Betriebsratsgründung während der Liquidation einer GmbH

  • HAllo zusammen,

    ich bin neu hier und freu mich das es diese Forum gibt und wende mich mit einer Frage an euch. Wir sind 20 Angestellte einer GmbH (offiziell ein ableger (Startup) 3 riesiger Konzerne). Nach 3 Jahren haben die Shareholder beschlossen dass Projekt einzustellen - Grund dafür war nicht Geld! Einer der Shareholder betreibt ein gleiches Projet bei sich intern. Vor 6 Monaten hat es angefangen dass wir sehr hohe Zielvereinbarungen bekommen haben die nicht zu schaffen waren - da dachten wir schon dass es einen Hintergrund gibt. Firma und Mittarbeiter errechen Ziele nicht - Projekt einstellen und Mittarbeiter entlassen. Die meisstten von uns haben Famile und Kinder zu ernähren und uns wird vorausichtlich noch diesen Monat die Kündigung übergeben. Soweit und von der Geschäftsleitung mittgeteilt worden ist wurde die Liquidation am letzten Freitag beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Git es für eine Chance uns und die Firma zu retten - ein Betriebsrat existiert bis dato nicht. Könnten wir diesen überhaupt noch ordentlich gründen?

    Danke für eure Hilfe

    René

  • Hallo Rene,

    so leid es mit tut, aber der Zug ist abgefahren. Slebst wenn alles gut laufen würde,

    bedingt eine BR Wahl aufgrund von Fristen die zwingend einzuhalten sind einen Zeitrahmen von mind. 6 Wochen (evtl. 4 im vereinfachten Wahlverfahren).

    Da ihr aber noch gar keinen BR habt müßt ihr vorher noch eine Wahlversammlung einberufen auf der erst einmal darüber abgestimmt wird, ob ihr überhaupt einen BR wählen wollt - dauert auch wieder. Also hättet ihr vor Mai keinen BR.

    Und da der AG jetzt schon kündigen will, bringt das nichts "mehr".

    Und ob der BR überhaupt etwas gegen eine Standortschließung hätte unternehmen können -(Unternehmerische Entscheidung) ist eh fraglich

    Ja Intressenausgleich, Sozialplan aushandeln etc - aber die Entscheidung kippen eher nicht.

    Nichtsdestotrotz solltet ihr (die MA) sich (privat) Zusammensetzen und die Lage besprechen und individualrechtlich gegen evtl. die Kündigng vorgehen.

    Vielleicht hat ein Kollege eine REchschutzversicherung und kann einen Anwalt aufsuchcen (zwecks Beratung) oder alle legen zusammen.

    Ich wünsche Euch viel Glück.

  • Zitat von reneanywhere

    Nach 3 Jahren haben die Shareholder beschlossen dass Projekt einzustellen - Grund dafür war nicht Geld! Einer der Shareholder betreibt ein gleiches Projet bei sich intern.

    Zitat von reneanywhere

    Die meisstten von uns haben Famile und Kinder zu ernähren ...

    Ethisch/moralisch dürfte es da diverse Angriffspunkte geben. Ungesetzlich ist da (leider) nix.

    Ein Unternehmen zu führen (oder eben auch nicht) ist freie unternehmerische Entscheidung.

    Und selbst wenn es euch rechtzeitig gelänge einen Betriebsrat zu gründen (das könnte schon klappen in der Zeit) - was soll der ändern? Wenn der Unternehmer den Betrieb schließt, dann ist das so. Punkt.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Danke für die Antworten. Soweit ich herausgefunden habe könnten wir mit einem

    vereinfachtem 2-Stufiges Wahlverfahren eine Betreibsrat bis zum 4. April etablieren - um dann ... dafür zu kämpfen das sozialpakete verhandelt werden - oder?

  • Zitat von reneanywhere:

    Soweit ich herausgefunden habe könnten wir mit einem

    vereinfachtem 2-Stufiges Wahlverfahren eine Betreibsrat bis zum 4. April etablieren - um dann ... dafür zu kämpfen das sozialpakete verhandelt werden - oder?

    Habt Ihr den Leute, die sich mit Intressenausgleich, Sozialplan aushandeln usw. auskennen?

    Selbst wenn Ihr es noch schafft so schnell einen BR zu gründen, um diesen dann entsprechend zu schulen wird die Zeit wohl nicht mehr reichen.

    Einen nagelneuen, ungeschulten Betriebsrat, in irgenwelche Verhandlungen zu schicken, ist ganz sicher keine gute Idee.

    Zitat von Ohadle

    Nichtsdestotrotz solltet ihr (die MA) sich (privat) Zusammensetzen und die Lage besprechen und individualrechtlich gegen evtl. die Kündigng vorgehen.Vielleicht hat ein Kollege eine REchschutzversicherung und kann einen Anwalt aufsuchcen (zwecks Beratung) oder alle legen zusammen

    Das ist, meiner Meinung nach, der bessere Weg.

    Gruß & viel Glück!

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Hallo zusammen,

    ich kenne mich in dem Thema nicht wirklich aus, da ich mich gottseidank noch nicht damit beschäftigen musste.

    Aber ich frage mich, ob es überhaupt etwas bringen würde, einen BR zu gründen. Ich denke, dass er nicht mehr über einen Sozialplan/Interessenausgleich verhandeln kann (auch wenn er hilfe von einem RA hätte), bzw. der Arbeitgeber es nicht mehr muss.

    Mein Gedanke hierzu ist, dass der Vorgang der Liquidation bereits schon in Gang gesetzt wurde, bevor es einen Betriebsrat gab. Der Sozialplan/Interessenausgleich müsste doch normal davor verhandelt werden. Oder liege ich da falsch?

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Zitat von reneanywhere:

    Danke für die Antworten. Soweit ich herausgefunden habe könnten wir mit einem

    vereinfachtem 2-Stufiges Wahlverfahren eine Betreibsrat bis zum 4. April etablieren - um dann ... dafür zu kämpfen das sozialpakete verhandelt werden - oder?

    Nach nochmaligen Nachlesen wäre es "theoretisch" möglich.

    Praktisch halte ich es aber für unmöglich, da bereits auf der ersten Wahlversammlung folgende Punkte anfallen

    1. Abstimmung über den Versammlungsleiter
    2. Abstimmung über den Wahlvorstand
    3. Bestimmung des Wahlvorstandsvorsitzenden
    4. Erstellen der Wählerliste und des Wahlausschreibens durch den Wahlvorstand
    5. Einreichen von Wahlvorschlägen für den Betriebsrat und Überprüfung ihrer Gültigkeit durch den Wahlvorstand

    Punkt 1 - 3 erfordern keine große Vorbereitung. Aber bereits die Erstellung der Wählerliste (es müssten alle MA Anwesend (Elternzeit, Krank etc. eigentlich auch da man vom Chef wohl kaum eine MA Liste mit z.B. Gebursdatum, Eintrittsdatumetc. erhält) sein, die nötigen Prüfungen erfolgen, etc. etc.

    Auch das Wahlausschrieben müsste umgehend erstellt werden.

    Nach Abschluss der Versammlung veröffentlicht der Wahlvorstand die Wahlvorschläge, die Wählerliste sowie das Wahlausschreiben. Mit dem Erlass des Wahlausschreibens auf der Wahlversammlung gilt die Betriebsratswahl nach dem zweistufigen Wahlverfahren offiziell als eingeleitet und dann könnte nach EINER Woche die zweite Wahlversammlung mit der eigentlichen BR WAhl stattfinden.

    Bis dahin kann der AG aber schon alle Kündigungen ausgesprochen haben, ohne einen BR anhören zu müssen.