Aufstellung einer Personalplanung durch die GL / Vorstand

  • Guten Morgen,

    nachdem mir einige von Euch in meinem ersten Thread vor kurzem sehr weitergeholfen haben, hat mich dies nun zur zweiten Frage ermutigt.

    Heute geht es um die Frage, ob in einem Kleinbetrieb (in dem Fall eine Stiftung) mit unter 20 Mitarbeiter/-innen die Geschäftsführung, bzw. der Vorstand verpflichtet ist, eine Personalplanung über mehrere Jahre hinweg aufzustellen.

    Falls ja, würde ich als BR gerne wissen, wie diese Personalplanung - sagen wir über die nächsten 5 Jahre - aussieht.

    - Wie sind da meine Rechte?

    - Und... wäre es auch eine Möglichkeit, die GL / Vorstand zu bitten, etwas über
    ihre Personalplanung der nächsten 5 Jahre in einer Betriebsversammlung zu
    berichten?

    - Wie macht Ihr das?


    Danke und Gruß,

    T.

  • Ohne jetzt in die Kommentare zu schauen, aber welchen Sinn würde eine Personalplanung über 5 Jahre in so einem kleinen Betrieb machen?

    Und da es auch einen WA erst ab 100 AN gibt, Auswahlrichtlinien sogar erst ab 500 erzwingbar sind, denke ich mal ist in euren Fall auch die rechtliche Anspruchsgrundlage mehr als dünn.

    Das soll euch natürlich nicht davon abhalten euren Vorstand zu fragen und/oder zu bitten, einmal etwas über die Zukunftsaussichten/-planung/-ideen zu erzählen.

    Wir sind ein bisschen größer und da erzählt unser AG schon von sich aus, wie es weitergehen soll. (Denn wie das in einem Konzern so ist - jeden Monat wird "eine neue Sau durch's Dorf getrieben" - soll heißen, irgendwer hat immer eine gaaaaaanz tolle Idee... :roll: )

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Morgen imebro,

    5 Jahre halte ich auch für etwas hoch gegriffen. Grundsätzlich muss der AG Dich über seine Personalplanung rechtzeitig und umfassend informieren und sich auch mit Dir beraten (§ 92 Abs. 1 BetrVG). Außerdem kannst Du Vorschläge für die Ein- und Durchführung einer Personalplanung machen (§ 92 Abs. 2 BetrVG). Aber es gibt keinen definierten Zeitraum für den der AG eine Personalplanung durchführen muss.

    Gruß

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Danke Euch für die schnellen Antworten.

    Es geht einfach darum, dass wir uns gerade in einer "Neupositionierungsphase" befinden, wo sich die GL mir als BR gegenüber auch schon sehr zurückhält mit Informationen.

    Es gab z.B. letzte Woche über 2 Tage Gespräche außerhalb der Stiftung, wo nur die GL, die Abteilungsleiter sowie zwei weitere Mitarbeiter/-innen eingeladen waren.

    Die Informationen erhalten wir erst in 4 - 6 Wochen... auch ich... Das wurde uns gestern mitgeteilt.

    Da aber über den "Flurfunk" auch schon durchdrang, dass es auch Verschiebungen in Aufgabengebieten geben wird und auch ein bestimmter Zuständigkeitsbereich eingeschränkt werden soll, machen sich die Kolleg/-innen natürlich schon auch Sorgen.

    Daher meine Idee, dass die GF / der Vorstand etwas darüber erzählt, mit welchem Personal über die nächsten Jahre überhaupt geplant wird... einfach um etwas mehr Sicherheit für die Mitarbeiter/-innen zu bekommen.

    Danke & Gruß,

    T.

  • Hallo Imebro,

    sonst versuche doch mit deinem Arbeitgeber zu reden und zeige ihm den § 74 (1)

    Du hast da zwar keinen Einigungsstelle im Rücken,falls er das nicht macht aber Versuch macht klug.

    Gruß

  • Dein AG scheint nicht sehr viel Talent für seine Aufgabe zu haben. Die Mitarbeiter verunsichern und dann 4-6 Wochen im dunkeln lassen? Das sorgt nicht gerade für Motivation. Ich würde mich nicht wundern, wenn die Hälfte der Belegschaft schon innerlich gekündigt hätte und nur noch Dienst nach Vorschrift macht.

    Aber viel wichtiger: Das Dein AG sich Dir gegenüber mit Informationen zurückhält ist nicht akzeptabel! Deine Informationsrechte (§80 Abs. 2 BetrVG) als BR sind essentiell. Nur wenn Du etwas weißt, kannst Du Dich darauf vorbereiten und vernünftig beraten und/oder mitbestimmen.

    Bei so einer "Neuorientierung" bist Du voll im Boot und musst genau wissen was da kommt. Ändert sich die Ordnung im Betrieb? Gibt es Versetzungen? Ändern sich Arbeitsabläufe oder werden Arbeitsplätze neu gestaltet? Das alles geht nicht ohne den Betriebsrat. Bestehe auf genau information! Evtl. brauchst Du sogar eine Schulung um qualifiziert mitbestimmen zu können. Wenn Du erst was erfährst wenn es heißt: "nächste Woche gehts los!" ist es zu spät und Du wurdest überrumpelt.

    Gruß

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Danke Euch für Eure weiteren Nachrichten.

    @ "Paragraphenreiter":

    Da gebe ich Dir zu 100% Recht. M.E. geht es kaum unklüger.

    Bezüglich des Einbezuges sehe ich es genauso und dazu ist es gut, dass am kommenden Montag mein BR-Seminar (Informationsansprüche, Mitbestimmungs- u. Beteiligungsrechte des BR) in München beginnt. Genau aus diesem Grund habe ich speziell dieses Seminar ausgewählt, was ich im Übrigen hier hart durchsetzen mußte (dazu gab es hier meinen ersten Thread).

    Ich denke auch, dass die GF, bzw. der Vorstand mich nun einbeziehen muss. Allerdings wurde der Belegschaft gestern in einer "außerordentlichen Teamsitzung" mitgeteilt, dass der Moderator, der mit den weiter oben genannten Personen über diese 2 Tage diese "Ideen für eine Neupositionierung" durchgeführt hat, darum gebeten hat, das Ergebnis selbst der Belegschaft mitzuteilen. Dazu werde dieser jedoch 4 - 6 Wochen benötigen.

    Daher wird man sicher zunächst versuchen, mit damit "abzuwimmeln".

    Gruß,

    T.

  • also Du als BR hast da schon mehr Rechte als der Rest der Belgschaft.

    Ausserdem gibt es ja so etwas wie Verschwiegenheit usw.

    Nicht abwimmeln lassen, steter Tropfen höhlt den Stein

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Nicht abwimmeln lassen! Wenn es der Belegschaft mitgeteilt wird, werden Tatsachen geschaffen ohne das der BR beteiligt war. Wenn Du dann noch was ändern willst, wird Dein AG Dich vor der Belegschaft als Bremser und Störenfried hingestellen. (Ja, ich habe Deinen ersten Beitrag auch gelesen). Du bist auch wirklich nicht zu beneiden! Als Einzelkämpfer mit einem Chef mit der Sozialkompetenz einer rostigen Heckenschere, das ist nicht gerade vergnügungssteuerpflichtig!

    Aber Du hast Dir ja schon das richtige Seminar ausgesucht, da wird es ein paar "Aha-Momente" geben. Es würde mich nicht überraschen, wenn Du schon nach dem zweiten Tag einen Rechtsanwalt beauftragst :lol:

    Viel Erfolg!!

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Vielen Dank für die Unterstützung...

    Ja, zu beneiden bin ich hier wirklich nicht. Aber ich muss ja irgendwie einen Umgang finden, der funktioniert. Ist aber schwierig, wenn die "Gegenseite" völlig zu macht und Null kompromissbereit ist.

    Werde das aber im nächsten Monatsgespräch mit der GF auf jeden Fall ansprechen und dann sehen, wie sie reagiert. Ab dann ist ja auch ihr Stellvertreter bei den Gesprächen dabei... quasi als eine Art "Aufpasser", da das letzte Gespräch ja so völlig aus dem Ruder lief. Ich sehe das für mich jedoch zunächst mal als Vorteil, da der Stellvertreter auf jeden Fall humaner ist und ich kenne ihn recht gut.

    Gruß,

    T.

  • Zitat von Paragraphenreiter

    mit einem Chef mit der Sozialkompetenz einer rostigen Heckenschere, das ist nicht gerade vergnügungssteuerpflichtig!

    YMMD! :D :D :D

    imebro

    Du solltest deinem Chef mal den § 2 (1) BetrVG unter die Nase halten. Mir ist schon klar, dass es Betriebe gibt, wo der Satz das Papier nicht wert ist, auf dem er steht, aber letztlich liegt es immer an den handelnden Personen, ihn mit Leben zu füllen.

    Mach deinem Chef klar, dass es dir nicht darum geht, hier der Quertreiber und Störenfried zu sein, sondern du mindestens mal als "Bewahrer der Spielregeln", im Idealfall sogar als Berater tätig werden willst.

    Und wichtig: wenn der Chef um Vertraulichkeit bittet, frage nach warum. Und wenn du die Gründe verstehst/nachvollziehst und ihm die Vertraulichkeit zusagst, dann bewahre sie auch!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ja, genau das habe ich schon im letzten Monatsgespräch getan.

    Darauf hingewiesen, dass ich "nicht der Feind der GF bin" und auch, dass es mir wichtig ist, eine gute Zusammenarbeit zu erreichen.

    Aber damit stößt man natürlich bei einer GF, die vorher beim AG-Verband war, auf die berühmten "tauben Ohren" :(

    Gruß,

    T.