Vertraglich abgegoltene Überstunden? Nur finanziell oder auch zeitlich

  • Guten Tag,

    eben kam ein Kollege auf mich zu. In seinem Arbeitsvertrag ist geregelt, daß monatlich ein gewissen Kontingent an Überstunden mit seinem Gehalt abgegolten ist. Er meinte im Gesetz gelesen zu haben das es sich hierbei nur um den reinen Geldwert handelt, die Zeit müsse ihm weiterhin gutgeschrieben werden. Sind mit der Klausel alle Ansprüche abgegolten oder nur die Zulagen? Ich sehe es so das damit alles abgegolten ist.

    Wie ist eure Einschätzung dazu

  • Zitat von Club-Mate

    Ich sehe es so das damit alles abgegolten ist.

    Sehe ich auch so. Abgegolten heißt abgegolten.

    ...ob das jetzt so rechtmäßig ist, ist eine andere Frage.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Wenn er das so gelesen hat, dann soll er dir das einmal zeigen. Vielleicht hast du ja die richtige Kommentierung, in der du die Ansicht überprüfen kannst.

    Ich sehe das aber genau so wie unser Paragraphenreiter, dass mit der Klausel im Arbeitsvertrag (falls gültig) beides abgegolten ist.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hey Zusammen

    Also bei uns in der Firma gibt es auch so eine Klausel zb. bei Geschäftsleitung, Sales Managern und Bereichsleitern. Früher bei noch mehr aber das haben wir (BR)aushandeln können das dies nicht mehr der fall ist

    Und bei uns ist damit alles abgegolten... Geld wie Zeit.

    So würde ich das bei euch auch Lesen/Verstehen.

    LG

    joflo

  • Zitat von Club-Mate

    Er meinte im Gesetz gelesen zu haben das es sich hierbei nur um den reinen Geldwert handelt, die Zeit müsse ihm weiterhin gutgeschrieben werden.

    Das würde ich in das Reich der Fabeln verweisen. Also nicht, dass er das meint, meinen darf er das natürlich, aber dass er wirklich ein entsprechendes Gesetz findet/gefunden hat glaube ich nicht. (Und wenn er es gelesen hat, hat er irgendwas nicht verstanden oder falsch verstanden!)

    Die wirklich spannenden Fragen sind doch:

    1. Wie hoch ist das gewisse Kontigent? (Davon (und dem Gehalt) hängt die Zulässigkeit insgesamt ab)
    2. Wie wirkt sich diese Abgeltung denn aus? (Also ist das auch richtig umgesetzt!)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,

    ist es nicht so das die Klausel " im Gehalt sind alle Überstunden enthalten "

    nur für Personen mit einen Gehalt von 69000 € im Westen und 57000 €

    Im Osten gilt.

    Meine für alle anderen muss im Vertrag eine Stundenzahl stehen.

    Falls hier die og. Klausel steht ist diese unwirksam und die Überstunden müssen

    entweder vergütet werden oder aufs Stundenkonto gutgeschrieben werden .

    §§ 611 und 612 BetrVg.

    Klärt mich auf denn wir haben das Thema gerade bei uns in der Firma

    und stehen kurz vorm Rechtsbeistand .

  • Zitat von ELBARADO

    Klärt mich auf denn wir haben das Thema gerade bei uns in der Firmaund stehen kurz vorm Rechtsbeistand .

    Gar nicht so einfach,

    man kann, wie Moritz schon festgestellt hat ein gewisses Kontingent an Stunden mit dem Gehalt abgelten. Hierzu muss im Arbeitsvertrag ganz genau stehen, wie viele Stunden mit dem Gehalt abgegolten sein sollen. Steht dies nicht im Vertrag ist die Klausel nicht transparent und fällt durch die AGB-Prüfung und ist damit ungültig.

    Wenn ein gewisses Stundenkontingent abgegolten sein soll, muss es auch einen gewissen Gegenwert dafür geben. Dies kommt aber auf das Grundgehalt an. Bei geringeren Entgelten muss ein Lohnzuschlag bezahlt werden. Bei höheren Gehältern kann man auch davon ausgehen, dass in diesem Gehalt eine gewisse Anzahl an Stunden bereits inkludiert ist. Auf alle Fälle darf der Chef mit so einer Klausel den AN nicht unangemessen benachteiligen.

    Dies sind aber immer Einzelfallentscheidungen, die letztendlich ein Richter beurteilen muss.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Zitat von ELBARADO

    ist es nicht so das die Klausel " im Gehalt sind alle Überstunden enthalten " nur für Personen mit einen Gehalt von 69000 € im Westen und 57000 € Im Osten gilt.

    Das würde ich so nicht unterschreiben. Soweit ich das im Hinterkopf habe, muss das Gehalt zwar über der BBMG sein, aber dennoch dem Job etc.pp. angemessen. D.h. ist das Gehalt unter der BBMG, dann ist die Klausel wohl generell unwirksam, darüber ist es immer noch zu prüfen. (d.h. sie ist nicht pauschal zulässig, nur weil der AN mehr verdient als er verbeitragen muss)

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