Guten Morgen,
ein Mitglied aus unserem BR, dass auch gleichzeitig Mitglied im WA ist, hat mitgeteilt, dass es aus dem Wirtschaftsausschuss zurücktritt.
Rückt beim WA (analog zum BR) automatisch das Ersatzmitglied als dauerhaftes Mitglied in den WA nach oder muss der GBR erst das zurückgetretene Mitglied "offiziell" abbestellen und dann ein neues Mitglied für den WA bestellen?
Aus dem BetrVG werden wir hier nicht wirklich schlau
Dankeschön für Eure Aufklärung.