Reichweite des Wirtschaftsausschusses

  • Guten Tag,

    wir haben mehrere Standorte in Deutschland und darüber hinaus noch etliche Tochtergesellschaften mit Beteiligungen von 50% - 100%.

    An einzelnen, deutschen Standorten haben wir Betriebsräte aber nicht an allen. Aus diesen wurde dann ein GBR gegründet. Mit dem Betriebsrat einer 50% Tochter aus Deutschland, wurde ein KBR gegründet. Aus dem GBR heraus wurde schließlich ein WIA bestellt und soweit ist alles fein.

    Allerdings sind wir uns etwas unsicher, ob wir die wirtschaftlichen Informationen gem. §106 (3) BetrVG auch für die Betriebe fordern dürfen, die keinen Betriebsrat haben. Denn deren Ergebnisse beeinflussen ja letztendlich auch das Ergebnis des gesamten Unternehmens. Insofern haben wir natürlich ein großes Interesse daran informiert zu werden, wenn an diesen Standorten Veränderungen geplant sind. Denn was bringt es mir, wenn es an den Standorten mit BR wirtschaftlich super läuft aber an den anderen eben nicht. So kann ich ja die wirtschaftliche Lage gar nicht einschätzen. Außer einmal jährlich anhand der Konzernbilanz.

    Ich hoffe ich konnte halbwegs verständlich rüberbringen, was unser Problem ist und würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.

    Danke schön!

  • Hallo Ranzi,

    der Wirtschaftsausschuss wird für das ganze Unternehmen gebildet und nicht nur für die Betriebe mit BR. Deshalb müsst ihr auch die wirtschaftlichen Belange von allen Betireben im Unternehmen besprechen. Der GBR ist ja auch für das gesamte Unternehmen zuständig, auch für die Betriebe, in denen kein BR besteht (§50 Abs. 1 BetrVG)

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo Markus,

    vielen Dank für deine Antwort. Ok, national bin ich bei dir. Nur bei den internationalen Standorten bin ich mir nicht sicher. Denn diese firmieren eben auch nicht unter "unserem" Namen, sondern sind eben Töchter.

    Trotzdem natürlich wirtschaftlich relevant für das Gesamtunternehmen. Gut möglich, dass wir uns da womöglich auf die Konzernbilanz einmal jährlich beschänken müssen, oder?

    Beste Grüße

    Ranzi

  • Zitat von whoepfner:

    Hallo,

    das BetrVG gilt natürlich grundsätzlich nur in Deutschland.

    *seufz* Stimmt, obwohl ich es in dieser Konstelation doof finde. Denn wie soll ich als Wirtschaftsausschuss die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beurteilen, wenn ich nicht alle Zahlen kenne. Egal ob die nun zu in- oder ausländischen Töchtern gehören. Geld kosten sie alle. Im schlimmsten Fall gehen da etliche Millionenen im Ausland den Bach runter und ich bekomme nichts davon mit.

  • Zitat von Ranzi

    Denn wie soll ich als Wirtschaftsausschuss die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beurteilen, wenn ich nicht alle Zahlen kenne. Egal ob die nun zu in- oder ausländischen Töchtern gehören. Geld kosten sie alle. Im schlimmsten Fall gehen da etliche Millionenen im Ausland den Bach runter und ich bekomme nichts davon mit

    Tja, damit müssen all diejenigen leben, deren Konzernmutter im Ausland ist (Amazon, Microsoft, UPS, Airbus usw.) Mit etwas Glück hat man dann noch einen EBR, falls die Konzernmutter in Europa ist bekommt man hier noch einiges mit.

    Wobei die wirtschaftliche Lage des Unternehmens kennt ihr ja, auf Unternehmensebene ist ja der GBR/GWA gebildet. Nur auf Konzernebene tut ihr euch schwer.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand