BV contra abgegoltene Überstunden im Arbeitsvertrag

  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,

    wir sind gerade dabei das Arbeitszeitkonto neu zu regeln. Was ist denn mit den Mitarbeitern, die in Ihren Arbeitsverträgen stehen haben daß sagen wir 20 Stunden im Monat mit dem Gehalt abgegolten sind. Eine BV welche die Überstunden ab der ersten Stunde regelt wäre ja günster für die Mitarbeiter anstatt 20 Stunden im Monat in den Wind zu schießen. Wäre diese Klausel dann hinfällig?

  • Vermutlich ja - womöglich nein...

    SCNR

    Das steht und fällt tatsächlich damit, ob die Regelung günstiger ist oder nicht, bzw. was genau geregelt wird.

    Im Übrigen könnte eine BV auch einen Ausnahmetatbestand für bestimmte AN formulieren. Deswegen lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Im Vorschlag zur BV steht drin alle Mitarbeiter, das schließt ja auch die MA ein, die eine solche Klausel im Vertrag haben.
    Geregelt werden soll u.a. die MA können wählen ob die Zeit bezahlt wird oder ob die Stunden auf das Konto gehen. Daß die Zeit mit dem Basislohn auf das Zeitkonto geschrieben wird und die Zuschläge ausbezahlt werden. Die höhe der Mehrarbeitszuschläge. Die Ober- und Untergrenzen usw.

  • Das klingt in der Tat so, als wäre die Regelung im Arbeitsvertrag damit obsolet.

    Die Frage ist jetzt halt, wollt ihr das Thema im Vorfeld ansprechen und damit späteren Ärger vermeiden (auf die Gefahr hin, dass der AG auf dumme Gedanken kommt) oder lasst ihr es einfach drauf ankommen und streitet euch später?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Da sich unser AG immer so darstellt, als hätte er die Weisheit mit Löffeln gefressen würden wir ihn gerne ins offene Messer rennen lassen. Der Nachteil wäre, daß die Mitarbeiter dann sicherlich den Anspruch individualrechtlich geltend machen müssen.

  • Zitat von Club-Mate

    Der Nachteil wäre, daß die Mitarbeiter dann sicherlich den Anspruch individualrechtlich geltend machen müssen.

    Prinzipiel klar! Wobei ich mir immer wieder denke, dass es eigentlich möglich sein müsste als Betriebsrat eine Klage einzureichen, mit dem Antrag, dass der AG künftig sich an die BV zu halten hat und auch an Personen mit einer einzelvertraglichen Regelung die Überstunden auszubezahlen. Dies hilft zwar dann dem einzelnen nicht, aber der Arbeitgeber wäre ja dann gezwungen.

    Gibt es da jemanden, der da schon Erfahrungen damit gemacht hat?

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand