"BEM" beim Betriebsarzt

  • Hallo,
    ein Kollege möchte im Rahmen des BEM einen Betriebsarzt hinzuziehen. Er bekommt einen Termin in der auswärtigen Praxis des Arztes und will mich gerne dabei haben. Ich möchte ihn natürlich untersützen.
    Meine Fragen:
    1. Ist dieser Außentermin ein offizieller Bestandteil des BEM ? (Der Arbeitgeber möchte nicht daran teilnehmen)
    2. Darf ich den Kollegen zum Betriebsarzt im Rahmen meiner BR- Tätigkeit begleiten ?

  • der Arbeitgeber muss daran teilnehmen!

    wenn der Betriebsarzt auswärts eine Praxis hat dann findet zur Not das BEM auch auswärts statt.

    Das BEM muss der Arbeitgeber dokumentieren

    Ein BEM ohne Arbeitgeber ist kein BEM im Sinne des SGB IX

    was macht das auch für einen Sinn, wenn er zum Betriebsarzt geht, dort festgestellt wird, dass der Arbeitsplatz angepasst werden muss, aber der AG nicht dabei ist und somit nicht protokolliert werdne kann, dass der Arbeitsplatz die ursache für die ständige AU ist?

    Da der BR auch mit dem Betriebsarzt zusammen arbeiten muss ist auch ein begleiten der Mitarbeiter hin zum betriebsarzt wenn diese das denn wünschen eine Aufgabe des BR (aus meiner Sicht) und die zeit dorthin bezahlte Arbeitszeit sowohl für den MA wie auch für den BR (auch aus meiner Sicht).

    Der Betriebsarzt ist nun mal eine Anforderung aus dem Gesetz und gehört zum Arbeitsschutz.

    Gruß

    rabauke

  • Zitat von Rabauke

    Da der BR auch mit dem Betriebsarzt zusammen arbeiten muss ist auch ein begleiten der Mitarbeiter hin zum betriebsarzt wenn diese das denn wünschen eine Aufgabe des BR (aus meiner Sicht) und die zeit dorthin bezahlte Arbeitszeit sowohl für den MA wie auch für den BR (auch aus meiner Sicht).Der Betriebsarzt ist nun mal eine Anforderung aus dem Gesetz und gehört zum Arbeitsschutz.

    Da schauen wir mal wieder in die selbe Richtung. Und auch sonst kann ich dem Beitrag vom Rabauken nur zustimmen.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Keine Ahnung, ob das juristisch haltbar ist, aber exakt so würde ich das auch verargumentieren.

    Wie war das? Erst mal machen - entschuldigen kann man sich hinterher immer noch... ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Grundsätzlich sehe ich das auch wie der Rabauke, allerdings bin ich mir aufgrund von Tor's ursprünglicher Frage nicht sicher, ob man das so pauschal sagen kann.

    Wir haben schon häufiger in BEM-Erstgesprächen mit AN, AG und BRM beschlossen den AN mit seinen aktuellen Befunden von Haus- und Facharzt zum Betriebsarzt (in seine auswärtige Praxis) zu schicken, damit dieser die Befunde beurteilt und evtl. weitere Untersuchungen durchführt. Selbstverständlich war bei diesem Termin weder der AG noch ein BRM anwesend, da es hier ganz konkret um die medizinischen Daten des AN geht, die weder den AG noch den BR etwas angehen.

    Anschließend trifft man sich dann zu einem weiteren Gespräch mit AN, AG, BRM und Betriebsarzt um die Situation, Prognose und mögliche Maßnahmen zu besprechen.

    Wie das BEM-Verfahren bei Tor funktioniert weiß ich natürlich nicht. Die Frage ist, was ist der Zweck des Besuchs beim Betriebsarzt und warum will er ein BRM dabei haben? Wenn hier tatsächlich Maßnahmen besprochen werden sollen, müssen AG und BRM selbstverständlich mit. Wenn der AN allerdings lediglich zur Untersuchung und Befundbesprechung zum Betriebsarzt geht und gerne sein lieblings BRM mitnehmen möchte um ihm beim Blut abnehmen die Hand zu halten, ist das sicher keine BR-Arbeit.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Hallo,

    wenn es sich um den vom Betrieb bestellten Betriebsarzt bzw. betriebsärztlichen Dienst handelt, könnte eine Begleitung zur BR-Arbeit gehören.

    wenn es sich aber um einen vom AN selbst benannten Arbeitsmediziner handelt, sehe ich keinerlei Grundlage für BR-Arbeit.