BR hätte gerne Gewerkschaftseintritt

  • Hallo zusammen,

    zum Sachverhalt:

    Für den BR stellt es wohl ein Problem dar das ich als SBV-Stellvertreter (jedoch mit Vollfreistellung) nicht in der Gewerkschaft bin und hätte nun gerne das ich doch in diese Eintreten soll da sie dann weniger Probleme damit hätten mich zu den Ausschusssitzungen einzuladen und mich zu beteiligen (aussage BR).

    Ich weiß das es eigentlich klar geregelt ist suche jedoch ein paar Argumente abseits der Gesetzestexte, um dem BR zu verdeutlichen das dies so nicht rechtens ist und ausserdem wie ich meine schon fast Diskriminierend.

    Viele Dank schon im vorraus für eure Hilfe

  • Hallo,

    was hindert dich daran Gewerkschaftsmitglied zu werden? Der Beitrag von 1% deines Gehaltes? Dafür bekommst du auch umfassenden Schutz und Hilfe.

    Seid ihr Tarifgebunden?

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Zitat von Eisregen2014

    ...da sie dann weniger Probleme damit hätten mich zu den Ausschusssitzungen einzuladen und mich zu beteiligen...

    Was hat das mit Gewerkschaft zu tun???

    Oder meinst du zufällig die Sitzungen der Vertrauensleute? Da kannst du nur als Gewerkschaftsmitglied teilnehmen!

  • Hallo,

    als Mitglied einer DGB-Gewerkschaft hättest Du auch automatisch Rechtsschutz im Sozialrecht im Beitrag eingeschlossen.

    Und zumindest hier in der Region ist der DGB-Rechtsschutz fachlich meistens um Klassen besser als die Vertreter/innen des VdK.

  • Zum einen ja wir sind Tarifgebunden, mir geht es hierbei nicht um das Geld das die Gewerkschaft kostet sondern aktuell einfach um das Prinzip da die Teilnahme an den Ausschusssitzungen nichts mit der Gewerkschaftszugehörigkeit zu tun hat.

    Es geht auch rein um Ausschusssitzungen im Betrieb keine VK Sitzungen.

  • Zum einen ja wir sind Tarifgebunden, mir geht es hierbei nicht um das Geld das die Gewerkschaft kostet sondern aktuell einfach um das Prinzip da die Teilnahme an den Ausschusssitzungen nichts mit der Gewerkschaftszugehörigkeit zu tun hat.

    Es geht auch rein um Ausschusssitzungen im Betrieb keine VK Sitzungen.

  • Hallo,

    zwingen kann dich niemand.

    Aber du solltest mal darüber nachdenken, wem du Kündigungsschutz, Urlausgeld, weihnachtsgeld, Mutterschutz, Lohnfortzahlung bei Kranheit usw. zu verdanken hast.

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Hallo Eisregen,

    die Teilnahme an Ausschusssitzungen kann dir niemand verweigern und schon recht nicht, wegen einer Gewerkschaftszugehörigkeit oder eben nicht. Das Teilnahmerecht hast du von Gesetzes wegen. Hier wäre es eher ein Amtsvergehen des BRV, wenn er dich nicht lädt.

    Zu gewerkschaftlichen Veranstaltungen, wie VK-Sitzungen, Mitgliederversammlungen oder Delegiertenversammlungen bzw. zu den gewerkschaftlichen Netzwerken hast du dann aber tatsächlich keine Zugangsmöglichkeit. Auch die Unterstützung durch einen Gewerkschaftssekretär wird eher nicht stattfinden.

    Allerdings bin auch ich der Meinung, dass man gerade bei einer Funktionärsstellung in der Arbeitnehmervertretung sich sehr gut überlegen sollte, ob es wirklich sinnvoll ist, nicht bei der Gewerkschaft zu sein. Welche Vorteile das sind, haben ja bereits meine Vorredner angedeutet.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Zitat von Hubertus

    Aber du solltest mal darüber nachdenken, wem du Kündigungsschutz, Urlausgeld, weihnachtsgeld, Mutterschutz, Lohnfortzahlung bei Kranheit usw. zu verdanken hast.

    Auch die Überlegung, ob die jährlichen Lohnsteigerungen so hoch wären, wenn die Gewerkschaft 0 Mitglieder hätte kann man da ruhig mit einbeziehen.

    LG

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Es ist schon einen Unverschämtheit von euern BR so etwas zu verlangen. Unrechtens noch dazu. Durch die Wahl zum BRM unterliegt der BR dem Betriebsverfassungsgesetz. Ich kennn kein "Gewerkschaftverfassungsrecht"

    Klar haben wir den Gewerkschaften viel zu verdanken und die sind auch nötig. Aber es geht auch ohne sie.

