Tägliche Arbeitszeit

  • Hallo zusammen,

    wer oder wie wird überhaupt die Tägliche Arbeitszeit geregelt.

    Wir haben keine BV zum Thema Arbeitszeit und in den Arbeistverträgen steht nur das wir einen 38 Stundenwoche haben. Einige Kollegen beginnen um 7.00 Uhr und machen demendsprechend Pünklich Feierabend. Einige Mitatrbeiter sollen aber laut Chef nun um 9.00 Uhr anfangen und dadurch später frei bekommen.

    Unabhänig von der zustaändigkeit des BR, wenn es keine BV gibt und der Arbeistvertrag nichts anderes hergibt können doch die MA Anfangen und Ende machen wann Sie wollen, hauptsache Sie machen ihre 38 Stundenwoche voll.

    ???

    Gruß Lock

  • Lock, im Ernst!? Sagen Dir die Begriffe "Direktionsrecht des AG" und "Mitbestimmung des BR" irgend etwas?

    Genau dafür gibt es einen BR! Wie wäre es, wenn der BR sein Mitbestimmungsrecht endlich mal wahrnimmt?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo zusammen,

    ich habe hier doch nicht nach den Aufgaben des BR gefragt, hier liegt ein ganz andere Fall vor. Es gibt auch Betriebe da macht der BR nichts und da nützt es auch nichts wenn man hundertmal schreibt der BR sollte der BR muss.

    Mein frage ging in die Richtung, wenn der Arbeitsvertrag nichts über die Tägliche Arbeistzeit aussagt und es keine BV gibt und auch vorraussichtlich nicht geben wird kann der AG sein Direktionsrecht ausführen.

    Wenn der AG hier unterschiede macht sollte der BR aktiv werden, wird er aber in diesem Fall leider nicht.

    Wenn es keine BV, keinen Arbeistvertrag dazu gibt und der AG keine schriftliche Anweisung gibt dann gilt immer noch das ArbZG, hier steht aber nichts von start der Arbeit bis ende der Arbeit und genau das wollte ich wissen.,

    Und nein ich bin kein BR in dieserm Unternehmen.

  • Prinzipiell gilt dann das Direktionsrecht des AG. Auch wenn der BR hier eines der stärksten MBR aus der Hand gibt und m.E. auch ein Amtspflichtvergehen macht.

    Ich würde dieses Thema aber einmal mit dem BR besprechen (in seiner Sprechstunde). Wenn dies nicht funktioniert gibt es immer noch die Betriebsversammlung, die eine hervorragende Plattform ist, um solche Dinge anzusprechen.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Lock, mit Verlaub, Du bist BRM und schreibst "wir", dann muss man von Deinem Betrieb ausgehen und auch davon, dass Ihr als BR und Du als BRM schlaft, sehr tief schlaft. Das nächste Mal schreibe bitte klar, was Sache ist.

    Trotzdem, so viel Grundwissen zum Arbeitsrecht solltest Du haben, dass Dir das "Direktionsrecht des AG" etwas sagt, und dass Du die gesetzliche Grundlage dazu kennst (§106 GewO): "Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen." An diesem Grundwissen scheint es Dir eklatant zu mangeln.

    Wenn im AV also nur der Umfang der Arbeitszeit steht, dann legt der AG innerhalb der o.g. Grenzen einseitig Beginn und Ende der täglichen ArbZ fest. Punkt.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)