Hallo,
wir hatten in unser gestrigen Sitzung ein Diskussionsthema, was nicht meine Auffassung war.
Sachverhalt: Wir mussten über eine ordentlich gelaufene Stellenausschreibung entscheiden. Nun sind wir ein Unternehmen mit unter 300 Mitarbeitern. Das heisst, ich kann bei einer Zustimmungsverweigerung nicht nach Auswahlkriterien gehen (mindestens 500 Mitarbeiter). Also kann ich eigentlich, wenn die anderen Verweigerungsgründe nicht vorliegen, nur zustimmen.
Jetzt sagte einer aus meinem Gremium, dass er sich der Stimme enthält, da er mit der Person, welche die Stelle bekommen soll, persönlich nicht einverstanden ist. Ich habe ihm erklärt, dass das persönliche Empfinden im BR nichts zu suchen hat. Er lies sich auf diese Diskussion nicht ein und blieb bei seiner Meinung.
Nun bin ich etwas unsicher. Meiner Meinung nach ist eine Stimmenenthaltung bei einer Stellenbesetzung nicht möglich, wenn die Voraussetzungen so sind, wie in Absatz 1 beschrieben. Es gibt doch eigentlich nur ein ja oder nein (nein bei Erfüllung der Zustimmungsverweigerungspunkte)?! Oder liege ich mit meiner Meinung falsch?
Mein Gedanke ist nämlich, wenn sich mehrere der Stimme enthalten und es dann möglicherweise zum "nein" kommt, welche Begründung hätten wir dann gegenüber dem Arbeitgeber.
Purzel93