Liebe Kollegen,
Ein Arbeitgeber kann sich im ASA von einem Beauftragten vertreten lassen. Unsere Geschäftsleitung hat die FASI dazu beauftragt und den Betriebsrat dazu informiert.
Jetzt bin ich über Hinweise gestolpert, wonach eine solche Beauftragung
von Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten
ausgeschlossen sei. Googlen hilft mir nicht mehr weiter und ich habe kein ASiG mit Kommentaren. Ich habe Hinweise auf eine Quelle: Kommentare zum § 11 des ASiG von Anziger/ Bieneck und Kliesch/Nöthlichs/Wagner.
Da wir mit der FASI sehr gut zusammenarbeiten können, wäre es ziemlich blöd, wenn wir der Beauftragung widersprechen müssten. Kennt sich hier jemand aus?
Besten Dank für eure Hinweise,
Ronald Mies