Hallo in die Runde, als neuer Betriebsrat überarbeiten wir derzeit die BVen.
In der BV IT ist unter anderem geregelt, dass der AG das Passwort in Abstimmung mit dem Teamleiter eines AN zurücksetzen kann für den ungewöhnlichen Fall, dass der AG auf die IT-Systeme des AN Zugriff braucht, bspw. bei längerer Krankheit.
Um hier Mißbrauch zu verhindern, soll das nun auch in Abstimmung mit dem BR passieren. Dies wird jedoch noch abgelehnt, aber da es sich um personenbezogene Daten handelt, bin ich schon der Meinung, dass der BR ein MBR hat. Ich tue mich jedoch schwer, vernünftig zu argumentieren.
Könnt Ihr helfen?
Vielen Dank und Grüße