Stunden in andere Arbeitszeitkonten umbuchen

  • Hallo zusammen,

    in meiner Firma haben wir festgestellt, dass Stunden aus dem Mehrarbeitkonto in das Gleitzeitkonto umgebucht wurden. Es kommt auch vor, dass Mehrarbeit im Gleitzeitkonto verbucht wird und nicht auf dem Mehrarbeitskonto.

    Unsere BV definiert allerdings nicht die einzelnen Konten.

    Habt ihr vielleicht eine Idee, wie hier am besten vorgegangen werden kann, (wie) können wir dem Arbeitgeber einen Verstoß deutlich machen?.

    Es sollte doch dem AG normalerweise klar sein, dass die Arbeitszeitkonten nicht vermischt werden können. Gibt es eine rechtliche Grundlage dafür?

    Vielen Dank für Eure Unterstützung.

    Gruß

    mandiro

  • Hallo,

    da es für die von Dir verwendeten Begriffe keine einheitliche Sprachregelung gibt, kann hier kaum einer wissen, was mit den diversen Konten konkret gemeint ist.

    Deswegen kann man Euch nur den rat geben, diese Dinge schnellstmöglichst betrieblich zu definieren und zu regeln.

    solange es sich "nur" um Zeitumwandlung und nicht etwa um Zuschläge handelt, ist die Buchungsart relativ wurscht.

    Theoretisch denkbar wären auch steuerliche Fragen, denn da sind dem Arbeitgeber Grenzen gesetzt bzw. eine bestimmte Behandlung vorgeschrieben.

  • Hallo whoepfner,

    vielen Dank für deinen Beitrag.

    Zur Ergänzung meines Postings:
    Ich denke der Begriff Gleitzeitstunden dürfte bekannt sein.Mehr­ar­beit (Überstunden) wird angeordnet und vom BR genehmigt und geht über die tarifliche Arbeitszeit hinaus und ist, sofern nicht in einer gewissen Zeit abgegolten, zuschlagspflichtig.
    Hoffe es ist nun bisschen klarer.

    Gruß

    Mandiro

  • Hallo mandiro78

    Zitat von mandiro78

    Ich denke der Begriff Gleitzeitstunden dürfte bekannt sein.

    Aus eigener Erfahrung (BV Arbeitszeit) möchte ich hier einmal "Haare spalten".

    NEIN, der Begriff Gleitzeitstunden ist NICHT bekannt. Denn es ist möglich innerhalb der Gleitzeit Mehrarbeit zu leisten die zuschlagspflichtige sein kann oder nicht.

    Das gleiche gilt für den Begriff Überstunden.

    Wir mussten bei der Arbeit an einer BV Arbeitzeit die Begriffe schriftlich definieren um die gleiche Sprache zu sprechen.

    Wenn ich etwas "Schulmeistern" darf. Es gibt Mehrarbeit die ist zuschlagspflichtig und Mehrarbeit die es nicht ist. Wie diese jeweilige Mehrarbeit auch immer genannt wird kann in jeder FA anders sein.

    Zitat von mandiro78

    ...in meiner Firma haben wir festgestellt, dass Stunden aus dem Mehrarbeitkonto in das Gleitzeitkonto umgebucht wurden. Es kommt auch vor, dass Mehrarbeit im Gleitzeitkonto verbucht wird und nicht auf dem Mehrarbeitskonto.

    Heist das Zuschlagspflichtige Mehrarbeit wird in nicht zuschlagspflichtige Mehrarbeit umgewandelt? Stellt sich die Situation so für euch dar?

    Ergo_101

  • Zitat von mandiro78:


    Ich denke der Begriff Gleitzeitstunden dürfte bekannt sein.Mehr­ar­beit (Überstunden) wird angeordnet und vom BR genehmigt und geht über die tarifliche Arbeitszeit hinaus und ist, sofern nicht in einer gewissen Zeit abgegolten, zuschlagspflichtig.

    Allein das ist bei uns, gem. der bei uns gültigen Definition, schon anders.

    Für angeordnete Mehrarbeit gibt es grundsätzlich einen entsprechenden Zuschlag, der lediglich davon abhängt wann diese anfiel (normal unter Woche 25%) und egal wann und wie diese später abgegolten wird.

    Das ganze geht auf ein spezielles Mehrarbeitskonto, wo dann - zur späteren Erleichtung - diese 25% gleich mit gutschrieben werden. Hast Du also 10 Stunden Mehrarbeit geleistet, bekommst Du 12,50 Stunden gutgeschrieben.

    Von diesem "Mehrarbeitskonto" kannst Du jederzeit einen Saldo auf das "normale" Gleitzeitkonto umbuchen (lassen) und dann entsprechend abfeiern oder - wenn sich dazu keine Gelegenheit ergibt - in Absprache auszahlen lassen. Dann natürlich ohne einen weiteren Zuschlag, da der ja schon im Saldo steckt.

    Du siehst also, hier gibt es so viele Möglichkeiten, dass man das definitiv nicht verallgemeinern kann.

  • Zitat von WissenWill:

    Das ganze geht auf ein spezielles Mehrarbeitskonto, wo dann - zur späteren Erleichtung - diese 25% gleich mit gutschrieben werden. Hast Du also 10 Stunden Mehrarbeit geleistet, bekommst Du 12,50 Stunden gutgeschrieben.

    Das sehe ich aber relativ kritisch. Weil wie wird dann kentlich das es sich um 10 Stunden mit 25% Mehrabeitszuschlag handelt und nicht um einen 10 Stunden Verstoss. Und im Anschluss vielleich keinen Verstoss gegen die Ruhezeit von 11 Stunden?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Zitat von suppenkasper:

    Das sehe ich aber relativ kritisch. Weil wie wird dann kentlich das es sich um 10 Stunden mit 25% Mehrabeitszuschlag handelt und nicht um einen 10 Stunden Verstoss. Und im Anschluss vielleich keinen Verstoss gegen die Ruhezeit von 11 Stunden?

    Das war jetzt natürlich nur ein Beispiel, damit es deutlicher wird :D. Es geht hier immer nur mal um 1-2 Stunden, mehr ist - ohne Verstoss gegen die 10-Std.-Regel - ja sowieso nicht möglich.

    Und wenn, in besonderen Zeiten, das ganze im Moment doch öfters sein "muss", dann sind die Einzelbuchungen sowieso ersichtlich. Von daher ist alles im grünen Bereich :-).

  • Zitat von WissenWill:

    Das war jetzt natürlich nur ein Beispiel, damit es deutlicher wird :D. Es geht hier immer nur mal um 1-2 Stunden, mehr ist - ohne Verstoss gegen die 10-Std.-Regel - ja sowieso nicht möglich.

    Und wenn, in besonderen Zeiten, das ganze im Moment doch öfters sein "muss", dann sind die Einzelbuchungen sowieso ersichtlich. Von daher ist alles im grünen Bereich :-).

    Wenn ich das jetzt aber richtig verstanden habe geht die Mehrarbeit mit Mehrarbeitszuschlägen im Stundenlohn (25%) auf ein Gleitzeitkonto als Zeitgutschrift.
    Und ich als Mitarbeiter könnte mir dann den Geldzuschlag als Gleitzeit entnehmen und als Freizeit abfeiern.
    Da hätte ich jetzt ein paar Fragen zu Sozialabgaben, Krankenversicherung,....

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Zitat von suppenkasper

    Da hätte ich jetzt ein paar Fragen zu Sozialabgaben, Krankenversicherung,....

    Aha, und welche? Egal ob du die Zuschläge ausbezahlt bekommst, oder ob du sie bezahlt freinehmen kannst, beide male werden Steuern und Sozialabgaben fällig.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Zitat von Markus 1973 ED:

    Aha, und welche? Egal ob du die Zuschläge ausbezahlt bekommst, oder ob du sie bezahlt freinehmen kannst, beide male werden Steuern und Sozialabgaben fällig.

