Guten Abend,
der BR der Firma Fleissig hat von Arbeitsverträgen erfahren in denen eine Klausel das Günstigkeitsprinzip aushebelt.
Dort steht sinngemäß, der AV gilt auch dann wenn durch eine BV etwas besseres geregelt wird. Daher der AN mit einem derartigen AV bekommt das was in seinem Vertrag steht, auch wenn eine BV etwas besser regelt. Die anderen MA mit älteren Verträgen das was jeweils besser ist, AV oder BV.
Ich versuche eine derartige Klausel rechtlich einzuordnen.
1. Ich weis das eine derartige Klausel im AV stehen darf.
2. Ist so eine Klausel rechtsgültig?
3. Verstößt dieses gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
4. Eine BV gilt unmittelbar und zwingend ...., siehe BetrVG §77 (4). Verstößt eine derartige Klausel gegen das BetrVG?
Wie geht Ihr damit um?
Vielen Dank für eure Antworten.