Abmahnung wegen verspäteter AU

  • Hallo liebe Kolleg(inn)en,

    ich hätte da mal eine Frage:

    Meine Lebensgefährtin ist seit Januar wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben. Ich war diesbezüglich persönlich bei ihrem Arbeitgeber und habe ihn darüber informiert, dass sie vrsl. bis weit in die 2. Jahreshälfte ausfallen wird (der AG meiner Lebensgefährtin hat weder einen BR, noch ist er tarifgebunden).

    Nachdem die letzte AU bis 26.02.2019 gegangen ist, habe ich die Folge-AU am 28.2.2019 nachmittags persönlich beim AG eingeworfen. Dies war dem AG aber insoweit zu spät, als dass er wegen unentschuldigten Fehlens für den 27.02. eine Abmahnung UND für den 28.2.2019 eine zweite Abmahnung ausgesprochen hat. Beide wurden am 1.3.2019 (Poststempel) zugestellt.

    Meine Frage: Kann der AG hier tatsächlich zwei Abmahnungen aussprechen - obwohl er wusste, dass seine Mitarbeiterlin langfristig ausfällt? Und wie soll sie sich jetzt verhalten? Macht hier ein Anwalt Sinn oder kann man im Nachhinein irgendwann rückwirkend den Abmahnungen widersprechen, wenn es je zu einem Streit vor dem Arbeitsgericht kommen sollte?

    Danke schon mal für Euere Einschätzung :)

    Euer

    Ragtag

  • Zitat von Ragtag

    Macht hier ein Anwalt Sinn oder kann man im Nachhinein irgendwann rückwirkend den Abmahnungen widersprechen, wenn es je zu einem Streit vor dem Arbeitsgericht kommen sollte

    Vom Grundsatz her würde ich an dieser Stelle nichts unternehmen.

    Du kannst zu jedem Zeitpunkt dazu Stellung nehmen, also auch erst wenn diese Abmahnungen später zur Sprache kommen, kannst Du dazu Stellung beziehen und dann kann immer noch geprüft werden, ob sie überhaupt zu Recht ergangen sind oder nicht.

    Es ist sogar immer besser, wenn man eine "fehlerhafte" Abmahnung erhält, die Füsse still zu halten, damit man den AG nicht noch darauf stösst und er - aus welchen Gründen auch immer - eine "gültige" hinterher schiebt.

    Mach dir einfach nur ganz genaue Notizen vom Ablauf, achte darauf die nächsten Krankmeldungen frühzeitig abzugeben und den AG halt auch telefonisch sofort zu informieren, sobald feststeht, dass Deine Lebensgefährtin nach Ablauf der aktuellen Krankmeldung immer noch nicht erscheinen kann und fertig. Und so wie das abläuft würde ich das immer mit einem unabhängigen Zeugen machen ... nur zur Sicherheit.

  • Ragtag

    Es besteht die Pflicht des Arbeitnehmers sich unverzüglich arbeitsunfähig beim Arbeitgeber zu melden. Das gilt auch für Folgeerkrankungen.

    Hier bedeutet es, dass am 26. Februar 2019 der Arzt hätte aufgesucht werden müssen und dem Arbeitgeber am gleichen Tag mitgeteilt werden muss, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlängert wird. Nicht erst am 28. Februar 2019!!! Das ist ein verstoß gegen die vertraglichen Nebenpflichten.

    Wenn in einer Abmahnung mehrere Positionen gerügt werden kann diese hinfällig werden, wenn ein Abmahngrund entfällt. Davor haben viele Arbeitgeber angst und schreiben deshalb mehrere oder einfach zu verschiedenen Tageszeiten geschrieben!

    Deine Freundin hat gegen die Anzeigepflicht (nicht die Nachweispflicht) verstoßen und somit einen großen Fehler begangen. Denn auch wenn sie länger ausfällt muss sie unverzüglich dem Arbeitgeber mitteilen wie lange die neue Arbeitsunfähigkeit dauert!

    Guckst du: https://www.arbeitsrechte.de/k…eim_Arbeitgeber_vorliegen

  • Zitat von Lexipedia:

    Hier bedeutet es, dass am 26. Februar 2019 der Arzt hätte aufgesucht werden müssen und dem Arbeitgeber am gleichen Tag mitgeteilt werden muss, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlängert wird. Nicht erst am 28. Februar 2019!!! Das ist ein verstoß gegen die vertraglichen Nebenpflichten.

    Da in dem Fall der AG aber schon in Kenntnis gesetzt war, dass es wahrscheinlich eine längere Krankheit/Abwesenheit wird, hast Du auf der einen Seite zwar Recht, aber ich bezweifle, dass es in diesem besonderen Fall trotzdem für eine gültige Abmahnung reicht.

    Aber das ist im Endeffekt hier ja auch nebensächlich. Zukünftig einfach unverzügl. Melden und die erhaltenen Abmahnungen erst einmal ignorieren. Über deren Gültigkeit kann man sich ggf. auch noch später Gedanken machen.