Wer fasst die Beschlüsse zum Seminarbesuch für den GWA

  • Hallo zusammen,

    bei uns ist nicht ganz klar, wer für die Mitglieder des Gesamtwirtschaftsausschusses den Beschluss für eine Seminarteilahme fassen muss.

    Die einzelnen Betriebsräte entsenden ja Mitglieder in den GWA. Allerdings bestellt der GBR ja letztendlich den GWA.

    Wenn nun Mitglieder des GWA Seminare besuchen wollen, fasst dann auch der GBR die Beschlüsse dazu oder geschieht das in den Betriebsräten der Betriebe, aus denen die Mitglieder stammen, die die Seminare besuchen wollen?

    Würde mich freuen, wenn jemand helfen kann!

    Viele Grüße,

    MaMu

  • Das würde ja dann auch bedeuten, dass die Betriebsräte der einzelnen Betriebe für ihre Mitglieder die Beschlüsse zum Seminarbesuch fassen, welche den GBR betreffen.

    Ist das richtig, dass der GBR dann überhaupt keine Beschlüsse bezüglich Weiterbildung fasst?

  • Ja, das sagt auch der Fitting Auflage 29. zum §51 in RN43. "Zuständig für die Entsendung von Mitgl. des GesBR zu Schulungsveranstaltungen ist nicht der GesBR sondern der entsendende BR (BAG 10.6.1975 - 1 ABR 140/73, AP BetrVG 1972 §73 Nr. 1)

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand