Darf der AG Personen die Krank waren namentlich gegenüber der Belegschaft nennen ?

  • Hallo zusammen,

    Ich bin neu hier im Forum und auch erst seit der Amtzeit 2018 ein Betriebsrat und hätte gerne eure Meinung zu folgender Sachlage.

    (Dies ist als Diskussion aufgekommen, da es so in einem anderem Unternehmen vorgekommen ist)

    Ein Betrieb schickt an eine seiner Abteilung eine Mail in der unter anderem
    folgende Informationen enthalten sind :

    .. durch erhöhte Ausfallzeiten ,

    Krankheit : Name, Name , ...
    Urlaub : Name, Name , ...
    Elternzeit : Name , Name , ...
    Schulung : Name, Name, ...

    kam es zu Engpässen ...

    Meiner Meinung nach geht die namentliche Nennung von Mitarbeitern innerhalb der Abteilung (egal ob groß oder klein) unter dem Punkt Krankheit gar nicht, Elternzeit würd ich auch kritisch sehen.

    Zuerst würden mir hier Vertöße gegen die EU-DSGVO einfallen :

    Art. 5 / 1-2 DSGVO Datenschutz nach dem Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit

    1b) Zweckbindung
    (wurde diese Verwendung der Daten so festgelegt ?)
    (haben die AN eine Einwilligung zu dieser Datenverarbeitung und Weitergabe an Dritte zugestimmt ?)
    (Vom AG die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung in dieser Form anfordern ?)


    Art. 9 / 1 DSGVO Verbot der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

    ( Krankheit und hier mit namentlicher Nennung gehört meiner Meinung nach zu den besonderen personenbzogenen Daten und unterliegen
    höheren Datenschutzpflichten. Diese Informationen einer größeren Gruppe an Personen zugänglich zu machen m.E. ein grober Verstoß )

    2 a-j)
    ( m.E. nach trifft keiner der Gründe zu um diese besonderen personenbezogenen Daten in der dargestellten Weiße zu verarbeiten / kommunizieren)


    Ich denke hier kann sowohl der AN als auch ein evtl. vorhandener BR an den Verfasser der Mail als auch an den AG und Datenschutzbeauftragen, herantreten
    und die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung anfordern (Art. 5 und Art. 9) und wenn diese nicht ausreichend sind (davon gehe ich im Moment aus)
    auf Unterlassung zu pochen.


    Was meint Ihr ?
    Welche anderen Gesetze sind relevant ?

    Gruß
    Andreas