Hallo Kolleginnen und Kollegen,
wir sind gerade dabei das Arbeitszeitkonto neu zu regeln. Was ist denn mit den Mitarbeitern, die in Ihren Arbeitsverträgen stehen haben daß sagen wir 20 Stunden im Monat mit dem Gehalt abgegolten sind. Eine BV welche die Überstunden ab der ersten Stunde regelt wäre ja günster für die Mitarbeiter anstatt 20 Stunden im Monat in den Wind zu schießen. Wäre diese Klausel dann hinfällig?