrieb betrachten könnte. D.h. dann würde man die Anzahl der AN addieren und einen BR für beide gründen.

    Firmieren sie aber unterschiedlich, wäre der Standard erst einmal getrennte BR. Gleichwohl könnte man, aufgrund der "Verbandelung" hier auch den Standpunkt vertreten: gemeinsamer Betrieb verbundener Unternehmen.

    Wenn ihr das nicht im Vorfeld gütlich mit dem AG klären könnt (nicht alle AG laufen gleich Sturm, wenn es um einen BR geht), dann wäre hier der einfachste Weg, der größere Betrieb von beiden setzt einen Wahlvorstand ein, der dann "von Amts wegen" die Rechtslage prüfen lässt.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Wie Moritz schon schrieb kommt es darauf an ob ihr unterschiedliche Betriebe oder auch Unternehmen seid. Und auch was die Mitarbeiter wollen.

    Unser Betriebsrat ist auch für 5 Verschiedene Untenehmen zuständig. Das ganze unter einer Holding. Alle Räumlich an einer Strasse.

    Es gab mal 3 Betriebsratsgremien aber da die sehr klein waren konnten sie oft ihre Intressen nicht durchbringen.

    Jetzt sind wir ein großer Betriebsrat und die einzelnen "Fürsten" der GL können den BR nicht so leicht angreifen. Somit treten wir viel stärker auf.

    Natürlich gab es dazu Wahlen, Absprchen mit den Mitarbeitern und Gesellschaftern.

    Ein Vorteil für die Holding ist es das sie nicht so viele Betriebsratmitglieder hat und nur noch ein Büro ,Ausstattung.... zu Verfügung stellen muss.

    Aber du kannst das, bei den wenigen Angaben nur beurteilen was bei euch möglich ist.

    Gruß

  • Hallo,

    im Sprachgebrauch des BetrVG sind "Betriebe" grundsätzlich Teile einer einheitlichen juristischen Person ohne eigene Rechtsform.

    "Unternehmen" sind idR eigene juristische Personen.

    Deswegen mußt Du zuerst mal klären, wie denn bei Euch die gesellschaftsrechtliche Struktur ist