Hallo liebe Kolleg(inn)en,
ich hätte da mal eine Frage:
Meine Lebensgefährtin ist seit Januar wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben. Ich war diesbezüglich persönlich bei ihrem Arbeitgeber und habe ihn darüber informiert, dass sie vrsl. bis weit in die 2. Jahreshälfte ausfallen wird (der AG meiner Lebensgefährtin hat weder einen BR, noch ist er tarifgebunden).
Nachdem die letzte AU bis 26.02.2019 gegangen ist, habe ich die Folge-AU am 28.2.2019 nachmittags persönlich beim AG eingeworfen. Dies war dem AG aber insoweit zu spät, als dass er wegen unentschuldigten Fehlens für den 27.02. eine Abmahnung UND für den 28.2.2019 eine zweite Abmahnung ausgesprochen hat. Beide wurden am 1.3.2019 (Poststempel) zugestellt.
Meine Frage: Kann der AG hier tatsächlich zwei Abmahnungen aussprechen - obwohl er wusste, dass seine Mitarbeiterlin langfristig ausfällt? Und wie soll sie sich jetzt verhalten? Macht hier ein Anwalt Sinn oder kann man im Nachhinein irgendwann rückwirkend den Abmahnungen widersprechen, wenn es je zu einem Streit vor dem Arbeitsgericht kommen sollte?
Danke schon mal für Euere Einschätzung
Euer
Ragtag