Betriebliche Altersvorsorge: Anpassung der Beiträge unterschiedlich zwischen Tarif-MA und ATs

  • Hallo zusammen,

    unsere Firma gewährt allen Mitarbeitern eine allein durch die Firma getragene Altersvorsorge. Dazu bezahlt der Arbeitgeber für Tarifmitarbeiter jährlich einen festen Betrag in die Altersvorsorge ein. Dieser Beitrag ist nun schon seit mehreren Jahren nicht angepasst worden.

    Für Aussertarifliche Mitarbeiter wird ebenfalls jährlich ein Betrag in die Altersvorsorge einbezahlt, allerdings ist deren Beitrag ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens der Mitarbeiter. Das heißt, dass sich bei ATs jede Gehaltserhöhung auch auf den Einzahlungsbetrag in die Altersvorsorge auswirkt.

    Ich persönlich sehe hier eine Ungleichbehandlung, die ich allerdings nicht direkt aus dem AGG ableiten kann, da sich hier spezifisch auf Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität" bezogen wird.

    Ich hätte noch §75 BetrVG als Ansatz, da hier auch die gewerkschaftliche Betätigung genannt wird.

    Wie ist das ggf. in eurem Betrieb, wenn ihr eine rein betriebliche Altersvorsorge habt?

    Seht ihr andere Möglichkeiten eine Gleichbehandlung zwischen Tarifmitarbeitern und außertariflichen Mitarbeitern zu erreichen?

  • Ja es ist eine Ungleichbehandlung, aber halt eine begründete.

    Und ja es ist bei uns auch so, dass es diffenzierte Angebote des AG zur betrieblichen Altersvorsorge für Tarif und AT gibt.

    Und ehrlich - ich finde da auch nix schlimes dran.

  • OK, aber wie sieht die Begründung dazu aus?
    Differenziert sind die Angebote bei uns auch dahingehend, dass die Höhe grundsätzlich anders ausfällt. Mein Problem liegt aber nicht in der Höhe der Einzahlung, sondern darin, dass es für Tarif MA keine geregelte Anpassung gibt. Die Tarif MA sind so erst einmal auf den guten Willen des AG angewiesen, der sich seit einigen Jahren nicht zeigt...

  • Wir sind IGBCE - Chemie und bei uns ist die betriebliche Altervorsorge im Tarifvertrag geregelt. Und die Höhe handelt die Gewerkschaft aus.

    Und auch da gab es Jahre wo sich nichts geändert hat in der Höhe, weil es in dem Tarifjahr halt nicht Schwerpunktthema war. In anderen Jahen wurde ein Demografie - TArifvertrag verhandelt in dem bestimmte Beträge durch BV auf verschiedne Themen verteilt werden konnten z.b. Altervorsorge oder Berufsunfähigkeitsversicheung oder Alterszeit.

    Und die Begründung ist halt das es unterschiedliche Gruppen sind - dafür können AT auch durchaus andere negative Punkte haben (z.B. geringe Überstundenvergütungen weil ein Teil abgegolten ist)

    Auf welcher Rechtsgrundlage zahlt Eurer AG denn - Tarifvertrag oder habt ihr eine BV zum Thema Altervorsorge verhandelt?

  • Es gibt eine BV aus Zeiten in denen wir noch zu einem großen Konzern gehörten. Seit knapp 5 Jahren sind wir nun eigenständig. Geregelt ist in einer Alt-BV, dass der AG jedes Jahr neu über die BSAV-Beiträge aller MA entscheidet. Faktisch haben wir aber den Zustand, dass ATs eine Regelung haben, dass sich der Beitrag prozentual am Einkommen orientiert und damit faktisch jährlich erhöht wird, Tarif MA aber keine Erhöhung erhalten.

  • Zitat von Sivantix:

    Faktisch haben wir aber den Zustand, dass ATs eine Regelung haben, dass sich der Beitrag prozentual am Einkommen orientiert und damit faktisch jährlich erhöht wird, Tarif MA aber keine Erhöhung erhalten.