    Gruß

  • Hallo

    Dein Teilnahmerecht an den Sitzungen ist natürlich vollumfänglich gegeben

    Aber dies hier:

    Zitat von Eisregen2014

    weniger Probleme damit hätten mich zu den Ausschusssitzungen einzuladen und mich zu beteiligen (aussage BR).

    Finde ich nicht als unverschämt. Ich lese daraus, dass er ihn natürlich Einlädt aber wenn Tarifliche Angelegenheiten in den Sitzungen besprochen werden, könnte es Probleme geben. Welche auch immer.

    Eine für mich legitime Art zur Werbung wenn auch nicht die beste.

    In großen Metallbuden geht es meist noch drastischer zu. Wie Keine Mitgliedschaft dann kein AV.

    Zitat von Rmbaer

    Ich kennn kein "Gewerkschaftverfassungsrecht"

    Es heißt zwar nicht so aber sie haben es erkämpft und verbessert. Sie sind sogar dafür gestorben!!!

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Nun, ich finde die Argumente des BR schwach.

    Auch die SBV in unserem Betrieb ist in der Gewerkschaft und ganz ehrlich, wäre Sie das nicht wäre Sie auch nicht gewählt worden, egal wie gut Sie ist.

    Einladen zu den Ausschusssitzungen muss dich der BRV, das steht nun mal fest.

    Wenn die organisierten kollegen sich aber vor den jeweiigen Sitzungen intern treffen um diese Sitzungen vorzubereiten muss er dich nicht einladen.

    Das würde ich tun. 1 Stunde vor der Ausschusssitzung fände die BR-Vorbereitung der IGM-Liste für den Ausschuss Entgelt statt. hier würden alle Beschlüsse vorberaten und besprochen.

    auf der ausschusssitzung würden dann die anstehenden Aufgaben und beschlüsse vorgestellt, gefragt ob beratungsbedarf besteht. die Wortmeldungen (die es wegen der guten Vorbereitung nicht gibt) abgefragt. Danach die Beschlüße abgestimmt und fertig.

    Dann bis du als SBV jedes mal dabei aber eine beratung findet nicht statt, weil für die Ausschussmitglieder kein Beratungsbedarf besteht.

    So funktioniert das in Betrieben, in denen mehrere Listen vertreten sind. Da dauern die Ausschusssitzung eine kurze Zeit weil die Vorbereitungssitzungen der Listen die hauptarbeit erledigen

    Gruß

    Rabauke

  • Ich finde das auch sehr sehr schwach und traurig das ein SBV Vertreter evtl. aufgrund einer nicht vorhandenen Gewerkschaftsmitgliedschaft nicht zu den Ausschusssitzungen einlädt.

    Und ja wir verdanken den Gewerkschaften sehr sehr viel aber für mich geht das gar nicht wenn die Mitgliedschaft zum Zwang wird.

    Und was mich auch noch sehr traurig macht ist das in einigen Betrieben es Fraktionssitzungen und andere Vorbereitungsitzungen gibt auf welche Arbeit gemacht wird.

    Damit kommt viel, sehr viel Politik in die Firma und der eigentliche Auftrag einer Interessenvertretung für die Mitarbeiter/innen gerät in den Hintergrund obwohl eigentlich das die Hauptaufgabe des Betriebsrates und einer SBV ist.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Zitat von suppenkasper

    Und was mich auch noch sehr traurig macht ist das in einigen Betrieben es Fraktionssitzungen und andere Vorbereitungsitzungen gibt auf welche Arbeit gemacht wird. Damit kommt viel, sehr viel Politik in die Firma und der eigentliche Auftrag einer Interessenvertretung für die Mitarbeiter/innen gerät in den Hintergrund obwohl eigentlich das die Hauptaufgabe des Betriebsrates und einer SBV ist.

    Auch wenn ich selbst gottseidank nicht in dieser Situation bin, kann ich das nur unterschreiben. Auch wenn es unterschiedliche Listen gibt, haben diese (meistens) das selbe Ziel, das Wohl der MA. Natürlich gibt es hier auch schwarze Schafe (AG Listen) aber bei den meisten Listen geht es aber nur um unterschiedliche (gewerkschafts-)politische Sichtweisen, die nur sehr bedingt etwas in der BR-Arbeit zu suchen haben. Normalerweise sollte man versuchen trotzdem zum Wohle der MA zusammenarbeiten, denn auch Mitglieder anderer Listen wurden von ihnen gewählt.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand