Unklarheiten zu einer Kündigung

  • Zitat von EDDF001

    Faktisch gesehen müssten wir doch nur die Frist verstreichen lassen ...

    Nein, auf keinen Fall. Denn dann hätte der AG nach Betriebsschluss reichlich Gelegenheit, dem MA die Kündigung noch vor Mitternacht zuzustellen.

  • Iwan, nein, da zeigst Du im Verlauf der Diskussion einige Denkfehler:

    Die Frist begann nicht vor Montag den 23.9. zu laufen (evtl. sogar erst ab 24.9., weil eine Abendzustellung u.U. bedeutet, dass die Anhörung erst am Folgetag zu üblicher Geschäftszeit zugegangen ist).

    Nach § 188 II BGB endet eine "Frist, die nach Wochen (...) bestimmt ist, (...) mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche (...), welcher durch seine Benennung (...) dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt (...)." Eine am Montag begonnene Frist von einer Woche endet also am Montag darauf.

    Und nicht nur das: Sie endet mit ABLAUF des Tages und nicht bei Betriebsschluss. Ablauf des Tages bedeutet jedoch, wenn der BR bis 30.10. um 23:59 Uhr keine Stellungnahme abgegeben hat, kann der AG nicht rechtmäßig kündigen.

    Punkt.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Und weiter: Eine Zustellung zwischen Geschäftsschluss und Mitternacht kann der AN bestens vereiteln. Wenn er nicht persönlich anwesend ist, muss das Schreiben in den Briefkasten. Ein Zugang über Briefkasten nach üblicher Postzustellungszeit bedeutet aber automatisch den rechtlichen Zugang am Folgetag. Und der 1.10. ist für die Probezeitkündigung halt zu spät.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • EDDF001 24.09.2019, 09:32

    Zitat von EDDF001

    der AG hat mittlerweile die Anhörung neu eingereicht, und den tatsächlichen Einstellungstermin (wie vermutet der 1.4.19) mitgeteilt, und das noch gestern abend.

    Hallo Winfried,

    nach Deinem Beitrag vom 25.09.2019, 20:33 hat es bei mir geschnackelt.

    Deine Aussage : "Die Frist begann nicht vor Montag den 23.9. zu laufen (evtl. sogar erst ab 24.9., weil eine Abendzustellung u.U. bedeutet, dass die Anhörung erst am Folgetag zu üblicher Geschäftszeit zugegangen ist."

    bedarf allerdings der Ergänzung, dass der Tag der Anhörung -23.09.- grundsätzlich nicht mitzählt und die Frist tatsächlich erst ab dem 24.09. zu laufen beginnt und somit am 30.10. um 23:59 Uhr endet.

    Optimal für den BR und dem MA

  • Marzipan hat innerhalb einer Viertelstunde 8 alte Threads hervorgekramt und sinnfreies blabla dazugegeben. Ich nenne das absichtliches Trollen. Aber mehr sage ich nicht dazu, bevor mir wieder eine Beleidigung rausrutscht... :cursing:

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)