    Und wie schon geschrieben wurde, was ist daran falsch oder verwerflich?

    Auf der anderen Seite erhalten die Tarifmitarbeiter/innen auch jedes Jahr mehr Gehalt in Form ihrer Tariferhöhung, während die AT-Mitarbeiter/innen ggf. jahrelang auf ihrem Stand bleiben.

    Gehe mal davon aus, dass es bei AT-Verträgen eben nicht jährlich zu Erhöhungen kommt, ganz im Gegenteil.

    Versucht ihr hier auch was zu machen?

  • Nun ja, es gibt ja mindestens den Mindestabstand zum Tarif und bis dato hatten wir die Situation nicht, dass es für ATs keine Erhöhung gab. Aber wie auch immer, es geht mir nicht um die absolute Zahlung, sondern um die Regelung der Anpassung. Es kann ja auch einem Tarif MA passieren, dass seine Leistungszulage gekürzt wird, was in meinem Augen deinem Einwand entspricht. Also was ist falsch daran für beide Gruppen die gleiche Dynamik anzusetzen?

    Es ist für mich schon ein gravierender Unterschied ob es eine vereinbarte Regel zur Beitragsdynamik gibt oder ob man schlichtweg vom guten willen des AG abhängig ist.

  • Zitat von Sivantix

    Es ist für mich schon ein gravierender Unterschied ob es eine vereinbarte Regel zur Beitragsdynamik gibt oder ob man schlichtweg vom guten willen des AG abhängig ist.

    Das kann ich zwar verstehen, aber das hier

    Zitat von Sivantix

    Geregelt ist in einer Alt-BV, dass der AG jedes Jahr neu über die BSAV-Beiträge aller MA entscheidet.

    gibt ihm genau die Möglichkeit. (Denn die Beiträge nicht zu erhöhen ist auch eine (zulässige) Entscheidung. :( )

    Wäre für mich ein Thema, auf das ich den WiA ansetzen würde, mit der Bitte mal zu prüfen, welchen Aufwand der AG hier für welchen Anteil der AN betreibt. Das kombiniert mit evtl. gesteigerter Produktivität könnte aufzeigen, dass die, die die Arbeit machen nicht davon profitieren...

    Was ich damit sagen will: ich sehe hier nur einen politischen Ansatz, keinen juristischen.

    Die Frage ( die ihr euch stellen und für euch beantworten müsst) ist doch: was passiert, wenn ihr versucht hier zuviel Druck auf den AG auszuüben? Könnte er dann auf die Idee kommen ganz auszusteigen? Wäre es das wert?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Sehr gute Fragen Moritz, aber genau hier würde ich auch ansetzen.

    Zitat von Moritz

    gibt ihm genau die Möglichkeit. (Denn die Beiträge nicht zu erhöhen ist auch eine (zulässige) Entscheidung. )

    Ich sehe eine ungleiche Behandlung darin, dass es für ATs eine allgemeine Definition gibt, wie angepasst wird, für Tarifler nicht. Laut BV müßte der AG aber für beide Gruppen von Jahr zu Jahr bewerten ob es eine Anpassung gibt oder nicht. Das tut er aber für ATler nicht, da es für ATler diese allgemeine Regel der prozentualen Kopplung gibt. Würde der AG für beide Gruppen von Jahr zu Jahr entscheiden, wäre es sicher auch nicht zu erklären warum ATler eine Erhöhung bekommen Tarifler aber nicht.

    Diese Prinzip wird schon lange gelebt, widerspricht aber eigentlich der BV.

    Zu deiner letzten Frage hätte ich das folgende Statement als Auszug von folgender Internetseite: https://www.deutsche-anwaltsho…itsrecht/gleichbehandlung

    Verstößt ein Arbeitgeber gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz hat der betroffene Arbeitnehmer einen Anspruch auf die erbrachte Leistung. Es handelt sich hierbei um eine „Korrektur nach oben“. Statt die jeweilige Leistung – zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld – einfach allen zu streichen, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, es allen auszuzahlen.

