Welcher Tarifvertrag ist für mich gültig?

  • Hallo liebe BR Geminde,

    Folgendes Problem,

    in meinem Arbeitsvertrag steht, dass für mich der Mnteltarifvertrag (MTV) "Landesverband Norddeutschland des genossenschaftlichen Groß- und Außenhandel e.V., Hamburg" gültig ist.

    Die Firma in der ich arbeite ist nun aber in Niedersachsen wo ansich der MTV "Genossenschaftlicher Groß- und Außenhandel Niedersachen/Bremen" bei, meineswissens nach, allen anderen Arbeitnehmern gilt.

    Vorherhabe ich nicht wirklich drauf geachtet, welcher Tarifvertrag für mich gilt und mir das nur per zufall aufgefallen ist, dass in meinem Arbeitsvertrag ein ganz anderer MTV steht als für mich die letzten 5 Jahre angewendet wird.

    Meine Frage ist nun nach welchem muss ich berechnet werden?

    Es geht hier immer hin um gut 200 euro im monat mehr, alleine um die vergütung zu nennen.

    LG Sir-Bärchen

  • Prinzipiel gilt das was im Arbeitsvertrag beschrieben ist. Schließlich haben beide Vertragsparteien genau diesen Arbeitsvertrag einmal so unterschreiben.

    In diesem Fall also wirklich der MTV aus Hamburg auch wenn alle anderen Kollegen vielleicht den anderen MTV im Arbeitsvertrag als Referenz haben.

    Sollte Hamburg schlechter bezahlt sein könnte man sich natürlich überlegen ob man das wegen der Gleichbehandlung geändert haben will wenn die Kollegen alle den anderen MTV als Referenz haben.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Meistens steht das im §1 der Tarifverträge selbst drin, für wen sie gelten. Denn dort ist der Geltungsbereich angegeben. Persönlich sachlich und örtlich.

    Aber nachdem du dich ja auf einen TV beziehst und diesen in Anspruch nehmen möchtest, gehe ich davon aus, dass du ja sowieso Gewerkschaftsmitglied bist.

    Also kannst du auch die Gewerkschaft mal anrufen und dort nachfragen, wie denn nun der Geltungsbereich des TV ist und ob man im Arbeitsvertrag von diesem Geltungsbereich abweichen darf. Sie werden dir diese Frage mit Sicherheit gerne beantworten.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Zitat von suppenkasper:

    Prinzipiel gilt das was im Arbeitsvertrag beschrieben ist. Schließlich haben beide Vertragsparteien genau diesen Arbeitsvertrag einmal so unterschreiben.

    In diesem Fall also wirklich der MTV aus Hamburg auch wenn alle anderen Kollegen vielleicht den anderen MTV im Arbeitsvertrag als Referenz haben.

    Sollte Hamburg schlechter bezahlt sein könnte man sich natürlich überlegen ob man das wegen der Gleichbehandlung geändert haben will wenn die Kollegen alle den anderen MTV als Referenz haben.

    Danke für die schnelle Antwort.

    Dann werde ich wohl wirklich mal dagegen angehen, erstmal den MTV Hamburg anfordern.

  • Hallo SIR-Baerchen,

    ich kenne keinen MTV (Manteltarifvertrag) in den Entgelt und Entgeltgruppen angewandt werden.

    Liegt evt. daran, dass ich ein altern Mann bin und nicht alles kenne.

    Wenn ich im Netz suche finde ich aber auch bei dem von dir Zittierten MTV keine Entgelthöhe.

    Daher, wie kommst du auf die 200,-€?

    Im MTV steht was zur Dauer der AZ, Urlaub, Freistellung von der Arbeit, Kündigungsfristen, besonderen Kündigungsschutz etc. also zum Rahmen des AV aber nicths zur Entgelthöhe. Was von den Themen die dort im MTV Hamburg stehen werden nicht angewandt, weil die Unterscheiden sich zwischen Niedersachsen und HH nicht.

    Klage du mal eben ins leere

    würde dir aber auch deine Gewerkschaft sagen, oder bist du nicht organisiert?

    Dann gilt für dich § 1, persönlicher Geltungsbereich gilt nur für die Organisierten Mitglieder, und somit nicht für dich, es se denn, der ist allg. verbindlich.

    Gruß

    Rabauke

  • Hallo.

    Wenn Du Mitglied der abschliessenden Gewerkschaft bist und Dein AG Mitglied im abschließenden Arbeitgeberverband, dann gilt automatisch und per Gesetz der TV, in dessen regionalen Geltungsbereich die Firma sich befindet.

    Ist nicht beides der Fall, kann im Rahmen der Arbeitsvertragsfreiheit alles mögliche vereinbart werden, auch die Gültigkeit eines regional woanders geltenden TV.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von whoepfner:

    Hallo,

    wo ist denn Deine Arbeitsstätte ? In HH oder in NDS ?

    Als Gewerkschaftsmitglied hättest Du natürlich die Möglichkeit, Deinen Arbeitsvertrag bei der vertragschließenden Gewerkschaft prüfen zu lassen.

    Danke erstmal für die Zahlreichen Anrworten.

    meine Arbeitsstätte liegt in Niedersachsen.

    Zitat von Winfried

    Hallo.

    Wenn Du Mitglied der abschliessenden Gewerkschaft bist und Dein AG Mitglied im abschließenden Arbeitgeberverband, dann gilt automatisch und per Gesetz der TV, in dessen regionalen Geltungsbereich die Firma sich befindet.

    Ist nicht beides der Fall, kann im Rahmen der Arbeitsvertragsfreiheit alles mögliche vereinbart werden, auch die Gültigkeit eines regional woanders geltenden TV.

    Danke für die Information, dann wird wohl doch der Niedersächsische MTV bei mir greifen. Aber werde es dann nochmals durch die zuständige gewerkschaft Prüfen lassen.