Hat ein Mitarbeiter ein Recht darauf, dass sein Anwalt bei Gesprächen mit dem BETRIEBSRAT! dabei ist.

  • Hallo

    Ein Mitarbeiter möchte zu einem Gespräch mit dem Betriebsrat seinen Anwalt mitnehmen. - Warum, ist nicht bekannt.
    Frage: Hat der Mitarbeiter ein Recht darauf, dass sein Anwalt dabei ist?

    Im Bereich Personalgespräche gibt es hierzu eine Vielzahl eindeutiger Darlegungen, aber im BetrVG sind die Quellen weniger Umfangreich; ich hab adhoc gar nichts gefunden.

    MfG

    Mike

  • im BR-Büro hat der BR Hausrecht.

    Wenn der BR keinen Anwalt einlädt dann hat der auch keinen Zutritt ins BR-Büro.

    die Frage ist, worum geht es und ist der BR bereit mit dem Anwalt zu sprechen.

    Wenn nein, dann nein.

    Es gibt keinen Rechtsanspruch eines Mitarbeiters zu Gesprächen mit dem BR einen Anwalt hinzuzuziehen (meines Wissens). Gespräche von Mitarbeiter und Juristischen Mitarbeitervertretern (Anwälten) führt der der Mitarbeiter im dem Arbeitgeber und den juristischen Beistand des Arbeitgebers.

    gruß

    Rabauke

  • Hallo Mike,

    ich denke nicht, dass der Mitarbeiter ein Arecht auf Anwesenheit eines Anwaltes hat.

    Allerdings sehe ich auch keinen Grund dafür, weshalb es ihm untersagt werden sollte, einen Anwalt mit in das Gespräch zu nehmen.

    Allerdings hat der Arbeitgeber auf dem Firmengleände das Hausrecht und könnte es unter Umständen auch untersagen, dass der Anwalt des Kollegen auf das Firmengelände kommt.

    Auch du als BR hast in deinem Büro das Hausrecht und könntest theoretisch zum Anwalt sagen: "Du kommst hier nicht rein!" Was aber in meinen Augen keinen Sinn macht. Man möchte ja die Mitarbeiter in ihren Anliegen unterstützen.

    Ich gehe mal davon aus, dass es um eine personelle Maßnahme geht, gegen die sich der Kollege wehren möchte und der Anwalt hierzu ein paar Fragen hat, die er gerne stellen möchte. Allerdings würde ich an deiner Stelle nochmals mit dem Kollegen reden, um welches Thema es bei dem Gespräch gehen soll.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Ein Recht auf einen Anwallt kenne ich nur im Strafrecht.

    Aber den BR um ein Gespräch zu bitten ohne das ein Thema genannt wurde, lehne ich auch ab. Ob mit oder ohne Anwalt. Ich will ja nicht unvorbereitet dort ins Gespräch gehen.

  • Ein MA möchte den BR sprechen 8den geamten?) und möchte dazu einen Anwalt mitnehmen aber das Thema nicht nennen?

    Also das Gespräch endet damit, dass ich als BRV die Aussage verweigere :evil:

    Scherz beiseite - was soll dabei anderes rauskommen, als das der Anwalt irgenwelche Forderungen an den BR stellt: z.B: ihr müsst so und so beschließen, dass mein Mandant das undas rausbekommt oder er will Unterlagen wie der BR beschlossen hat oder ähnliches und da kann ich als BRV doch nur sagen - Wir besprechen das im Gremium und Sie Herr Anwalt bekommen Bescheid.

    Und den MA nach der Thematik fragen (Im Vorfeld, was da auf den BR zukommt würde ich sowieso.

  • Zitat von Ohadle

    Scherz beiseite - was soll dabei anderes rauskommen, als das der Anwalt irgenwelche Forderungen an den BR stellt: z.B: ihr müsst so und so beschließen, dass mein Mandant das undas rausbekommt oder er will Unterlagen wie der BR beschlossen hat oder ähnliches und da kann ich als BRV doch nur sagen - Wir besprechen das im Gremium und Sie Herr Anwalt bekommen Bescheid.

