Hallo
Ein Mitarbeiter möchte zu einem Gespräch mit dem Betriebsrat seinen Anwalt mitnehmen. - Warum, ist nicht bekannt.
Frage: Hat der Mitarbeiter ein Recht darauf, dass sein Anwalt dabei ist?
Im Bereich Personalgespräche gibt es hierzu eine Vielzahl eindeutiger Darlegungen, aber im BetrVG sind die Quellen weniger Umfangreich; ich hab adhoc gar nichts gefunden.
MfG
Mike