    Ich bin mir da nicht so ganz sicher. Das Thema ist glaube ich komplex und wenn gemäss Eröffnung nicht mal klar ist welcher Zeitkonten zu nehmen sind gehe ich nicht davon aus das die BV das klar regelt. Die werden ja wohl mal so und so verwechselt.

    Und ich glaube nichtg das ein Beteiligter bzw. alle sich den viellicht geltenden Tarifvertrag angesehen hat mit möglichen Regelungen.

    https://www.betriebsrat.com/br…uch-bei-freizeitausgleich

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Zitat von suppenkasper

    Ich bin mir da nicht so ganz sicher. Das Thema ist glaube ich komplex und wenn gemäss Eröffnung nicht mal klar ist welcher Zeitkonten zu nehmen sind gehe ich nicht davon aus das die BV das klar regelt. Die werden ja wohl mal so und so verwechselt

    Aber egal woher die Stunden kommen, wenn ich sie abfeier werden Steuern und Sozialabgaben fällig. Mein Einwurf ging ja nur um deinen Kommentar, dass du in dieser Richtung Fragen hättest.

    Die Frage des hin- und herschiebens habe ich ja nicht behandelt. Persönlich denke ich, geht das garnicht. Aber es kommt eben auch darauf an, was in der BV vereinbart wurde und da bin ich noch nicht ganz dahintergestiegen.. Ich würde die BV auf alle Fälle kündigen, wenn es offiziell so möglich ist oder den AG auffordern, die BV einzuhalten

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo Mandiro78,

    wie du siehst gibt es die verschiedenen Regelungen zur zeitkontenführung, um das ganze weiter zu verwiren haben wir 6 verschiedene Zeitkonten neben dem Konto für Gleitzeitstunden, dem Konto für Mehrarbeit, dem Konto für Reisezeit ein Langzeitkonto und ein Kurzzeitkonto so wie ein Urlaubskonto

    toll ;).

    Wo welche Stunden/Tage sind ist uns als BR aber egal. Wichtig ist, dass die Zeiten zum zeitpunkt des anfallens richtig bezahlt werden. Das ist zum teil unabhängig davon, wo Sie verbucht werden. So gibt es Mitarbeiter, die regelmäßig mehr Gleitzeittage frei machen als Ihnen nach ihrem Zeitkonto zustehen würde und dann die Zeiten aus dem Reisezeitkonto mit den Zeiten aus dem Gleitzeitkonto verbuchen lassen.

    Also wo genau liegt dein Problem?

    Stört es dich, dann die Zeitdaten nicht Betriebsvereinbarungkonform an der richtigen Stelle verbucht werden, dann meckere das an.

    Nicht Einhaltung einer BV.

    Stört es dich, dass die Zeitkonten gegen gerechnet werden, dann frage dich, wieso es dich stört und wo hier der Verstoß Kollektivrechtlich liegt. Wenn du das findest, dann meckere das an.

    Wenn du mehr wissen willst und konkreter fragen möchtest, dann scheibe mir eine PN, weil zeitkonten doch sehr speziell ist, dann könne wir das Thema dort "intern" mal diskutieren, damit du ggf. deine Frage konkretisieren kannst.

    Gruß

    Rabauke

  • Zitat von mandiro78

    n meiner Firma haben wir festgestellt, dass Stunden aus dem Mehrarbeitkonto in das Gleitzeitkonto umgebucht wurden. Es kommt auch vor, dass Mehrarbeit im Gleitzeitkonto verbucht wird und nicht auf dem Mehrarbeitskonto

    Das klingt für mich so, als wolle der AG keine Zuschläge bezahlen, wenn die eigentliche Arbeitszeit noch nicht erfüllt wurde. Weshalb er dann die Stunden umbucht oder direkt dorthin bucht. Den Gedankengang dahinter kann ich nachvollziehen. Ob das aber auch im Sinne des Erfinders ist? Die Frage könnt nur ihr klären.

    Denn wie die Diskussion ja schon gezeigt hat, nein, so einheitlich, wie man das vielleicht gerne hätte ist es nicht. Also müsst ihr es selber klären und regeln.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!