Anhörung BR vor Neueinstellungen § 99 BetrtVG

  • Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich habe eine Frage bzgl. der Unterrichtungspflicht des AG gegenüber dem BR vor (speziell) Neueinstellungen.

    § 99 BetrVG sagt unmissverständlich:

    "...hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben..."

    Wie genau muss die Unterrichtung erfolgen? Reicht eine lediglich mündliche Unterrichtung des BRV? Meines Erachtens absolut NEIN denn es heißt eindeutig „den Betriebsrat…zu unterrichten“. Hier kann nur vom Gremium die Rede sein, oder was meint ihr?

    Hintergrund der Frage ist folgender: Ich bin seit etwa einem Jahr im Gremium und seitdem wurden bei uns acht neue Stellen besetzt, darunter vier „höhere“ Posten und wir als Gremium werden nie unterrichtet.

    Für mich ist dies ein ganz eindeutiger Verstoß des AG – mal abgesehen davon, dass es für die eingestellten, neuen Kollegen ebenfalls sehr ungünstig sein kann. Und auch mal abgesehen davon, dass es natürlich ein gewisses „Licht“ auf unser Gremium wirft, welchem diese Umstände bekannt sind, aber von den anderen BR Kollegen einfach so hingenommen werden, bin ich stark am überlegen, unseren BV deutlich hierzu anzusprechen und zur Rede zu stellen.

    Meint ihr „ich übertreibe“ oder ist mein Anliegen berechtigt?

  • Zitat von detti_br

    mal abgesehen davon, dass es für die eingestellten, neuen Kollegen ebenfalls sehr ungünstig sein kann

    Den Teil verstehe ich zwar gerade nicht, aber insgesamt sehe ich das auch so, dass da vermutlich einiges bei euch schief läuft.

    Bevor du hier aber gleich auf den vollen Konfrontationskurs gehst, würde ich erst einmal fragen, warum die Dinge so laufen, wie sie laufen. Und dann kannst Du sie immer noch ändern...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo detti,

    wenn ihr als BR die Zustimmung erteilt, obwohl ihr nicht unterrichtet seit, dann seit ihr es selber Schuld.

    Wenn du der Meinung bist, du brauchst weitere Informationen ( Einsicht in die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber, Erläuterung der Notwendigkeit der Funktion etc.) dann fordere diese bei der nächsten BR Sitzung ab und hoffe, dass du hierfür die Mehrheit bekommst. Solltest du hierfür die mehrheit der anwesenden Stimmen bekommen, Maßnahme kann nicht behandelt werden wegen fehlernder Informationen, hier u.a. die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber, der Prüfungsnachweis auf geeigneten schwerbehinderte Bewerber. die frist läuft dann auch noch nicht sondern beginnt erst zu laufen (7 tage) wenn alle relevanten Unterlagen dem BR vorliegen.

    Bei all dem was ich schreibe, setze ich voraus, dass es keine Beauftragung eines Ausschusses oder einer Arbetisgruppe durch den BR gibt die Personellen Einzelmaßnahmen abzuarbeiten. Sollte diese Beauftragung vorliegen, dann gehörst du als Br nur regelmäßig Informiert über die Beschlüße die in den Ausschüssen/ Arbeitsgruppen getroffen wurden.

    Gruß

    Rabauke

  • Wir können die Zustimmung gar nicht erteilen bzw. etwas verweigern, da wir ja nie unterrichtet wurden - oder verstehe ich was falsch/übersehe etwas?

    Ich kann mir vorstellen das unser AG denkt, es würde ja genügen unseren BRV mündlich zu informieren und somit wäre das geklärt - aber das ist doch Unfug. Als "der Betriebsrat" verstehe ich immer das gesamte Gremium und nicht ein einzelnes Mitglied.

    Daher wäre jegliche mündliche Unterrichtung eines BR Mitgliedes oder des BRV einfach sinnlos und nichtig - da es keine korrekte Unterrichtung gemäß BetrVG § 99 ist. So interpretiere ich das.

  • detti_br

    Wer is den bei euch Zuständig über Einstellungen, Versetzungen,... zu entschieden?
    Ist das der Betreibsrat oder habt ihr einen Personalausschuss eingerichtet der das selbständig entscheiden darf?

    Wenn Ihr einen Personalausschuss habt dann bekommst du das als nicht Personalausschussmitglied erst in der Betriebsratssitzung mit.

    Was du aber auch klären solltest: Wer ist bei euch berechtigt Anträge des Arbeigebers als Vertreter des Betriebsrates entgegen zu nehmen? Und wer gibt die Rückmeldung über Anträge, Entscheidungen des Betriebsratsgremiums oder eines möglichen Personalausschusses an den Arbeitgeber zurück?

    Das könnte in beiden Fällen z. B. der Betriebsratsvorsitzende sein. Und wenn der jetzt meint ich nehme das entgegen und gebe dem Arbeitgeber die Information zurück da das alles passt, dann habt Ihr da Betriebsratsintern ein Problem.

    Der Arbeitgeber kann sich darauf verlassen das er das was er der offiziellen Vertretung des BR mitgeteilt hat bzw. von dort zurückbekommt als im Betriebsratsgremium korrekt abgestimmt ansieht.
    Interne Strukturprobleme im Betriebsrat sind für den Arbeitgeber nicht relevant.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • hallo Detti-BR,

    auch wenn mir mir sagst, ihr entscheidet nichts ist auch keine reaktion eine Entscheidung, die nennt sich Zustimmung.

