Hallo Kollegen,
Ich habe hier den Fall, dass ein Mitarbeiter fristlos, hilfsweise fristgerecht wegen wiederholter Pflichtverletzung(AU-Bescheinigung nicht rechtzeitg abgegeben) gekündigt werden soll. Am 18.4. bat die Personalleiterin per Mail um die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung, in der sie auch die Person nannte und den Sachverhalt kurz schilderte. Allerdings waren in dieser Woche weder ich(Urlaub) noch der Stellv. BRV(krank) im Hause um die Mail zu lesen. Eine Nachfrage am Dienstag im Personalbüro konnte nicht beantwortet werden da die zuständige Person im Urlaub ist. Die Anhörung ist mir heute zugestellt worden.
Meine Frage hierzu: Gilt die 3 Tagesfrist ab Zustellung der Anhörung oder ab dem Datum in dem um die Einberufung einer BR-Sitzung gebeten wurde? Oder ab Datierung des Anhörungsbogens?