Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe eine Frage bzgl. der Unterrichtungspflicht des AG gegenüber dem BR vor (speziell) Neueinstellungen.
§ 99 BetrVG sagt unmissverständlich:
"...hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben..."
Wie genau muss die Unterrichtung erfolgen? Reicht eine lediglich mündliche Unterrichtung des BRV? Meines Erachtens absolut NEIN denn es heißt eindeutig „den Betriebsrat…zu unterrichten“. Hier kann nur vom Gremium die Rede sein, oder was meint ihr?
Hintergrund der Frage ist folgender: Ich bin seit etwa einem Jahr im Gremium und seitdem wurden bei uns acht neue Stellen besetzt, darunter vier „höhere“ Posten und wir als Gremium werden nie unterrichtet.
Für mich ist dies ein ganz eindeutiger Verstoß des AG – mal abgesehen davon, dass es für die eingestellten, neuen Kollegen ebenfalls sehr ungünstig sein kann. Und auch mal abgesehen davon, dass es natürlich ein gewisses „Licht“ auf unser Gremium wirft, welchem diese Umstände bekannt sind, aber von den anderen BR Kollegen einfach so hingenommen werden, bin ich stark am überlegen, unseren BV deutlich hierzu anzusprechen und zur Rede zu stellen.
Meint ihr „ich übertreibe“ oder ist mein Anliegen berechtigt?