Schließung der Abteilung und jetzt evtl. Abfindung für BRV

  • Hallo,

    ich bin seit letzten Jahr BRVorsitzende bei uns (ca. 80 MA) und der BR ist nicht sehr beliebt bei unserem Betriebsleiter, da wir endlich unsere Mitbestimmungsrechte einfordern. Ich selbst bin seit 2010 im BR und seit 2001 in der Firma. Nun wurde meine Abteilung geschlossen (Bestand aus 5 Personen).

    Nun sucht man für mich eine Beschäftigung. Wir sind sehr produktionslastig und ich bin/war in der Verwaltung tätig.

    1. Ich machte und mache noch nebenher die Vertretung von einem Kollegen im Vetrieb (1 Person) und werde jetzt ebenfalls im Einkauf (1 Person) als Urlaubs- und Krankenvertretung eingelernt. Zusätzlich soll ich noch mit einer 50% Stelle in eine andere Abteilung zugeteilt werden. AG findet diesen Vorschlag nicht gut und ich auch nicht.

    2. 100 % in einer Abteilung, welche von der Qualifikation nicht meiner bisherigen Tätigkeiten entspricht. In dieser Abteilung halte ich es psychisch nicht lange aus.

    3. Es wurde mir zu verstehen gegeben, dass ich mir was anderes suchen soll und der AG dies unterstütz.

    Mit wieviel % kann ich in die Verhandlung rein gehen und was ist realistisch?

    Die anderen Kollegen (kein BR) haben 0,75% erhalten.

    Danke und Grüße

  • Hallo,

    wichtig wäre auch noch dein Alter und ob du leicht etwas neues findest.

    Eigendlich bist du unkündbar. Wenn du immer wieder gewählt wirst, bist du bis zur Rente oder Auflösung der Firma in diesem Unternehmen.

    Aber grob mit minimum 2 Gehälter in die Verhandlung gehen und evtl. bei 1,5 unterschreiben.

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Für mich ist eher die Frage, ob du die Firma wirklich verlassen möchtest.

    Nach §37 V BetrVG darfst du nicht mit minderwertigeren Tätigkeiten beschäftigt werden, als die, die mit dir vergleichbare AN (zum Zeitpunkt der ersten Übernahme der BR-Tätigkeit) bei der normalen beruflichen Entwicklung, jetzt ausführen. Eine höherwertige Tätigkeit darf dir bei entsprechender Qualifikation zugewiesen werden.

    Nur wenn es keine gleichwertige oder höherwertige Tätigkeit gibt (gerichtlich überprüfbar) dann kann dir dein AG eine minderwertige Tätigkeit zuteilen. Wenn dann während deiner Amtszeit oder dem Schutzzeitraum danach eine Stelle frei wird, die deiner Qualifikation entspricht, muss der AG diese Stelle mit dir besetzen.

    Dieser Änderungskündigung würde ich aber aus Prinzip nur unter Vorbehalt zustimmen und dann vor Gericht klären lassen, ob tatsächlich keine andere Stelle vorhanden ist. Als BR müsstest du ja über die Möglichkeiten relativ gut bescheid wissen.

    Wenn es um die Abfindung geht, haben wir es in diesem Forum schon öfter diskutiert. Und da gibts die Unterschiedlichsten Meinungen. Ich würde mit der Maximalforderung in die Verhandlung gehen. Da darf ich meine gute Verhandlungsposition ausnutzen sogar Höchstrichterlich (BAG v. 21.03.2018, Az.: 7 AZR 590/16)

    Bezahlte Freistellung bis zum offiziellen (dann nur noch theoretischen) Amtszeitende plus zusätzlich 2 Monatsgehälter pro Betriebszugehörigkeitsjahr. Mal sehen, wie gerne er dich denn los haben möchte. (Dies war scheinbar auch im oben angegebenen Fall so)

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Danke für die Antworten.

    Ich bin erst 40 und habe daher noch sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

    Prinzipiell würde ich gerne bleiben, da ich ja in der Firma alles kenne und natürlich das sichere Gehalt behalten möchte. Allerdings wird es mir dann psychisch so schwer gemacht, dass ich bestimmt irgendwann freiwillig gehen würde.

  • Hallo Petra,

    nur du kennst deinen Preis.

    Fest steht, das was du bekommst muss der Arbeitgeber zahlen können und wollen.

    Fest steht weiterhin, wenn du Arbetislos wirst kann das zu einer Sperre führen.

    Ich hatte vor ca. 20 Jahren dem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht gesagt, dass ich mir einen Abfindung in 7stelliger Höhe vorstellen kann, ansonsten möchte ich weiter arbeiten und das mit meiner Qualifikation entsprechenden Tätigkeiten.

    ich bin heute noch hier beschäftigt.

    Was eine möglichkeit wäre, Summe x festlegen zum Zeitpunkt heute in einem Jahr und einen Monat. für jeden Monat den du früher gehst kommt ein halbes Monatsgehalt oben drauf. Dann bewirbst du dich, und wenn du was neues findest für den "nächsten" Monat kommt halt auf die Abfindung noch ein halbes Montagsgehalt für jeden Monat früheres Vertragsende on Top oben drauf.

    Gruß

    rabauke

  • Nun hat sich soch noch was neues aufgetan.

    Eine Kollegin im QS/QM ist schwanger und ich bekomme eine Schulung und werde erstmal dort untergebracht.

    Jetzt hat der AG mindestens 2 Jahre Zeit, sich für "danach" Gedanken zu machen.

    Grüße