Hallo EDDF001,
Hier nochmal die Frage von
Markus 1973 ED 24.09.2019, 14:03
Zitat von Markus 1973 EDIst denn die Anhörung auch an ein BRM gegangen, dass auch Empfangsberechtigt war?
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Hallo EDDF001,
Hier nochmal die Frage von
Markus 1973 ED 24.09.2019, 14:03
Zitat von Markus 1973 EDIst denn die Anhörung auch an ein BRM gegangen, dass auch Empfangsberechtigt war?
Yep, an den BRV
Iwan, nein, da zeigst Du im Verlauf der Diskussion einige Denkfehler:
Die Frist begann nicht vor Montag den 23.9. zu laufen (evtl. sogar erst ab 24.9., weil eine Abendzustellung u.U. bedeutet, dass die Anhörung erst am Folgetag zu üblicher Geschäftszeit zugegangen ist).
Nach § 188 II BGB endet eine "Frist, die nach Wochen (...) bestimmt ist, (...) mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche (...), welcher durch seine Benennung (...) dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt (...)." Eine am Montag begonnene Frist von einer Woche endet also am Montag darauf.
Und nicht nur das: Sie endet mit ABLAUF des Tages und nicht bei Betriebsschluss. Ablauf des Tages bedeutet jedoch, wenn der BR bis 30.10. um 23:59 Uhr keine Stellungnahme abgegeben hat, kann der AG nicht rechtmäßig kündigen.
Punkt.
Und weiter: Eine Zustellung zwischen Geschäftsschluss und Mitternacht kann der AN bestens vereiteln. Wenn er nicht persönlich anwesend ist, muss das Schreiben in den Briefkasten. Ein Zugang über Briefkasten nach üblicher Postzustellungszeit bedeutet aber automatisch den rechtlichen Zugang am Folgetag. Und der 1.10. ist für die Probezeitkündigung halt zu spät.
EDDF001 24.09.2019, 09:32
Zitat von EDDF001
der AG hat mittlerweile die Anhörung neu eingereicht, und den tatsächlichen Einstellungstermin (wie vermutet der 1.4.19) mitgeteilt, und das noch gestern abend.
Hallo Winfried,
nach Deinem Beitrag vom 25.09.2019, 20:33 hat es bei mir geschnackelt.
Deine Aussage : "Die Frist begann nicht vor Montag den 23.9. zu laufen (evtl. sogar erst ab 24.9., weil eine Abendzustellung u.U. bedeutet, dass die Anhörung erst am Folgetag zu üblicher Geschäftszeit zugegangen ist."
bedarf allerdings der Ergänzung, dass der Tag der Anhörung -23.09.- grundsätzlich nicht mitzählt und die Frist tatsächlich erst ab dem 24.09. zu laufen beginnt und somit am 30.10. um 23:59 Uhr endet.
Optimal für den BR und dem MA
wieder was dazugelernt!
wieder was dazugelernt!
Sind wir hier bei "the Walking Dead"? Du willst dir doch nur ein paar bewertungspunkte sammeln. Oder? Anders kann ich mir solch unqualifizierte Bemerkungen auf einen Thread der 1 Jahr alt ist nicht begründen.
Marzipan hat innerhalb einer Viertelstunde 8 alte Threads hervorgekramt und sinnfreies blabla dazugegeben. Ich nenne das absichtliches Trollen. Aber mehr sage ich nicht dazu, bevor mir wieder eine Beleidigung rausrutscht...
Hallo,
ich denke das Thema ist durch. Auch schon in anderen Threads. Wurde schon gerüffelt und hat hoffentlich dazu gelernt.
Beste Grüße