    Wenn die 7 tage um ist ist alles entschieden!

    ich denke du solltest mal ein Seminar besuchen!

    nochmal, wenn der BR also nicht nur du allein sondern die Mehrheit des BR mit dem vorgehen,

    Der BRV alleine wird informiert und alle nicken alles ab was der Arbeigeber über dem BRV mitteilt ohne weitere informationen dann ist das so.

    Der Arbeitgeber ist nach dem Gesetz verpflichtet ausschließlich dem BRV allen Informationen zu übergeben, dieses kann sogar über Telefon müdlich sein, BAG Urteil, (im verhinderungsfall seinem Stellvertreter) und der BRV muss dann diese Infos dem BR weiter geben.

    Somit läuft erstmal von Arbeitgeberseite alles richtig, wenn dieser nur den BRV (mündlich, telefonisch, per wathapp mit Lesebestätigung, Email mit Lesebestätigung, per trommelwirbel wenn das die verstädigungsmethode ist oder über Morsezeichen) Informiert.

    Wenn dann die Informationen nicht weiter gegeben werden oder ihr als BR über den BRV nicht weitere Informationen abfragt, wird die Maßnahme so behandelt wie mitgeteilt und fertig.

    Wenn der BR dann nicht die Zustimmung innerhalb von 7 Tagen verweigert ist die Maßnahme automatisch zugestimmt

    Dann hast du also der Maßnahme zugestimmt, ob du willst oder nicht!

    Gruß

    Rabauke

  • @Rabauke:

    Wenn dann die Informationen nicht weiter gegeben werden oder ihr als BR über den BRV nicht weitere Informationen abfragt, wird die Maßnahme so behandelt wie mitgeteilt und fertig.

    Es ist nicht Aufgabe der BRM gegenüber dem BRV weitere Informationen abzufragen, sondern es ist Aufgabe des BRV, die vom AG erlangten INFOS unaufgefordert an den BR weiter zu leiten. Ansonsten handelt er pflichtwidrig.

  • Zitat von iwan

    Es ist nicht Aufgabe der BRM gegenüber dem BRV weitere Informationen abzufragen, sondern es ist Aufgabe des BRV, die vom AG erlangten INFOS unaufgefordert an den BR weiter zu leiten. Ansonsten handelt er pflichtwidrig

    Das stimmt aber auch nur zum Teil. Natürlich muss ein BRM, wenn er denkt, dass er mit den vorhandenen Informationen nicht entscheiden kann, diese über dem BRV nachfordern. Dass der BRV sich pflichtwiedrig verhält, wenn er seine Infos nicht an den BR weitergibt ist natürlich klar.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Zitat von iwan:

    @Rabauke:

    Wenn dann die Informationen nicht weiter gegeben werden oder ihr als BR über den BRV nicht weitere Informationen abfragt, wird die Maßnahme so behandelt wie mitgeteilt und fertig.

    Es ist nicht Aufgabe der BRM gegenüber dem BRV weitere Informationen abzufragen, sondern es ist Aufgabe des BRV, die vom AG erlangten INFOS unaufgefordert an den BR weiter zu leiten. Ansonsten handelt er pflichtwidrig.

    Hallo IWAN,

    nö, sehe ich anders. Es gibt auch eine "Hohlschuld" bei den BRM.

    Ich stelle die Personelle Maßnahme wie folgt vor: Umgruppierung Iwan geplant zum 01.03.2019 eine Entgeltgruppe höher. Gibt es Fragen?

    Wenn keiner eine Frage stellt lasse ich abstimmen und fertig.

    Da in der Einladung schon steht, Iwan soll eine Stufe höher zum 01.03.2019 eingruppiert werden (wie es nun mal in einer ordnungsgemäßen Tagesordnung stehen muss) kann jeder einzelne zum BRV kommen, nachfragen warum und sich alle Unterlagen zu dieser Maßnahme und allen zurückliegenden Maßnahmen ansehen.

    Weiterhin kann auch auf der BR-Sitzung nachgefragt werden warum.

    Fragt keiner wird abgestimmt und fertig.

    Sollte nur einer eine Frage stellen wird die so beantwortet bis der Fragesteller mir signalisiert, OK, Infos reichen mir oder aber es werden Fragen gestellen die nicht beantwortet werden können und damit dazu führen, dass ich als BRV diese Fragen meinem Arbeitgeber zusende und die Maßnahme wegen fehlender Informationen nicht behandeln kann.

    Wenn ich damit pflichtwidrig handele dann zeige mir das bitte im Gesetz mit dem passenden §§.

    Danke

    Gruß

    Rabauke

  • Zitat Rabauke

    Ich stelle die Personelle Maßnahme wie folgt vor: Umgruppierung Iwan geplant zum 01.03.2019 eine Entgeltgruppe höher. Gibt es Fragen? Wenn keiner eine Frage stellt lasse ich abstimmen und fertig.

    Grundsätzlich gebe ich Dir recht. Ich habe den Beitrag von detti so verstanden, dass nur der BRV unterrichtet wurde, dieser aber die Infos nicht an den BR weitergegeben hat. Wenn dies so sein sollte, dann dürfte pflichtwidriges Verhalten zweifellos vorliegen.

  • Hallo Detti,

    was mir bei Deinem Post noch unklar ist: wird Eure Zustimmung zur Einstellung überhaupt beantragt und in der BR-Sitzung beschlossen?

    Wenn ja, hat Rabauke absolut recht, dass Ihr vor Zustimmung ja nach den Informationen fragen müsst.

    Wenn nein, ist es ein Verstoss gegen §99 BetrVG. Das solltet Ihr dann dringend anmahnen und ggfs gerichtlich durchsetzen.

    Gruß, Carsten