    Hallo Ohadle,

    ich bin gegenüber dritten nicht Auskunftsberechtigt. Warum also soll ich einen Anwalt eines Mitarbeiters über irgendwas bescheid geben?

    Nein, der Anwalt bekommt von mir nichts da er kein Mitarbeiter des Betriebs ist, ein leitender Angestellter seines Betriebes und damit Arbeitgeber ist und damit sicher nicht von mir in irgendeiner Form Infos bekommt oder vertreten wird.

    Wenn der Anwalt was möchte, dann kann er den MA sagen, was er möchte und den MA bitten diese Aufkünfte über den BR zu bekommen. Wenn ich dann als BR Auskunft hierüber gebe, gebe ich diese maximal den Mitarbeiter.

    Nachher verklagt noch der Anwalt den BR wegen ich weis nicht was, weil er das doch mit dem BR so abgesprochen hat und ich muss dann in Haftung treten weil mein Arbeitgeber hier die Anwaltskosten des BR nicht tragen wird und möchte, da hier Dritte den BR verklagen die mit dem Betrieb nichts zu tun haben.

    Nein, in mein Büro kommt kein Anwalt eines MA rein und solange ich nicht weis, worum es geht, erst Recht nicht werden absprachen mit dritten zu Mitarbeiters geführt.

    Ich hatte schon Anrufe von Anwälte wegen einer angeblichen falschen Darstellung der Tätigkeit eines Mitarbeiters in einem Gleichstellungsantrag die ich doch abzuändern hätte.

    Den Anwalt habe ich klar und deutlich gesagt, gehen Sie vor das passende Gericht und klären Sie das ganze auf juristischen Weg. Ich bin nicht ihr Ansprechpartner und ändere nichts.

    gruß

    Rabauke

  • Es sei denn, Sie sind vor Gericht oder bei der Unterzeichnung einiger wichtiger Verträge, bei denen Sie Rat brauchen, dann natürlich nicht. Bei einem solchen Gespräch sehe ich gar nicht, warum der Mitarbeiter so sehr einen Anwalt braucht, vielleicht wurden ihm die Gegenstände des Gesprächs nicht erklärt, so dass er sich entschloss, seine Rechte gegen einige

  • Hallo deirdrLYMAN12,


    hast du dir das Datum angesehen, von wann dieser Thread stammt?


    Das ist ja Leichenschändung was du da betreibst.


    Trotzdem erst einmal herzlich willkommen in diesem Forum.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Haha, na so alt ist der Thread auch nicht. Besser spät eine Antwort als nie, oder? Wenn jemand das Gefühl hat, er braucht beim Betriebsrat einen Anwalt dann soll er ihn doch mitnehmen. Manchmal braucht man sogar bei seiner eigenen Familie einen Anwalt, zum Beispiel wenn es um Erbrecht oder Scheidung geht. Das Feld wurde sogar rechtlich in das Gebiet eingegrenzt. Manchmal ist es besser, einfach vorzusorgen. Dann ärgert man sich später nicht. Es ist schade, doch so ist die Welt nunmal.

  • Na eine Frage zwei Jahre später zu beantworten finde ich schon ziemlich be.......



    Und die Antwort bleit immer noch die Gleiche..... es gibt keinen Rechtsanspruch, dass ein Anwalt mitgenommen werden darf.


    Ne Antwort zu löschen macht es jetzt auch nicht intelligenter.... :/

    Einmal editiert, zuletzt von schwede12 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von schwede12 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Sorry, ich habe den Beitrag im Holperbus auf dem Handy bearbeitet und bin dabei grobmotorisch auf ein paar falsche Knöpfchen gegrapscht... :S


    Aber die Strategie kenne ich inzwischen auch: Neuer User meldet sich an und gibt vor, er hätte Ahnung und wolle mitdiskutieren. Dazu gräbt eine Threadleiche aus und sagt 1 oder 2 nichtssagende Sätze dazu. Jemand reagiert und im zweiten Posting folgt dann Werbung... :cursing:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)