Hallo,
eins vorweg: Ich weiß, dass es hier im Forum und im restlichen Internet genügend Anleitungen und Beispiele zur Berechnung der Urlaubsabgeltung gibt, die meist auf folgendem Ansatz beruhen:
Quartalsbruttogehalt / 13 Wochen / 5 Arbeitstage pro Woche * Anzahl Resturlaubstage
(Das ganze gibt's hier und dort auch mal auf Monats oder Jahresbasis, was aber am Prinzip der Berechnung nichts ändert.)
Auf den ersten Blick scheint das auch eine sinnvolle Berechnung zu sein, doch hat man nach meiner Meinung eine Sache ganz außer Acht gelassen:
In der Berechnung wird der Urlaub, der einem in diesem Zeitraum zusteht, vergessen. Man bekommt ja nicht das ganze Quartal über x€/Woche für eine 5 Tage-Woche, sondern hat ja in diesem Zeitraum auch einen Anspruch auf etwa ein viertel des Jahresurlaubs. Dementsprechend würde man ja nicht ganze 13 5-Tage-Wochen für das Geld arbeiten, sondern nur zum Beispiel 12 Wochen. Und somit würde der Arbeitnehmer weniger Geld bekommen als ihm eigentlich zusteht.
Stark vereinfachtes Beispiel:
Jahresurlaub: 125 Tage (damit die Differenz deutlicher wird).
Arbeitstage im Jahr: 250 Tage (5-Tage-Woche).
Jahresbruttogehalt: 120.000€
Der Arbeitnehmer nimmt den gesamten Urlaub NICHT und geht stattdessen arbeiten.
Nach der überall vorgeschlagenen Methode ist ein Arbeitstag bzw. ein Urlaubstag 30.000€/13 Wochen/5 Tage pro Woche = 461,54€ wert, womit er einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung in Höhe von 57.692,31€ hat.
Da sollte einem doch schon auffallen, dass es irgendwie nicht sein kann, dass man für die doppelte Arbeit nur 48% mehr Gehalt bekommt, oder?
Meiner Meinung nach sollte man für doppelte Arbeit auch doppeltes Gehalt bekommen. Oder in einer "korrekten" Formel ausgedrückt:
Quartalsbruttogehalt / (Arbeitstage im Quartal - Quartalsurlaub) * Anzahl Resturlaubstage.
Beispiel: 30.000€ / (62,5 - 31,25) * 125 = 120.000€. So bekäme der AN exakt das, was ihm für die geleistete Mehrarbeit zustünde.
Je mehr Urlaub man hat, desto extremer wird der Unterschied. Man stelle sich mal vor, man hätte nur einen Arbeitstag im Jahr und der Rest sei Urlaub. Da bekommt man für die 249-fache Arbeit gerade mal das 2-fache Gehalt ausgezahlt.
Aber auch bei meinen persönlichen 28 Tagen Urlaub käme da schon eine ordentliche Differenz von mehreren hundert Euro zusammen, wenn ich mir meinen Resturlaub von 22 Tagen nach dem gängigen Verfahren auszahlen ließe.
Seht ihr das auch so oder hab ich irgendwo einen Denkfehler? Schreibt gerne eure Meinung dazu.
Viel Spaß beim Darübernachdenken, Diskutieren und mich eines Besseren Belehren. Ich bin wirklich gespannt, was ihr dazu zu sagen habt.