  • Zitat von Sivantix

    Verstößt ein Arbeitgeber gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz hat der betroffene Arbeitnehmer einen Anspruch auf die erbrachte Leistung. Es handelt sich hierbei um eine „Korrektur nach oben“. ...

    Das ist ja richtig. Die Frage ist nur: wenn sie doch alle gleich sind, warum sind die einen dann Tarif und die anderen AT? Hat der AG damit nicht ausreichend genug dokumentiert, dass er diese AN ganz bewusst nicht gleichbehandeln will?

    Dein Ansatz wäre der richtige, wenn es darum ginge, das einzelne (oder Gruppen von) Tarif AN anders behandelt würden.

    Zitat von Ohadle

    Und die Begründung ist halt das es unterschiedliche Gruppen sind

    Ich wünsche dir da sicher Erfolg, aber sehen tu ich das nicht... (aber wie sagte ein schlauer Mensch mal: wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren...)

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  • Vielen Dank für eure Beiträge! Es hilft durchaus eine etwas andere Sicht auf die Dinge zu erhalten und bringt mich auch zum nachdenken und neu sortieren.

    Trotzdem sitzt dieses Thema immer noch quer bei mir im Kopf.

    Ich verstehe von euren Beiträgen, dass ihr es OK und dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht widersprechend findet, dass ATler bedingt durch eine prozentuale Kopplung an das Einkommen jährlich eine Anpassung der Beiträge zur Altersvorsorge erhalten, Tarifler aber nur, wenn der AG dies explizit beschließen würde.

    Habe ich das so richtig zusammengefasst?

  • Moin Sivantix,

    es ist halt rechtlich nicht zu beanstanden. Ob das - vom Gefühl her - ok ist, muss jeder für sich entscheiden. Ganz persönlich sößt mir auch mir die unterschiedliche Handhabung zwischen Tarif und AT auf. Wir haben das auch in anderen Bereichen

    (Arbeitszeit (Langzeitkonten/ Altersfreizeiten)/ Bonus / BUC / betr. Altervorsorge / Urlaubsgeld / ) aber durchcuas auch mal positver für die Tarif Mitarbeiter.

    DAs liegt halt daran, das im TArif schon viel geregelt ist und der AG da nicht alles 1 zu1 an für die AT übernimmt (weil er es nicht übernehmen muss)

    Als BR kann man da bei jedem Thema immer nur wieder versuchen, es zumindest gleich oder ähnlich zu gestalten.

    Man kann sich ja auch fragen, warum wird die Unterscheidung zwischen TArif und AT überhaupt gemacht, da kommt man da aber schon zu der Historie der Tarifpolit etc.

  • Zitat von Sivantix

    Habe ich das so richtig zusammengefasst?

    Was mich angeht - nicht wirklich.

    Zitat von Sivantix

    dass ihr es OK

    OK hieße (für mich), dass ich da keinen Handlungsbedarf sehe. Den sehe ich durchaus, weil ich, genau wie du, der Meinung bin, dass wenn doch alle am Betriebsergebnis beteiligt sind, auch alle vom Erfolg profitieren sollten. Das ist aber meine ethisch/politische Sicht der Dinge.

    Zitat von Sivantix

    dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht widersprechend findet

    Das ist der juristische Ansatz und da zeigt mir die Erfahrung: der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt immer nur bei gleichen Voraussetzungen. Und die sehe ich bei Tarif/AT nicht gegeben. (Irre mich da aber gerne!)

    (Ich sehe gerade in den paar Sekunden zwischen Lesen und Antworten hat Ohadle schon durchaus ähnliches geschrieben.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Vielen Dank an euch für eure Beiträge!

    Ich werde das Thema weiter verfolgen und versuche nun trotzdem mein Glück erst einmal bei unserer Beschwerdestelle nach AGG. Mal sehen, was passiert.