Guten Tag,
eben kam ein Kollege auf mich zu. In seinem Arbeitsvertrag ist geregelt, daß monatlich ein gewissen Kontingent an Überstunden mit seinem Gehalt abgegolten ist. Er meinte im Gesetz gelesen zu haben das es sich hierbei nur um den reinen Geldwert handelt, die Zeit müsse ihm weiterhin gutgeschrieben werden. Sind mit der Klausel alle Ansprüche abgegolten oder nur die Zulagen? Ich sehe es so das damit alles abgegolten ist.
Wie ist eure Einschätzung dazu