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Geschäftsführung droht mit Rücktritt bei Gründung eines Betriebsrates
In unserem Unternehmen gibt es die Diskussion einen Betriebsrat zu wählen.
In der ersten Betriebsversammlung droht ein Teil der Geschäftsführung mit Rücktritt wenn ein Betriebsrat gegründert wird. Der Tenor war der Betriebsrat oder ich.
Ist dies eine legale Drohung oder wird wird hier schon das BetrVG verletzt?
Ja und, wo ist das Problem. Wenn er gehen will dann sage ich nur, ziehende soll man nicht aufhalten.
Das Betriebsverfassungsgesetz ist ein Gesetz und wenn ihr einen BR wählen wollt als Beschäftigte dann wählt ihr einen. Der Geschäftsführer darf eh nicht wählen.
meist leere Drohungen um einen Betriebsrat zu verhindern. ist auch oft in Familienunternehmen zu finden wo der Chef dann sowas sagt wie " dann mache ich die Firma halt zu"...passiert in den allerseltesten Fällen
Ich möchte noch einmal auf die Kernfrage eingehen:
Zitat von Neodante
Ist dies eine legale Drohung oder wird wird hier schon das BetrVG verletzt?
Die einzigen legalen Drohungen, die ich kenne sind die Strafandrohungen im Gesetz. Jede andere Drohung erfüllt nach meinem Verständnis den Tatbestand der Nötigung. (Bin aber kein Volljurist, mag da also falsch liegen.)
Und was den zweiten Teil angeht, werfen wir doch mal eben einen Blick in § 119 BetrVG. Dort heißt es im Absatz 1:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
eine Wahl des Betriebsrats ... behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen ... beeinflusst,
Was, wenn nicht die Wahl beeinflussen, wollten die Herrschaften denn? Also in sofern sehe ich die Rechtslage hier ziemlich eindeutig.
Davon mal ab, sehe ich das aber, wie meine Vorschreiber, vergleichsweise gelassen. Die Drohung zurückzutreten trifft doch allenfalls den Eigner des Unternehmens, nicht die AN. So what?