Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den
Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche,
die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte
genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass
auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Notwendig
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise
sicherheitsrelevante Funktionalitäten. Außerdem können wir mit dieser Art von Cookies ebenfalls
erkennen, ob Sie in Ihrem Profil eingeloggt bleiben möchten, um Ihnen unsere Dienste bei einem
erneuten Besuch unserer Seite schneller zur Verfügung zu stellen.
Statistik
Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für
Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen
und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.
Einladung zur Betriebsversammlung zur Wahl Wahlvorstand durch "Leitenden Angestellten"
in unserem Betrieb mit 65 MA gibt es keinen Betriebsrat. Nun hat die Einladung zur Betriebsversammlung zur Wahl Wahlvorstand ein Kollege mit unterzeichntet, der von der Geschäftleitung als Leitender Angestellter bezeichnet wird. Unser Anwalt meint aber er sei kein Leitender Angestellter im Sinne des Betriebsverfassungsrechtes. Kann die Einladung trotzdem gültig sein?
Nach einem kurzen Blick in den Fitting komme ich zu der Auffassung, dass, sollte er letztlich doch leitender Angestellter sein, er zwar nicht hätte einladen dürfen, gleichwohl dadurch aber weder die Einladung noch die Wahl nichtig würden.
Sprich - macht euch keinen Kopf. Und wie der §§reiter schon richtig meinte: wenn euer Anwalt das entspannt sieht, solltet ihr das auch können.
dann dankt doch eurem Arbeitgeber, dass er euch bei der Wahl des Wahlvorstandes eines BR unterstützen will, wenn er schon mit zur Wahlversammlung einlädt ;).
Dann einen Blumenstrauss als Dank nach der Wahl überreichen und fertig.
vielen Dank für die schnellen Antworten. Bin mehr als positiv überrascht !!!
@ Paragraphenreiter: Danke für die Unterstützung. Tut gut! Und ja, wir vertrauen dem RA, aber eine 2te Meinung hole ich gern ein ... @ Moritz: Fitting toller Hinweis. Besonderen Dank! Hab ich an den Anwalt weitergegeben und Kollegen sind begeistert. .. @ Rabauke: Mein Fehler. Der angeblich LA ist nicht der Arbeitgeber, sondern auch betroffen und die Geschäftsleitung versuchts auf diesen Weg. Leider keine Blumen ...