Guten Morgen,
nachdem mir einige von Euch in meinem ersten Thread vor kurzem sehr weitergeholfen haben, hat mich dies nun zur zweiten Frage ermutigt.
Heute geht es um die Frage, ob in einem Kleinbetrieb (in dem Fall eine Stiftung) mit unter 20 Mitarbeiter/-innen die Geschäftsführung, bzw. der Vorstand verpflichtet ist, eine Personalplanung über mehrere Jahre hinweg aufzustellen.
Falls ja, würde ich als BR gerne wissen, wie diese Personalplanung - sagen wir über die nächsten 5 Jahre - aussieht.
- Wie sind da meine Rechte?
- Und... wäre es auch eine Möglichkeit, die GL / Vorstand zu bitten, etwas über
ihre Personalplanung der nächsten 5 Jahre in einer Betriebsversammlung zu
berichten?
- Wie macht Ihr das?
Danke und Gruß,
T.