Hallo zusammen,
unsere Firma gewährt allen Mitarbeitern eine allein durch die Firma getragene Altersvorsorge. Dazu bezahlt der Arbeitgeber für Tarifmitarbeiter jährlich einen festen Betrag in die Altersvorsorge ein. Dieser Beitrag ist nun schon seit mehreren Jahren nicht angepasst worden.
Für Aussertarifliche Mitarbeiter wird ebenfalls jährlich ein Betrag in die Altersvorsorge einbezahlt, allerdings ist deren Beitrag ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens der Mitarbeiter. Das heißt, dass sich bei ATs jede Gehaltserhöhung auch auf den Einzahlungsbetrag in die Altersvorsorge auswirkt.
Ich persönlich sehe hier eine Ungleichbehandlung, die ich allerdings nicht direkt aus dem AGG ableiten kann, da sich hier spezifisch auf „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität" bezogen wird.
Ich hätte noch §75 BetrVG als Ansatz, da hier auch die gewerkschaftliche Betätigung genannt wird.
Wie ist das ggf. in eurem Betrieb, wenn ihr eine rein betriebliche Altersvorsorge habt?
Seht ihr andere Möglichkeiten eine Gleichbehandlung zwischen Tarifmitarbeitern und außertariflichen Mitarbeitern zu erreichen?